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Breitenbach
1823 floßbar.
Als Holzkonstruktion mit Erde.
1850/51 Kostenberechnung des Triftamtes Neustadt
Kanalisierung des Breitenbachs ca. 1090 fl.
1861 Forstverwaltung Bayern.
Auf l 1/4 Stunden kanalisiert und mit Mauerwerk versehen. 5 Steinklausen.
Erlenbach
1757 Floßordnung
1791 Floßordnung
1861 "Der Erlenbach mißt von seinem Entstehungspunkt in der Oberfrankweide,
Districts Hanseneck, Reviers Johanneskreuz, die an den Speyerbrunnenwoog eine
geometrische Stunde ist und durch Einfassung der beiden ...
1791 Von St. Georg bis Michaelis darf geflößt werden, doch sollte das
wasserreichere Frühjahr genutzt werden.
"Uferwände mit Mauerwerk auf 2 Meter Breite vollständig canalisirt.
An demselben befinden sich acht von Stein construierte Klausen." Somit
wurde die Anzahl seit 1852/53 verdoppelt.
Helmbach
1555: Elmsteiner und Iggelbacher müssen 4 Wooge jährlich bauen.
Wooge ab Gladtbrunnen bis Einmündung in Speyerbach.
1757 Floßordnung
Floßzeit von St. Michael bis St. Georg.
1819 Minderversteigerung von Floßbach-Arbeiten
Gradstechung auf einer Länge von 166 Ruthen.
1826 Errichtung von 3 Woogen im oberen Helmbachtal durch Landauer Holzhändler.
Breite 3 m, Einfassung der Ufer mit Quaderwerk, erst auf 1/2 geograph. Stunde;
ansonsten im Naturzustand.
1861 Von der Blattbacher-Triftklause bis zur Mündung in den Speyerbach.
Hochspeyerbach
schon im Spätmittelalter
1526 Föhren und Holz fließen nach Neustadt. (5)
1727 Beschwerde der "armen Tahlleute" beim Oberamt Neustadt (Elmstein,
Iggelbach, Neidenfels, Weidenthal, Frankenstein, Diemerstein. Fischbach,
Hochspeyer). Berufung auf das freie Flößen von Brennholz nach Neustadt seit
323 Jahren. (6)
1733 Anordnung über Floßbetrieb durch das OA. Neustadt. (5)
Seit 1820 Kanalisierung und Einfassung mit Steinen.
Längs des Lein- und Hochspeyerbachs gab es 9 Bollerplätze, u.a. an der
Neidenfelser- und Kreuzbrücke.
"Schenkenbrunner Triftscheere"
auch Becherkopfscheere genannt oberhalb des Holländerwerks von Heinrich Goßler
an der Neuwiese, jetzt Firma Glatz. (7)
1757 und 1791 erwähnt in den kurpfälzischen Floßordnungen, 1807 im
kaiserlichen Decret.
1823 Floßbach: "Vom Franzosenwoog (schon bestehend) unterhalb Hochspeyer
bis a. ihren Zusammenfluß."
Legelbach, Großer und Kleiner
1823 floßbar.
1850/51 Kostenrechnung für Kanalisation des Kleinen Legelbachs: ca. 1170fl.
1858 kann der Floßbach wie der Breitenbach infolge Trockenheit nicht genutzt
werden.
1861 "Der Legelbach ist von dessen Ursprung am Stockbrunnen, Revier
Elmstein, bis zu seinem Einfluß in den Speyerbach - 1 1/3 Stunden lang - auf l
Stunde durch Einfassung mit Mauerwerk canalisirt; auf der übrigen Strecke aber
noch ungeregelt."
Begradigung und Befestigung mit Quadermauerwerk
Kostenaufwand für Kanalisierung: 12-15.000 fl.
Speyerbach
Früheste urkundliche Nachricht durch den Holzlegereid aus dem 14. Jhd.
Hinweise im Seelbuch des Liebfrauenstifts: Name und Berufsbezeichnung "flozer"
1403 Bachfreiheit durch Ruprecht I.
1431 Festsetzung von Preisen für geflößtes Holz.
1473 Floßrecht des Dorfes Haardt für den Deidesheimer Wald.
1521 Untertane des Speyerer Bischofs dürfen flößen, müssen aber das
Neustadter Stapelrecht beachten. (Vorkaufrecht)
1555 Neue Floßordnung in 12 Artikeln.
1582 Altschultheiß von St. Lambrecht fordert 600 Klafter zu flößen.
1596 2 Neustadter Bürger dürfen Holz und Stiefel flößen. (Daubholz)
1657 Jacob Koch, Schultheiß zu Neidenfels und "holtzbawem zu Elmstein,
Esthel und grefenhausen" bitten den Rat von Neustadt, gehauenes Stiefel- u.
Klafterholz "uf hiesiger bach flötzen und setzen" zu dürfen.
1659 Michel Lang, "ein holtzbawer" wurde wegen Schwarzflößens
bestraft.
1698 Mit Hans Martin Glöckle erscheint das Geschlecht, das für rund 100 Jahre
prägend wird für die Flößerei auf dem Speyerbach u. seinen Nebenbächen.
Art. 6: Holzbetrag von 55 Klafter zur Erhaltung und zum Ausbau des Baches.
Elmsteiner, Iggelbacher sind verpflichtet, zwischen Speyerbrunn und Breitenbach
und im Helmbachtal zwischen Gladtbrunnen und Einmündung je 4 Wooge jährlich zu
bauen. (Holzbauweise, Erde)
1727 Franz Georg Glöckle sein Nachfolger als Forstknecht, dann Forstmeister.
1739 Beschuldigungen gegen die Holzkompagnien Rothgeb und Glöckle seitens
Pflege Haßloch, Böhl, Iggelheim. Die Holzkompagnien beherrschen den
Holzhandel, die Bachfreiheit hat de facto aufgehört zu existieren.
1757 Floßordnung Carl Theodors. Weitere Streitfälle zwischen der Stadt
Neustadt, den Kompagnien, den Müllern folgen.
1791 Zweite Floßordnung Carl Theodors
1807 Kaiserliches Decret Napoleons
1817 Erste Versuche mit Staatstrift, Anwerben von Flößern.
1820 600 Klafter von Neustadt nach Speyer
1861 Der Bach ist mittlerweile "vom Speyerbrunnen abwärts auf eine Strecke
von 3 3/4 Stunden in seinem Laufe corrigiert und in der Breite von 3 und 4 Meter
durch Einfassung mit Mauerwerk canalisirt.
1902 letzter Triftvorgang
Ausbau des Speyerbaches anläßlich der Bauholzflöße zum Bau des Mannheimer
Schlosses, Schwetzingens, der Jesuitenkirche.
Bachputzen in Fron; für große Flotze sind Mannschaften vorgeschrieben;
Bachinspektoramt; Vorschriften über Scheren, Mühlschutz, Floßzeiten;
Gebühren: Bachstadengelder; Bau von Faschinen am Ufer, Bau von Holzwoogen.
Anmieten von Holzplätzen, Bau von Holzhöfen; Wooge aus Holz, Erde,
Quadermauerwerk an verschiedenen Stellen; Scheren, Schutzvorrichtungen.
Bachbett begradigt, kanalisiert, einheitliche Breite, Quadermauerwerk, zwei
Klausen.
Zahl der Klausen in den Triftbezirken von Speyerbach/Hochspeyerbach mit
ihren Nebenflüssen,
Neustadter Trift
1. Speyerbach (von Speyerbrunn bis zum Holzhof- Speyer)
Der Oberlauf korrigiert, kanalisiert, mit Einfassung aus Quaderwerk; der alte
"Canal" von Hanhofen nach Speyer war noch im Naturzustand, die
restlichen Streckenabschnitte teils mit Mauerwerk, teils mit Flechtwerk
gesichert, z.T. begradigt: Breite: 3-4 m. Klausen: Speyerbrunner und
Wettersbacher oder Albertklause.
2. Erlenbach (bis an den Speyerbrunner Woog/Klause;
Er ist beidseitig mit Quadermauerwerk eingefaßt und 2 m breit).
Klausen (8): Damm-, Hirschhaus-, Kanzel-, Franzens-, Brüllen-, Schaidthaler-,
Augusten- und Bocksthaler Klause (alle in Stein).
3. Legelbach (fast durchgehend mit Mauerwerk kanalisiert)
Klausen (7): Fisch-, Georgen-, Heinrichs-, Ludwigs-, Franzens-, Bernhards-,
Altschmelz-Klause.
4. Breitenbach mit Dreibrunnenthal und Finster-Breitenbach (größenteils
kanalisiert mit Mauerwerk)
Klausen (5): Dreibrunnenthaler-, Rumpelslocher-, Gold-, Winterthaler-,
Breitensteiner Klause.
5. Helmbach (z.T. durch Mauerwerk kanalisiert. Breite 3 m)
Klausen (3): Blattbacher-, Geiswieser-, Hunzelthaler Klause.
6. Hochspeyerbach (z.T. kanalisiert und mit Mauerwerk versehen).
Klausen (2): Franzosen-, Katharinenwoog (beide aus Stein)
7. Leinbach (z.T. kanalisiert und mit Mauerwerk eingefaßt (1861)Abschluß
des
Ausbaues 1865-67)
Klausen (5): Senk-, Mittelborner-, Felsenthaler-, Ungerthaler und Bidenbacher
Woog.
Zahl der Klausen in den Triftbezirken von Speyerbach/Hochspeyerbach mit
ihren Nebenflüssen und der Queich/Lauter-Trift (l)
Neustadter Trift
1. Speyerbach (von Speyerbrunn bis zum Holzhof- Speyer).
Der Oberlauf korrigiert, kanalisiert, mit Einfassung aus Quaderwerk; der alte
"Canal" von Hanhofen nach Speyer war noch im Naturzustand, die
restlichen Streckenabschnitte teils mit Mauerwerk, teils mit Flechtwerk
gesichert, z.T. begradigt: Breite: 3-4 m.
Klausen: Speyerbrunner und Wettersbacher oder Albertklause.
2. Erlenbach (bis an den Speyerbrunner Woog/Klause;
Er ist beidseitig mit Quadermauerwerk eingefaßt und 2 m breit). Klausen (8):
Damm-, Hirschhaus-, Kanzel-, Franzens-, Brüllen-, Schaidthaler-, Augusten- und
Bocksthaler Klause (alle in Stein).
3. Legelbach (fast durchgehend mit Mauerwerk kanalisiert)
Klausen (7): Fisch-, Georgen-, Heinrichs-, Ludwigs-, Franzens-, Bernhards-,
Alt-
schmelz-Klause.
4. Breitenbach mit Dreibrunnenthal und Finster-Breitenbach (größenteils
kanalisiert mit Mauerwerk).
Klausen (5): Dreibrunnenthaler-, Rumpelslocher-, Gold-, Winterthaler-,
Breitensteiner Klause.
5. Helmbach (z.T. durch Mauerwerk kanalisiert. Breite 3 m)
Klausen (3): Blattbacher-, Geiswieser-, Hunzelthaler Klause.
6. Hochspeyerbach (z.T. kanalisiert und mit Mauerwerk versehen)
Klausen (2): Franzosen-, Katharinenwoog (beide aus Stein)
7. Leinbach (z.T. kanalisiert und mit Mauerwerk eingefaßt (1861)
Abschluß desAusbaues 1865-67).
Klausen (5): Senk-, Mittelborner-, Felsenthaler-, Ungerthaler und Bidenbacher
Woog
8. Rehbach (er ist noch im Naturzustand ohne Stauvorrichtung).
9. Floßkanal (zwischen Isenach und Rehbach im Naturzustand ohne
Stauvorrichtung)
10. Isenach (von der Einmündung des Floßkanals bis Frankenthal, die
Einfassung besteht nur aus Flechtwerk, keine Stauvorrichtung)
Queich- und Lauter-Trift
1. Modenbach (bis zum Zusammenfluß in den Kaltenbach)
Klausen (3): Katzenkopf- (1824); Grünenthaler- (1851/52); Kunzenthaler
Klause(l 825), alle aus Stein.
2. Flachsbach (von der aus Stein erbauten Katharinenklause bis zum
Wellbachtal,
vollkanalisiert)
Klausen (2): Katharinen- (1827); Schelmen-Klause (1827, 1854 umgebaut).
3. Queichbach (vom Falkenburger Holzmagazin oberhalb Wilgartswiesen bis an
den Wellbach
begradigter 2 m breiter Lauf, vollkanalisiert; mit Quaderwerk eingefaßt).
Klausen (l): Falkenburger Klause (1843/44).
4. Wartenbach (vom Revier Kühneck/Merzalben bis Scheitbach-Einmündung; die
Ufer sind mit Quadern gemauert; Breite 2 m)
Klausen (3): Königs- (1824); Nikolaus- (1828); Gambsklause (1841).
5. Scheitbach (bis zur Vereinigung mit dem Wartenbach; 1,5 m breit;
vollkanalisiert mit Quadermauerwerk)
Klausen (3): Hansen- (1831); Kater- (1831/32); Friedrichsklause (1862/63).
6. Storrbach (vom Melkenplätz(l)er Weiher bis Salzbach-Einmündung;
kanalisiert, 2 m breit; z.T. mit Quadermauerwerk).
Klausen (5): Melkenplätz(l)er Woog (1835); Peters- (1836); Josephinen-
(1836); Philipps- (1836); Antoinettenklause (1836).
7. Salzbach (Langmühler Weiher bis zur Lauter; nur z.T. auf 2 m
kanalisiert, 2km ungeregelt, 1/3 gefaßt mit Mauerwerk).
8. Lauter (vom Zusammenfluß Warten-/Scheitbach bis Holzausschlagplatz am
Kaltenbacher Hof; größtenteils kanalisiert. Mauerwerk).
Klause: keine, wie 7.
Während die bisher angeführten Bäche vom Staat allein zu Triftzwecken
genutzt wurden, konnten die folgenden Bäche auch von Gemeinden und
Privatpersonen benützt werden. Dies unterschied sich von der Neustadter Trift,
bei der diese Unterscheidung in staatliche, kommunale und private Trift nicht
vorgenommen wurde.
l. Der Kaltenbach (bis zur Mündung in den Wellbach; unkorrigiert).
Klausen (2): Schankklause (Schneiders 1839).
2. Der Wellbach, vom Wellbrunnen bis zur Vereinigung mit der Queich; nur ein
Bruchteil war kanalisiert, die Breite betrug 1,5 m. Steinquaderwerk war selten,
meist Flechtwerkeinfassung (vgl. Jägerschmid II, S. 146 f.)
Klausen (4): Arons- (1840/41); Moses- (1845); Mühl- (1846); Scheerklause
(1828).
3. Die Queich (vom Zusammenfluß des Well- und des Queichbaches bis zum
Holzhof oberhalb Landau).
Sie war damals von wenigen Ausnahmen abgesehen noch ohne Quadermauerwerk; es
gab auch keine Stauvorrichtungen außer den Wässerungs- oder Mühlschleusen.
Während der Staat sonst für die Klausen zuständig war, trifft für die
Mühlklause und Schneidersklause eine Sonderregel zu. Die Stadt Annweiler mußte
sie unterhalten, konnte dafür aber kostenlos das Holz aus ihrem Stadtwald nach
Annweiler triften, während sonst eine Triftgebühr anfiel (vgl. auch
BIUNDO-HEß 1968, S. 165; Albrecht 1982, S. 115/16).
(l) Grundlagen des Forstbüros (1861) und Akten des Forstamtes Lambrecht, die
von Oberforstmeister Ferdinand Waltzinger stammen
Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb
des Buches "Altes
Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald",
Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel,
Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen.
© bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel
für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994,
ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung
innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers
vom 13.11.2000
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