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Floßbach contra Mühlbach - der Kampf um die Wasserrechte
In Gegenwart seines Meisterknechtes johann
adam heydelberger wurde georg
franz glöckle "grosnäsige schelm, Spitzbuben und Wasserdieb"
geschimpft. Ort des Geschehens war das Wirtshaus "Zum weißen Lamm"
zu Weidenthal. Schließlich verstiegen sich die Gegner dazu, ihn einen "rechte(n)
Landverderber" zu heißen. Sie drohten ihm sogar Schlimmes an, sie wollten
ihm "seine parique strählen, das sie auf dem Boden herum fahren müste".
(40) Mit Fug und Recht darf bezweifelt werden, daß die aufgebrachten
Weidenthaler ihm dies in seiner Gegenwart angetan hätten, so mag diese
Wirtshausstreiterei nur Indiz sein für die Stimmung in der Bevölkerung, die
unter glöckle litt. Er mußte der Prügelknabe sein für manche
Maßnahmen, die andere in Mannheim oder im OA. Neustadt ihm einbrockten. Traditionell schon war die Feindschaft mit den
Wirtschaftskonkurrenten an den Floßbächen, mit den Sägewerksbesitzern und
Müllern, denn sie litten unter den Ausfallzeiten, zumal in Zeiten, in denen
unter Hochdruck geflößt werden mußte. Einhundert Jahre später ging die
Flößerei nicht zuletzt an dieser Feindschaft ein. Die Müller hatten dann Betriebsausfälle, wenn Flöße vor
ihren Mühlen lagen, ihnen das Wasser nahmen für ihre Mahlgänge und sie für
den Ausfall nicht entschädigt wurden. Sie ersuchten daher, die Herrschaft
möge ihnen in solchen Fällen Teile ihrer Pacht erlassen, worauf sich diese
meist nicht einließ.
Eine typische Mühle am Speyerbach mit einem Floßgang, durch den das
Triftholz gefahrlos am Mühlrad vorbeigeführt werden kann Wenn ihnen Floßschäden an den Mühlen nicht ersetzt
wurden, mußten sie oftmals ihre Mühle verkaufen. wihr
führt einige Beispiele von Müllern an, die unter der Flößerei auf
dem Rehbach empfindliche Vermögenseinbußen erlitten, mit ihren Abgaben an den
Amtskeller in Neustadt in Pachtrückstand gerieten. (41) Die Müller der Mühle an der Rehhütte beklagten, daß die
Pacht mit 145 Malter zu hoch sei, da diese Pacht erstmals 1711 festgelegt
worden sei, zu einer Zeit, als noch wenig geflößt wurde. Aus diesem Grund
gerieten einige Erbstandpächter in Verzug und mußten die Mühle verlassen,
ihren Nachfolgern ging es oft nicht besser. Ab 1739 wurde vereinbart, daß der
Müller seine Ausfallzeiten durch Flößerei dem Zoller auf der Rehhiitte
anzeige. Im folgenden Jahr beschädigten Flößer der ROTHGEBschen
Flotzkompagnie durch unsachgemäßes Entfernen der Schutzbretter den oberen
Mahlgang, das Geschirr und verdarben das Mehl (9.3.1740). Im gleichen Jahr
flößte glöckle vom 9.6. bis
5.11. Brenn- und Stangenholz, so daß der Müller einen hohen Ausfall hinnehmen
mußte. 1742 sind seine Verluste noch höher, da rothgeb
vom 21.3. bis 13.4. und glöckle vom
13.2. bis 1.8. Richtung Mannheim über den Rehbach flößte, und letzterer noch
vom 18.8. bis 12.11. nach der Saline Philippshall. Auch in den folgenden Jahren mußte der Müller sich hohe
Malterrückstände quittieren lassen. Zwar wurde ihm durch die
Salinenkommission eine Entschädigung zuteil, doch machte er weiter Verluste,
bekam Teile der Schuld erlassen, mußte jedoch für den Rest bezahlen. Ab 1746
mußten die beim FM glöckle oder
dessen Oberknecht eingereichten Ausfallzeiten beglaubigt werden, wobei er dann
für jeden Gang, der 24 Stunden stehen mußte, einen Gulden vergütet erhielt.
(42) Sog. "Kerftholtzer" (Kerbhölzer) dienten als Beweis. (43) Da es anderen Müllern ähnlich erging, richteten die
"unterthänigst-gehorsambste Sambtl. an den Neustatten, Speyer- und
Rehbach liegenden Müllern und Erbbeständere" an carl
theodor persönlich eine Petition und klagten darin, glöckle
stürze sie durch übermäßiges Flößen mit ihrer Familie ins
Unglück. Daraufhin verfügte die Regierung, glöckle
müsse etwaige Schäden ersetzen, worauf sich dieser wehrte, indem er an
zahlreichen Beispielen zeigte, daß andere Floßherren auch keine Schäden
ersetzt hätten. Wegen Schadenersatzforderungen an eine Holzkompagnie ging
es in dem heftigen Streit zwischen dem hochfürstlich speyerischen Untertan philipp
jacob werntz, Müller zu Schifferstadt, und der FAUTHschen
Holzfloßkompagnie. Der Müller beruft sich auf die bestehenden Verträge
zwischen Kurpfalz und dem Hochstift Speyer, die besagen, daß den speyerischen
Untertanen kein Schaden aus der Flößerei entstehen dürfe. (44) Gemäß seinem Erbbestandsbrief habe er jährlich 62 Malter
Pacht zu entrichten, dies könne er jedoch nicht, wenn das Holzflößen ein
halbes Jahr dauere. Er beklagte auch den unvorsichtigen Betrieb der Flößer,
die dadurch die Bachstaden ruiniert hätten, daß sie keine Leute an den Ufern
stationiert hätten. Holz sei auf seine Mahlgänge getrieben und habe
Mühlräder zerrissen. Der Fall des Müllers werntz
ist nur ein sehr markantes Beispiel für die Feindschaft zwischen
Flößer und Müller. Die Klagen zeigen, wie berechtigt die Forderung der
Floßordnungen unter carl theodor von
1757 und 1791 war, die vorschrieb, daß größere Flöße mit genügend
Personal unterwegs sein sollten. (45) Zum Zeitpunkt der Klage war bekanntlich
die Bestimmung schon in Kraft. Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000 |
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