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Die Staatstrift in bayerischer Zeit
Während der französischen Periode hatte der Staat die
Aufsicht über die Bäche und Floßgräben vernachlässigt. Über diesen
Mißstand kann auch das kaiserliche Dekret von 1807 nicht hinwegtäuschen. Es
hatte im allgemeinen das Flößen nur für Brennholz gestattet. Für größere
Stämme mußte die Erlaubnis des Präfekten und des Forstinspektors eingeholt
werden. Private konnten flößen zu bestimmten Zeiten, auf dem Speyerbach
ganzjährig, auf dem Hochspeyerbach zu den alten Zeiten von Ende September bis
Ende April; gleiches galt auch für den Leinbach. Die Kontrolle über das
Flößen lag in den Händen der Forstverwaltung mit Sitz in Neustadt, wo heute
noch das Gebäude an die kaiserliche Zeit erinnert. Der Holzhändler haftete für die Sicherheit des
Floßvorganges und somit für Schäden, die sein Flößen Bachanrainern
zufügte. Die Forstbehörde bzw. die Floßhüter haben zu achten, daß keine
Schäden durch unerlaubt hohe Stauungen an den Bachgestaden verursacht werden.
Die Festlegung der Bachbreiten auf 4,5 bzw. 5,20 m wurde bekanntlich nie
realisiert. Es durften keine neuen Vorrichtungen gebaut werden, die
eigens aufgerührt werden: "Gewerker, Kistdämme, Schleussen,
Verzäunungen, Steckpfähle, Baumpflanzungen, Haufen von Erde, Steinen,
Faschinen noch andere Gebäude." (53) Das kaiserliche Dekret legte
ferner die Gebühren für jeden Ster geflößten Holzes fest, die in die
öffentliche Kasse flössen. Es geht nirgends hervor, daß sie für
Investitionen verwendet werden sollten. Daß die Stelle eines "dermalen zu Neustadt
eingeführte(n) [...] Floßinspektors aufgehoben" wurde, spricht auch nicht
dafür, daß die kaiserliche Verwaltung sich um das Triftwesen kümmerte. Im 11.
Jahr der Republik (1803) übte der Bürger theiß
das Amt des Bach-Inspektors zu Neustadt aus. An ihn erging ein Dokument "betr. Vorzeigung von
Rechtstiteln über die Weghauung der Erlen und Weiden an den Ufern,
Wassergräben, Wehren, daß von unbedenklich Zeiten her all diejenigen Erlen am
Bache sind gestumpfet worden, teils zum Nutzen der Wieseneigentümer, als der
Floßbach und diese Erlen niemals als Nutzoder sonstig Gehölz haben verbaucht
werden können. Die Gräben, Wehren etc. haben jederzeit gedient zum Schutze der
angrenzenden Wiesen als zur Brennholzflößerei auf dasiger Bach und ist von der
ehemaligen Herrschaft zu dessen Besuch jederzeit das benötigte Gehölz aus
Elmsteiner Waldung angewiesen worden, welches nötigenfalls die damalige
Forstbehörde bezeugen werde." (54) Kein Wunder, daß die bayrischen Nachfolger kräftig auf
die vorangehende Zeit vom Leder zogen. So lesen wir im Intelligenzblatt von 1816
auf der Seite 71: "Die Holzflößerei auf der Queich ist unter der
französischen Administration sehr vernachlässigt und nichts weniger als
ordnungsmäßig betrieben worden." Da in München richtig vermutet wurde, daß nicht alle
Pfälzer dem neuen Landesherrn viel Sympathien entgegenbrachten, mußte die
bayerische Regierung versuchen, die Bevölkerung im Rheinkreis (= Pfalz) für
sich zu beeinflussen. Dies war umso wichtiger, als in den Jahren 1816 und 1817
ausgesprochene Mißernten zu beklagen waren und die Not beträchtlich anstieg. max
joseph von Bayern besuchte seine Stammlande auf dem linken Rheinufer und
versprach, die Klagen über die schlechte und teuere Brennholzversorgung ernst
zu nehmen und Mißstände zu beseitigen. Staatliche Holzhöfe sollten helfen,
die Versorgung mit preiswertem Holz sicherzustellen. Als Transportmittel für das Holz aus dem Pfälzerwald kam
damals nur die Trift in Betracht. 1816 wurde die Queich für floßbar erklärt.
Oberforstamt und Oberbaudirektion sollten geeignete Pläne für "eine wohl
eingerichtete Holzflößerei" vorlegen, und zwar "nach geschehener
sorgfältiger Prüfung aller örtlichen Verhältnisse". (55) Im Herbst 1817 wurde ein Versuch gestartet mit der Trift in
Staatsregie auf dem Speyerbach. Zuständig war das Forstamt in Neustadt, das von
nun an zum eigentlichen Triftamt wurde. Die Holzpreise für die Orte am Rhein
sollten durch staatliche Holzhöfe und das Triften des Holzes aus den
Staatswaldungen erschwinglich für die Bevölkerung werden. Die Holzhändler
sollten zur Räson gebracht werden. Auch für die Speyerbachtrift war ein
Gutachten vom Forstamt Neustadt angefordert worden, das Forstmeister dreßler
verfertigte. dreßler und schultze als die eigentlichen Väter der pfälzische Trift im
19. Jahrhundert hatten Bedenken wegen der unsicheren Kosten, wegen der fehlenden
Erfahrung der Forstbehörden mit der Trift. Man setzte zunächst noch auf private Unternehmer, die das
Holz vom Bollerplatz bis zum Holzhof flößen sollten, doch dies scheiterte an
Störmanövern der Holzhändler. So mußte das Forstamt selbst aktiv werden, da
mittlerweile viel geschlagenes Holz an den Bächen saß. dreßler warb bei Holzkompagnien drei Meisterßloßknechte ab
und engagierte sie, mietete Holzplätze an, ordnete zwei Forstbeamte zur Trift
ab und ließ die Trift starten. Obwohl das Wetter nicht mitspielte, wurde das
Unternehmen auch in finanzieller Sicht ein Erfolg. Der Staat machte ein Plus
von 40.000 Gulden, der Holzpreis für Buchenscheitholz sank. (56)
74. Triftkanal mit Nebenkanal im unteren Breitenbachtal. Wehr mit Kulissenverschluß am Ausgang des Breitenbachs aus dem Woog. Links Teil des Umgehungskanals, der es ermöglichte, Wasser am Auslaß vorbeizuleiten. Hervorragende Qualität der Ausführung. Die nächsten Jahre sind dadurch gekennzeichnet, daß eine
eigene Triftorganisation des Staates aufgebaut wurde, der der Ausbau der
Trifteinrichtungen übertragen wurde. Gleichzeitig entstanden die Holzhöfe.
1822 wurde durch ministeriellen Erlaß das "provisorische Triftamt"
ins Leben gerufen. Ein Jahr später wurden die Bäche zu Floßbächen erklärt,
auf denen sich die Trift lohnen könnte. Da dies bei manchen nur unvollkommen
der Fall war, wurde die Trift bei etlichen schon 1846 aufgehoben. (57) Wie allgemein in der Pfalz konnte Brennholz oder Nutzholz
nur in Scheiten geflößt werden. Der Holzhändler, Holzkäufer oder Floßherr
(Besitzer) mußte "eine Declaration des zu verflößenden Holzes"
vorschriftsmäßig in doppelter Formularausfertigung (eins auf Stempelpapier)
dem kgl. Triftmeister in Annweiler abgeben, der auf den Abladeplätzen zusammen
mit dem zuständigen Revierförster die Angaben überprüft, die Holzvorräte
abzählt. "Damit die Holzzählung oder Abmessung auf den
Bollerplätzen geschehen könne, sind die Boiler regelmäßig und mit gleicher
Höhe zu setzen. Bei Abmessung werden vierzig und zwei Quadratfuß Fläche des
gemessenen Bollerhaufens für ein Normalraumklafter von 144 c. gezählt."
(58) Danach wird die Declaration an die vorgesetzte
Dienstbehörde, dem Triftamt in Neustadt, vorgelegt, das eine Revision verlangen
kann. Bei positivem Bescheid erhält der Floßherr die Floßerlaubnis, die
Triftzeit, die sich nach der staatlichen Trift orientiert, da diese vorgeht. Das
Triftamt kann zu große Holzmengen teilen, andere Flotze vorangehen lassen. Die
Triftzeit muß eingehalten werden, sie ist so zu bemessen, daß Zeit für das
Ausziehen des Sinkholzes bleibt. Der Floßherr hat dafür zu sorgen, daß sein
Floß nicht länger als unbedingt notwendig an den Scheeren (Haltpfählen)
liegenbleibt. Er hat femer zu beachten, daß eine der Holzmenge angepaßte Zahl
von Leuten das Floß am Ufer begleitet. Für die möglicherweise entstehenden
Schäden an den Trifteinrichtungen haftet der Floßherr. Aufschlußreich ist
dabei Artikel 15: "Wenn einem Floßherrn gestattet wird, seine Hölzer
auf den Nebenbächen bis zum Hauptbache einzutriften, so ist derselbe verbunden,
sich wegen des Vorlassens der Floßwässer aus den Nebenbächen, mit dem die
Flößerei zunächst leitenden Triftmeister zu benehmen und die Klausen, Wöge,
Schleußen genau in den von demselben dafür bestimmten Zeiten zu ziehen, damit
durch Zusammentreffen der Floßwasser aus verschiedenen Nebenbächen an den
Floßwerken und an dem Grundeigentume kein Schaden geschehe, wodurch die
Flößerei auf dem Hauptbache gefährdet und benachteiligt werden könnte." Auch in solchen Fällen ist der Floßherr haftend. Dieser
muß ferner Schleusenwärter abstellen, gegebenfalls auch des Nachts. (Art.
16) Die Väter der Trift, dreßler
und sein Vorgesetzter schultze, wurden
bald befördert, Schultze kam 1826 ins Finanzministerium, dreßler
als Forstreferent nach Speyer. Dreßler galt als sparsamer Beamter, so
wollte er beim Ausbau der Triftbäche nichts wissen von "Verbesserungen und
neuen Erfindungen, teueren Steinbauten, nichthaltenden Erddämmen, kunstvollen
Thüren, die nicht aufgehen und mehr kosten wie früher ein ganzer Woog".
(59) Er wollte durch hohe Ausgaben nicht die Gegner der Regietrift in der
Finanzkammer stärken. Das Intelligenzblatt 1819 vermittelt einen Einblick in die
damals vergebenen "Floßbach=Arbeiten" in den "Neustadter
Thälern". Das königliche Bezirks-Forstamt in Neustadt versteigerte
"an den Floßbächen (...) auszuführende Arbeiten an den Wenigstnehmenden".
Nur "sachverständige Handwerksleute, welche die Arbeiten selbst
ausführen", werden als Steigerer berücksichtigt. Oberflößer seyler
(Seiler) zu Frankeneck und Floßaktiiar strauch
zu Neustadt waren angehalten, vor Ort zu auszuführenden Arbeiten zu
erläutern.
75. Auslaßöffnung eines Wooges im oberen Erlenbachtal.
Quadermauerwerk zu beiden Seiten und auf der Sohle. Nach dem Auslaß folgt ein
Sturz (Überfäll), der das Gefälle reduziert. Die Bohlenwand konnte als
Kulissenverschluß in Nuten geführt werden, die Bohlen wurden einzeln mit dem
Floßhaken entfernt. So sollte der Helmbach (damals auch in der Behördensprache
"die" Bach) auf einer gewissen Strecke begradigt werden. Im Legelbach
sollte ein hölzerner Wasserkanal auf 120 Fuß angelegt werden. Deutlich ist das
Sparprogramm dreßlers auszumachen,
der noch nichts von teueren Steinbauten hielt. Oberhalb der alten Schmelz sollte der Legelbach zum
Floßbach eingerichtet werden. Im Breitenbach sollte ein Woog angelegt werden,
und zwar der "Rechteicherwoog". Auch hier darf mit Fug und Recht von
einer einfachen Ausführung ausgegangen werden. Im Speyerbach wurden bereits
Quadermauern errichtet, und zwar "oberhalb der Kühbrückerscheer an dem
Geisestieg, auf eine Länge von 150 Fuß", eine weitere von 504 Fuß
"an dem Völkerschutz beym SPANGENBERGER=Hof und eine "Flügelmauer an
der Papiermüllerscheer". An Auffanganlagen für Triftholz waren
bekanntlich die Scheeren nötig, (60) Fräckweiderschutz und Helmbachschutz
wurden gebaut, dazu eine weitere Scheer am Helmbach, wo dieser in den Speyerbach
mündet. Um den Triftbetrieb zu verbessern, mußte die steinerne
Brücke in Winzingen "an der EDINGERschen Mühle" erhöht werden. Der
Rehbach, der auch später nie mit Steinbauten versehen wurde, erhielt an der
Haßlocher Sägmühle einen "hölzernen Leerlauf. (61) Bemerkenswert an
diesen Arbeiten im ersten Stadium erscheint der Umstand, daß der Staat als
Auftraggeber für das regionale bzw. örtliche Handwerk auftrat und somit für
Arbeit und Brot sorgte. Fortan sollte sich dies mit dem Fortgang und Ausbau des
Triftsystems noch gewaltig steigern. Denn mit dem allmählichen Abrücken von den billigeren,
aber auch unbeständigen Holzausführungen auf solide Steinbauten mußten
Steinbrüche für die riesige Zahl von Steinquadern für Trockenmauem, für
Brücken, Wooge, Kanalwände und Sohlen, für Wooganlagen, Stürze aufgemacht
werden. Das Triftamt bildete Steinhauer aus, beschäftigte viele Arbeiter, die
angelernt werden mußten. Die abgelegenen Walddörfer, deren Männer
unterbeschäftigt waren, erlebten einen wirtschaftlichen Aufschwung. Am 10. July" 1819 sollte im Gemeindehaus Hambach eine
Versteigerung an den "Wenigstnehmenden" erfolgen über 600 Klafter
Brennholz, das im Fremmenthal saß, "von wo es an die nahe Floßbach
transportiert und auf solcher geflößt werden muß". (62) Diese Anzeige
gibt einige Rätsel auf. Sollte der Steigerer, vermutlich ein Holzhändler,
den Transport zu Land und zu Wasser übernehmen oder nur zu Lande und das im
Aufbau begriffene Triftamt die Trift besorgen? Die erste Annahme erscheint
freilich wahrscheinlicher, denn erst ein Jahr später vermeldet das
Intelligenzblatt: "Heute, den 6. Juni 1820 wurde die Flößung des
Holzes auf dem Speyerbach von Neustadt nach Speyer eröffnet. Die erste
Lieferung von 600 Klaftern kam heute unter Aufsicht des Forstinspektors dreßler
und des Forstmeisters bühler, unter
Anführung des Revierförsters nies, der
Oberflößer johann krempter von
Weidenthal und seiler von
Frankeneck und unter Begleitung vieler Floßleute von Elmstein und Iggelbach
hier in Speyer an und wurde auf dem hierzu bereiteten Holzhof aufgeklaftert."
(63) Freilich darf der gleiche Betrag von 600 Klaftern (l Kl. =
3,13 Ster) nicht dazu fahren, die beiden Meldungen miteinander zu verquicken.
Die Hambacher Holzmenge kam aus dem Gemeidewald Hambach/Lachen, die Holzmenge
von 1820 sicher aus Staatsforsten. Doch darf gefolgert werden, daß ein Flotz
etwa 600 Klafter umfaßte. Über die Anfänge der bayerischen Trift gibt es einen
aufschlußreichen Bericht des Neustadter Triftbediensteten johann
spaeth, der 1836 leitender Triftbeamter wurde und 1868 im Amte verstarb.
Als 20jähriger hatte er 1817 die erste Regietrift mitgemacht als Forsteleve,
bereits 5 Jahre später wurde er Revierförster in Neidenfels. Unter seiner
Leitung erreichte die Trift im Neustadter Bereich ihren Höhepunkt. "Im Jahre 1817 fing unsere jetzige Regierung an,
selbst zu flößen, während vor diesem Jahre dies nur die sog. Kompagnien,
Holzkompagnien, taten. Das Triftamt wurde 1822 errichtet, bis dahin wurde die
Flößerei durch das Forstamt besorgt. Zur Zeit der Flößerei durch die
Holzkompagnien war der Zustand der Floßbäche noch wild und wurde mit
'Jagdwasser' die Flößerei betrieben, das in hölzernen wögen zimmerhoch
gesammelt und beim Flößen hinausstürzte. Ein Woog, zu dessen Entleerung wir
heute (1862) eine halbe Stunde bedürfen, war zu jener Zeit in ein paar Minuten
leer und das Wasser in einem Nu zum Tale draußen. Was vom Floßholz nicht
mitging, blieb liegen. So hatte man, um das Holz vom Franzosenwoog nach
Frankenstein zu flößen, 14 Tage notwendig. Das Holz blieb im ganzen Tale
liegen. Ich erinnere mich, daß mir Floßersleute, sog. Meisterknechte,
erzählten, daß die genannten Holzkompagnien auf anderen Floßbächen, z.B. im
Elmsteiner und Annweiler Tal, oft eigene Holzwöge hinter das schon teilweise
geflößte bauen mußten, um es fortzubringen - so schlecht waren die
Floßbäche damals." (64) Nachdem die Versuche seit 1817 erfolgreich waren, 1820 der
offizielle Beginn der Staatstrift auf dem Speyerbach auch finanziell den
gewünschten Erfolg gezeigt hatte, mußte die Organisation mit den Behörden
geregelt werden. Das Provisorium von 1822 wurde eine feste Institution innerhalb
der Forsthierarchie. Es wurde geklärt, welche Bäche für die Trift in Frage
kämen. Es sollte sich herausstellen, daß diese Annahme nicht für alle
Bäche zutraf, so daß einige später aufgegeben wurden oder gar nie als solche
in Erscheinung traten. Im ersten Jahrzehnt bis 1830 entstanden noch viele
Holzbauten, doch im nächsten Jahrzehnt wurden die Trifteinrichtungen nur noch
in Stein ausgeführt, da sie auf die Dauer günstiger waren. So wurden im
Bereich der Wieslauter-Trift Storrbach und Salzbach mit Quadersteinbauten
versehen. elsner berechnet, daß
im Elmsteiner Triftmeisterbezirk 1821 11 Klausen gebaut wurden, 1831 - 40 jedoch
16, insgesamt gab es in diesem Bezirk 32 Klausen. Bis in die 60er Jahre, als der
Leinbach kanalisiert wurde, erfolgte der Ausbau weiter. (65) Die Forstexperten martin
und stadtmüller, Verfässer
der 1845 erschienenen "forstlich-charakteristische(n) Skizze der Waldungen
auf dem bunten Sandsteingebirge der Pfalz ..." malten die Entwicklung des
Triftwesens in rosigen Farben: "Diese Anstalten erlangten im Laufe der Zeit durch
Benutzung aller Nebenbäche und Quellen, durch die Erbauung zahlreicher und
regelmäßig mit Quader ausgeführten Wasserwäge und Währe, durch Ausgleichung
des Gefälles mittels Wasserstürzen, durch die Kanalisirung ausgedehnter
Bachstrecken mittels Quadermauern und Flechtwerk in Normalbreiten, durch die
Beseitigung der Jagwasser, durch die Construktion von Wasserablässen,
vermittels welcher gerade so viel Wasser, als für die Vertriftung erforderlich,
gegeben werden kann, durch die Anlagen zweckmäßigere Holzabladeplätze, durch
die Errichtung von Holzhöfen in Albersweiler, Landau, Neustadt, Speyer,
Mutterstadt und Frankenthal, eine sehr vollständieg Entwicklung, und für das
Land eine sehr große, höchst wohlthätige Bedeutung." (66) Voraussetzung für die Staatsflößerei bildete die
Bestimmung des Artikels 538 des Zivilgesetzbuches, daß die Floßbäche
"als zu dem Staats-Eigenthum betrachtet" werden. Somit hatte napoleon
mit seinem Code civil die entscheidende Vorarbeit geleistet. Wichtig war
ferner, daß "der Fußweg für die Flößer längs an den Floßbächen hin
(...) eine gesetzlich bestehende Servitut" war, die jeder Eigentümer
anerkennen mußte (Art. 650).
76. Biedenbacher Woog im Leinbachtal. Auslaß aus
Buntsandsteinquadern Ähnlich dem kaiserlichen Dekret von 1807 verboten die
Bestimmungen von 1823 die Errichtung von Bauten an den Floßbächen ohne
Genehmigung der Behörden. Streng untersagt waren Verunreinigung durch Schutt
oder Unrat im oder am Bach. Für bestehende oder zugelassene Werke, Mühlen und
für deren Abläufe sowie Gräben sollte gelten, daß sie die festgelegten
Wasserniveaus nicht überschritten. Zuwiderhandelnden wurden empfindliche
Strafen angedroht, die bis zur Beseitigung der von ihnen angelegten Bauten gehen
konnten. Bestimmungen des "General-Commissars der Regierung von 9ten
Thermidor 6" wurden somit wieder aufgegriffen (67) "Mit bedeutenden Opfern der Staatskasse", heißt
es im Landrathsabschied von 1823, wurden die staatlichen Holzhöfe zu
Kaiserslautern, Neustadt, Mutterstadt, Frankenthal, Speyer, Landau, Albersweiler
und Pirmasens errichtet. In der Streitschrift von 1858 liest sich dies so: "Diese neue Einrichtung führte einen bedeutenden
Umschwung im Flößereibetrieb herbei, indem nun zuerst der Staat selbst anfing,
Holz flößen zu lassen, um die Holzhöfe mit dem erforderlichen
Brandholzmaterial zu versehen. Die Holzhöfe und der Flößereibetrieb traten
mit einander in den innigsten Verband." (68) Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000 |
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