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Stimmen für und wider die Trift
In einer Streitschrift wider die staatlich betriebene Trift
(77) werden die Kosten für diese Behörden mit 14 500 Gulden angegeben, und
zwar für einen kgl. Triftbeamten, einen Triftamtsaktuar, drei kgl.
Triftmeister, einen Bachaufseher, sechs Holzhofverwalter und 11-12 Gehilfen,
somit 23-24 Personen. Neben den jährlichen Personalkosten wurden von den Gegnern
der Trift auch die Investitionen in den Ausbau der Triftbäche errechnet. Seit
1823 bis zum Datum der Streitschrift (1858) seien danach 250.000-300.000 fl.
ausgegeben worden, die gleiche Summe müsse veranschlagt werden für die
Vollendung des Vorhabens. Dabei wird die erbrachte Leistung durchaus anerkannt.
(78) Jährlich werden die Ausgaben für die Kanalisierung der
Bäche und Reparaturen mit 1.000-1.400 fl. berechnet. Von Befürwortern und
Gegnern wurden Rentabilitätsberechnungen angestellt, doch sind diese nicht
sicher, weil Triftbetrieb und Holzhof nicht getrennt in den Nachweisen
erscheinen. elsner versucht
am Voranschlag für die III. Finanzperiode von 1831 bis 37 Kosten und Erlöse zu
beleuchten: "Jährliche Holzeinnahme: 25.680 Klafter Kosten je
Klafter und Jahr:
das sind im Jahr 13.567 fl. Nach diesem Voranschlag war mit einer jährlichen Einnahme
von 228.166 fl. und einer Ausgabe von 88.168 fl., demnach mit einem jährlichen
Ueberschuß von 139.998 fl. zu rechnen. Im Jahre 1868 betrugen die Einnahmen und Ausgaben 329.000
bzw. 145.000 fl., das Verhältnis (5:2) war sich also gleich geblieben, während
die Forstverwaltung Bayer dasselbe für 1861 ungünstiger angibt: nämlich je
Klafter 13 fl. Einnahme, 6 fl. Ausgabe, demnach Verhältnis 2:1." (79) elsner gibt
jedoch zu bedenken, daß in solchen Aufstellungen einige Angaben fehlen, die es
ebenfalls zu berücksichtigen gilt. So z.B. wird nicht beachtet, daß Kosten und
Einnahmen ohne Beachtung des Zeitpunktes der Ein- und Ausgänge vorgenommen
wurden, was bei dem oft zweijährigen Triftturnus die Bilanz schon
verfälscht. Außerdem werde übersehen, daß der Waldpreis für das Klafter
Triftholz nicht durch Versteigerung ermittelt werde, weil keine in den
wichtigsten Revieren (EImstein, Bloskülb, Johanniskreuz), die 10.000 Kl.
lieferten, stattfänden. Mehr als 75 Prozent der Holzmenge wurden in den
Holzhöfen um die Taxe abgegeben, dabei kam das Versorgungsprinzip zur Geltung
und nicht unbedingt der Marktpreis, der oft weit höher lag. Die Taxe des Staates garantierte der bedürftigen
Bevölkerung stabilere Holzpreisangebote als auf Rentabilität bedachte
Holzhändler. Ferner muß berücksichtigt werden, daß für viele Wäldler der
Staat der wichtigste Arbeitgeber war für Hauer, Landtransport (Fuhrleute) und
für die Waldarbeiter, die das Schlitteln, Aufbrechen, Anschlagen und Aufbollern
besorgten. Sehr ins Gewicht fielen die Löhne für Triftarbeiten und
Straßenbau, die Geld in die notorisch armen Walddörfer brachten. Solange die Eisenbahn noch nicht in der Lage war, günstige
Frachttarife für Massengüter zu bieten, war die Trift konkurrenzlos. "Von Gemeinden und Privaten wird im Neustadter
Triftgebiet nur selten getriftet." (80) Etwas anders sah dies auf der
Queich aus. Gemeinden und Private nutzten nach der gleichen Quelle Kaltenbach,
Wellbach und Queich oberhalb Rinnthal, Private flößten allein auf der
Wieslauter, doch nur in geringem Maß, meist von Bobenthal an, wobei Holz aus
elsässischen Waldungen kam. Von den privaten Betreibern erhält das "Arear"
Triftgebühren. Die Stadt Annweiler konnte aus ihrem Stadtwald unentgeltlich bis
zu ihrem Holzhof triften, mußte aber auch die Mühlklause am Wellbach und die
Schneiderklause am Kaltenbach und die betreffenden Schleusen unterhalten.
Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000
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