Pro und Contra
               
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Stimmen für und wider die Trift

In einer Streitschrift wider die staatlich betriebene Trift (77) werden die Kosten für diese Behörden mit 14 500 Gulden angegeben, und zwar für einen kgl. Triftbeamten, einen Triftamtsaktuar, drei kgl. Triftmeister, einen Bachaufseher, sechs Holzhofverwalter und 11-12 Gehilfen, somit 23-24 Personen.

Neben den jährlichen Personalkosten wurden von den Gegnern der Trift auch die Investitionen in den Ausbau der Triftbäche errechnet. Seit 1823 bis zum Datum der Streitschrift (1858) seien danach 250.000-300.000 fl. ausgegeben worden, die gleiche Summe müsse veranschlagt werden für die Vollendung des Vorhabens. Dabei wird die erbrachte Leistung durchaus anerkannt. (78)

Jährlich werden die Ausgaben für die Kanalisierung der Bäche und Reparaturen mit 1.000-1.400 fl. berechnet. Von Befürwortern und Gegnern wurden Rentabilitätsberechnungen angestellt, doch sind diese nicht sicher, weil Triftbetrieb und Holzhof nicht getrennt in den Nachweisen erscheinen.

elsner versucht am Voranschlag für die III. Finanzperiode von 1831 bis 37 Kosten und Erlöse zu beleuchten:

"Jährliche Holzeinnahme: 25.680 Klafter Kosten je Klafter und Jahr:

 

Besoldungen -fl. 12,6 kr.

   

Diäten etc. - fl. 1,5 kr.

   

Perzeption - fl. 13,6 kr.

- fl. 27,7, kr.

Wegbauten - fl. 4,8 kr.

   

Landtransport l fl. 24,0 kr.

   

Triftbau - fl. 30,9 kr.

   

Triftlöhne - fl. 26,8 kr.

   

Ausschlagen u. Aussetzen - fl. 20,5 kr.

   

Sonstige Triftkosten - fl. 1,5 kr.

2 fl. 48,5 kr.

Holzhofkosten - fl. 9,7 kr.

 

Summa Ausgaben ohne Hauerlohn

 Einnahme ohne Triftgebühr je Klafter

3 fl. 25,9 kr. 

8fl. 53,1 kr.

 

Bleibt Überschuß: 

hiervon ab der Lokalwert des Holzes einschl. Hauerlohn (56 kr.) 

Reinertrag des Trift- und Holzhofbetriebes je Klafter

5 fl. 27,2 kr. 

4 fl. 55,5 kr.

 

-fl.31,7kr.

 

das sind im Jahr 13.567 fl.

 

Nach diesem Voranschlag war mit einer jährlichen Einnahme von 228.166 fl. und einer Ausgabe von 88.168 fl., demnach mit einem jährlichen Ueberschuß von 139.998 fl. zu rechnen.

Im Jahre 1868 betrugen die Einnahmen und Ausgaben 329.000 bzw. 145.000 fl., das Verhältnis (5:2) war sich also gleich geblieben, während die Forstverwaltung Bayer dasselbe für 1861 ungünstiger angibt: nämlich je Klafter 13 fl. Einnahme, 6 fl. Ausgabe, demnach Verhältnis 2:1." (79)

elsner gibt jedoch zu bedenken, daß in solchen Aufstellungen einige Angaben fehlen, die es ebenfalls zu berücksichtigen gilt. So z.B. wird nicht beachtet, daß Kosten und Einnahmen ohne Beachtung des Zeitpunktes der Ein- und Ausgänge vorge­nommen wurden, was bei dem oft zweijährigen Triftturnus die Bilanz schon ver­fälscht. Außerdem werde übersehen, daß der Waldpreis für das Klafter Triftholz nicht durch Versteigerung ermittelt werde, weil keine in den wichtigsten Revieren (EImstein, Bloskülb, Johanniskreuz), die 10.000 Kl. lieferten, stattfänden. Mehr als 75 Prozent der Holzmenge wurden in den Holzhöfen um die Taxe abgegeben, dabei kam das Versorgungsprinzip zur Geltung und nicht unbedingt der Marktpreis, der oft weit höher lag.

Die Taxe des Staates garantierte der bedürftigen Bevölkerung stabilere Holz­preisangebote als auf Rentabilität bedachte Holzhändler. Ferner muß berücksichtigt werden, daß für viele Wäldler der Staat der wichtigste Arbeitgeber war für Hauer, Landtransport (Fuhrleute) und für die Waldarbeiter, die das Schlitteln, Aufbrechen, Anschlagen und Aufbollern besorgten. Sehr ins Gewicht fielen die Löhne für Triftarbeiten und Straßenbau, die Geld in die notorisch armen Walddörfer brachten.

Solange die Eisenbahn noch nicht in der Lage war, günstige Frachttarife für Massengüter zu bieten, war die Trift konkurrenzlos.

"Von Gemeinden und Privaten wird im Neustadter Triftgebiet nur selten getriftet." (80) Etwas anders sah dies auf der Queich aus. Gemeinden und Private nutzten nach der gleichen Quelle Kaltenbach, Wellbach und Queich oberhalb Rinnthal, Private flößten allein auf der Wieslauter, doch nur in geringem Maß, meist von Bobenthal an, wobei Holz aus elsässischen Waldungen kam. Von den privaten Betreibern erhält das "Arear" Triftgebühren. Die Stadt Annweiler konnte aus ihrem Stadtwald unentgeltlich bis zu ihrem Holzhof triften, mußte aber auch die Mühlklause am Wellbach und die Schneiderklause am Kaltenbach und die betreffenden Schleusen unterhalten. (81) Diese Floßgebühren, die zu entrichten waren, werden im Intelligenzblatt 1841 veröffentlicht. Sie staffeln sich nach der Strecke zwischen Einwurfplatz und Landeplatz von 9 bis 15 Kreuzer pro Klafter Triftholz, und zwar vor deren Einwurf in den Bach, denn das Risiko des Verlustes mußte der Floßherr tragen. Genaue Vorschriften und Anweisungen regeln genauestens den Flößereibetrieb. Die erforderlichen Formulare sind mit abgedruckt. (82) 

 

 


Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000


 

 

 

 

 

 

 


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