A
Anschlagen: Holz gegen Diebstahl sichern durch ein
Zeichen mit dem Trifthammer
Archen, Arken, Beigen: Holz, das in langen Reihen, Ster neben Ster,
aufgesetzt wird
B
Bachfreiheit: König ruprecht befreite 1403 die
Flößer von allen Abgaben, die von ihnen erhoben worden waren, damit setzte
sich die Stadt Neustadt durch.
Bachinspektion, Bachinspektor: Der
Behördenvertreter war verantwortlich für den Zustand am Bach, er mußte
diesen kontrollieren. Bezeichnung in kurpfälzischer und französischer Zeit.
Bachputzen: Fronarbeit der Dörfer an den Bächen,
die die Floßbäche reinigen sollten, daß wieder ungestört geflößt werden
kann. Im 19. Jahrhundert fiel diese Aufgabe an das Triftamt.
Bachstadenrecht: die Anrainer an den Floßbächen
mußten den Flößern und den Bachinspektoren, später dem Triftpersonal
erlauben, auf den Fußpfaden entlang den Bächen zu gehen.
Bollerplatz: Örtlichkeit, wo das Holz aufgesetzt
wurde, um von dort zum Holzhof getriftet zu werden.
C
Coupen, Coupensystem: Während der französischen Zeit
wurden ganze Schläge vor Ort an Meistbietende versteigert, zumeist
Holzhändler, die das Holz in eigener Regie abtransportieren mußten.
F
Faktor: Ein mit dem An- und Verkauf von Holz
Beauftragter. Flechtwerk-Faschine: Befestigung am Floßbachufer mit
Flechtwerk.
Floßgasse: Floßdurchlaß bei einem Wehr.
Floßhaken: Universalwerkzeug des Flößers, lange
kräftige Stange mit Eisenspitze und Widerhaken, regional verschiedenartiges
Aussehen.
Floßherr: Unternehmer, Bezeichnung meist im
Schwarz- und Frankenwald, im Gegensatz zum einfachen Floßknecht.
Flotzenmaister, Floßmeister: altertümliche
Bezeichnung für den Vorgesetzten der Floßknechte, Oberflößer, in manchen
Gegenden auch der Floßtransportunternehmer selbst.
Flößerei: im engeren Sinne die gebundene
Flößerei. Hier werden lange Stämme zusammengebunden und mit einer
Steuerungsvorrichtung versehen. Das Holz wird somit im Wasser gesteuert,
nicht wie bei der Trift vom Land aus.
Flötzen, fletzen: ältere Bezeichnung für
flößen, triften.
Fuchs: Der erste Stamm, der sich beim Triften im
Floßbach verhakt und einen Stau bewirkt, der Ausdruck kam aus dem alpinen
Raum.
G
Gemeindetrift: von Gemeinden wie Annweiler in eigener
Regie durchgeführte Trift auf der Queich im Gegensatz zur Aerar-Trift, der
staatlichen.
Georg, St. Georg, Jörgentag: die Trift, Flößerei
endete am 23. April, bevor das Gras auf den Wiesen zu wachsen begann.
H
Holländerstamm: Stammholz-Trift im 17. Jahrhundert im
westlichen Pfälzerwald, über Blies-Saar-Mosel-Rhein oder nach Norden über
Glan-Nahe-Rhein. napoleon wollte die Stammholzflößerei über Lauter-Nahe
wieder aufleben lassen. Stammlänge 30 Fuß nach Forstmeister Rettig im
Gespräch mit Napoleon.
K
Kerbholz, Karpf-Höltzer: Jede Floßfahrt wurde in
diese Hölzer eingeschnitten. Dazu gehörten immer zwei Hölzer, die
zusammenpaßten und über die quer die Rillen gekerbt wurden. Diese
Verpflichtung galt für den Mühlenbesitzer, der die Zeit markierte, in der
er nicht mahlen konnte, für diesen Ausfall wurde er entschädigt.
Klafter: Holzmaß, regional verschieden, später
ersetzt durch Ster, Kubikmeter. Im Neustadter Triftbereich 144 Kubikfuß,
dazu kamen noch 3 Zoll Übermaß, l Klafter = etwas unter 4 Ster. In der
bayrischen zeit etwas geringer, 3,58 Ster.
Klause: künstliche Wassersperre, bayerische
Bezeichnung für pfälzisch Woog, künstlicher Teich, Staubecken aus Holz und
Erddämme, später aus Quadersteinen und Erddämmen, zum Floßbach hin mit
Auslaß.
Klausentor, Klaustor: Auslaß, Tor in der Staumauer
Kulissenverschluß: bei allen Klausen, die zum
Durchtriften eingerichtet sind, sind in eingehauene Nuten Bohlen eingelassen,
die nach Bedarf mit dem Floßhaken wieder herausgenommen werden.
|
M
Michael, St.: der 29. September war der Beginn der
Triftperiode.
Mühlschützen: Vorrichtung zum Schutz der Mühle.
N
Nikolaus, St.: Der Heilige wurde als Patron der
Schiffer und Flößer bis in die Neuzeit verehrt.
P
Privattrift: Trift einzelner Personen, meist
Holzhändler, in der bayrischen Zeit sehr zurückgehend.
R
Rechen: Bauwerk zum Auffängen der Hölzer. Der
Fangrechen dient zum Auffängen des Treibholzs, der Abweisrechen zum Erfassen
der Senkholzstücke. Im Laufe der Zeit wurden viele Rechenkonstruktionen
ausprobiert.
Riesen: Holzbahnen, auf denen Holz zum Floßbach
transportiert wurde. In der Pfalz weniger verbreitet als im Schwarzwald und
in den Alpen.
S
Schichtholz: Klafterholz, kurze Holzstücke, deren
Maße vorgeschrieben waren, regional jedoch verschieden. 1,2 m bis etwa 1,7
m. Auch Scheiterholz genannt.
Senk-, Sinkholz: im Wasser abgesunkenes,
minderwertiges Holz, das dem Flößer viel Verdruß bereitet und mühsam
aufgefischt werden muß.
Scher, Scheer: Das Holz mußte vor Einbruch der
Dunkelheit durch Rechen gesammelt werden (Anscheeren). Dies geschah an
langen Geraden, die etwas breiter angelegt waren, sie waren bekannt und
erhielten lokale Namen.
T
Trift: Einzelflößerei, einzelne Holzstücke werden in
die Floßbäche geworfen und vom Wasser an seinen Bestimmungsort getragen.
Der Flößer steuerte an kritischen Stellen mit seinem Floßhaken, so daß
das Holz sich nicht staute und Schaden an den Böschungen und
Trifteinrichtungen verursachte.
Triftaktuar: eine Hilfskraft für die
Verwaltungsgeschäfte des Triftbetriebes.
Triftamt: höchste Amtsbehörde in Neustadt für das
gesamte pfälzische Gebiet, untergebene Stellen saßen in Weidenthal/Haßloch,
bzw. in Annweiler. Zeitraum ab 1816, genauer ab 1822 bis zur Verlegung ans
Forstamt Lambrecht.
Triftmeister: Triftbeamter im Rang eines
Forsteiförsters, stand dem eigentlichen Triftbetrieb vor.
W
Wässerungsvorrichtungen: Staueinrichtungen zum
Bewässern der Wiesen durch Wehre, am einfachsten Stangenwehre: Stangen quer
zur Fließrichtung, später ersetzt durch Haspel- oder Kulissenschutz. Heute
noch zahlreich im Speyerbachtal zwischen Elmstein und Lambrecht, z.T. bis in
die kurpfälzische Zeit zurückeichend.
Woog: Bezeichnung für Floßteich in der Pfalz,
bayrisch Klause.
Woogmänner: Untergebene des Triftmeisters, die
zuständig waren für die korrekte Leerung der Wooge nach zeitlicher
Absprache. |