Der Niedergang der Trift
               
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Die Trift auf dem "Holzweg" - der Niedergang

Der Höhepunkt der Trift dürfte etwa um 1850 erreicht gewesen sein. Im Mittel wurden pro Jahr etwa 2.500-2.700 Klafter (l Klafter = 3,13 Ster) vertriftet. Der Nutzholzanteil lag bei der Queich höher, auf dem Speyerbach niedriger. Mehr als 90 Prozent war Brennholz.

Insgesamt lag der Anteil von Stamm- und Schichtnutzholz im Staatswald damals bei nur 14 Prozent im Bereich 1819 bis 55, steigerte sich von 1861 bis 67 fast auf das Doppelte mit 27 Prozent. elsner gibt als Vergleich den Anteil von 1928 an, der damals bei 61 Prozent lag. Über die Art des Nutzholzes und auch des Brennholzes informierten die "Intelligenzblätter", die Preislisten veröffentlichten über die Holzsortimente der staatlichen Holzhöfe.

Eine hervorragende Quelle für den Niedergang der Trift stellt die oben schon genannte Streitschrift gegen die staatlichen Trifteinrichtungen dar, die 1858 anonym in Zweibrücken erschien. (83) Der oder die Verfasser wollten nach den Angaben des Untertitels die Trift beschreiben "nach ihrem Ursprung, Wesen, sowie nach dem Nutzen und den Schäden, welche dieselben für den Staat, die Industrie, die Landwirtschaft und die Holzkonsumenten im Gefolge haben". Diese umständlichen Formulierungen geben vor, sachgerecht und unvoreingenommen ("Nutzen und Schäden") die Geschichte und die wirtschaftliche Bedeutung der Trift zu untersuchen. In Wirklichkeit vermittelt die Lektüre den Eindruck einer Kampfschrift gegen eine lästige Konkurrenz.

Am Schluß der 36seitigen Broschüre geben sich die Initiatoren des Werkchens zu erkennen. Es sind die "Werksbesitzer des Neustadter Thalss". Auf den Seiten 23 bis 25 werden deren "Gewerke" aufgezählt. Es handelt sich um immerhin stolze 90 Mühlen (Ölmühlen, Mahlmühlen, Sägmühlen, Schneidmühlen, Walkmühlen, Lohmühlen), Papierfabriken, Tuchfabriken, Hammerschmieden, Waffenschmieden, die ein Bündnis schlössen, um gegen den staatlichen Floßbetrieb in der Öffentlichkeit und vor Gericht anzugehen. Diese jahrzehntelange Kampagne war schließlich von Erfolg gekrönt.

Etwa 10 Jahre vor Erscheinen der Streitschrift, also 1848 zur Zeit der Revolution, wurde der erste Vorstoß bei der Regierung in Speyer unternommen. In dieser Zeit wurde unter paul camille von denis die Eisenbahn von der Rheinschanze über Neustadt nach Kaiserslautern-Bexbach gebaut. (84) Am Schluß der Streitschrift wird die Hoffnung auf politische Unterstützung geäußert:

"Der damalige Träger der höchsten Würde der Pfalz sprach sich bei dieser Gele­genheit dahin aus: Sobald das zweite Schienengeleise gelegt ist, darf kein Scheit Holz mehr geflößt werden. Dies seine Worte. Es ist der Wunsch der Werkbesitzer, daß die jetzigen Würdenträger der Pfalz bei gründlicher Prüfung dieser Darlegung der Triften­verhältnisse die gleiche Überzeugung gewinnen und dann jenen Worten die Erfüllung sichern mögen." (85)

In der nachfolgenden Darstellung soll versucht werden, die damalige Argumen­tation zu erhellen. Die Verfässer der Broschüre suchen die Regierung der Pfalz wie die Öffentlichkeit dadurch auf ihre Seite zu bringen, daß sie zu Anfang betonen, daß das "Neustadter Thal" "vorzüglichster Sitz der Industrie" sei, da die Voraussetzungen zu ihrer Entwicklung sich ergeben aus dem Vorhandensein gefällreicher Bäche, den Rohstoffen Stein und Holz im Gebirge, der jetzt vorhandenen ausgebauten Infrastruktur mit Straße und Eisenbahn und der auf die Industrie angewiesenen Bevölkerung.

Die soziale Komponente wird dadurch betont, daß ohne die Arbeitsplätze in der einheimischen Industrie die Arbeitnehmer in der Ferne, getrennt von ihren Familien, einem unsicheren Broterwerb nachgehen müßten, was jetzt schon dazu geführt habe, daß die Familienbande sich gelockert hätten.

79. Die zur Vertriftung gelangenden Holzsortimente und die staatlich festgelegten Holzhofpreise 1836.

Hier wird offensichtlich von den Initiatoren der Schrift politischer Druck ausgeübt. Der bayrische Staat wird ausdrücklich gerühmt, daß er durch Gesetze für Frieden und Ordnung gesorgt und somit die Entwicklung tatkräftig gefördert habe, denn den Staat brauchen die Werkbesitzer als Bundesgenossen. Die Entwicklung, die nicht zuletzt durch die arbeitsame Bevölkerung zustande gekommen sei, werde behindert durch Hemmnisse, die den Motor betreffen, das Wasser nämlich als Triebkraft. Die Bäche werden durch die Flößerei für die Werkbesitzer im Neustadter Tal blockiert. Damit wird der Zweck der Schrift offen genannt: die Flößerei als lästige Konkurrenz soll beseitigt werden.

Im folgenden Abschnitt der Streitschrift wird ein historischer Abriß der Entwicklung der Flößerei im Pfälzerwald gegeben. Die Gründe für die Flößerei werden richtig angegeben; sie beruhen auf der Tatsache, daß der Landverkehr für Mensch und Zugtier bei den damals unmöglichen Straßenverhältnissen, der Zersplitterung in viele Kleinterritorien nicht in der Lage war, die Flößerei als Massentransportinstitution für Brennholz zu ersetzen. Auch die napoleonische Ära konnte trotz des kaiserlichen Dekrets vom 15.1.1807, das die Befugnisse der Flößerei regelte, die Holzversorgung der Bevölkerung nur unvollkommen gewährleisten, da die Monopolstellung der Holzsteigerung zu einem Preiskartell führte. (86)

Der bayerische Staat sei damals schon gut beraten gewesen, die Holzversorgung der Bevölkerung in der Rheinebene in eigene Regie zu nehmen, die Monopolstellung der Holzhändler zu brechen, die Holzwirtschaft im Gebirge durch hervorragend ausgebildete Förster zu verbessern, die Trift in eigener Regie auszuführen und dafür ein Triftpersonal auszubilden und zu besolden. Die hohen Kosten für die Infrastruktur der Trift werden als berechtigt angesehen, da der Zweck, eine preisgünstige Versor­gung der Holzkonsumenten über staatliche Holzhöfe zu erreichen, legitim gewesen sei. Selbst Triftbefürworter konnten an der bisherigen Darstellung keinen Anstoß neh­men. Doch an dieser Stelle ändert sich auf einmal die Einstellung der Autoren. Sie verfechten nun die These, daß die Trift zum gegenwärtigen Zeitpunkt (1858) ihre Daseinsberechtigung eingebüßt habe, da sie von der Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung überholt sei. Diese These wird mit Hilfe der folgenden Argumente belegt, die einen aufschlußreichen Einblick in die infrastrukturelle Situation des Pfälzerwaldes geben:


Die Trift sei technisch überholt, da der Landverkehr über die Straßen enorm gewachsen sei. Als Beleg werden die zahlreichen Straßenbauten angeführt:

  • 1818 Dürkheim - Kaiserslautern

  • In den 20er Jahren Frankenstein - Neustadt

  • Landau - Annweiler - Dahn - Pirmasens

  • Pirmasens - Waldfischbach - Trippstadt - Kaiserslautern

  • Elmsteiner Talweg über Johanniskreuz - Leimen sei fast fertig

  • Stumpfwaldstraße Göllheim – Kaiserslautern

Auch Nebenstrecken seien durch sog.Vizinalwege erreichbar.

Selbst die Trift komme ohne Landverkehr nicht aus und müsse das Holz per Schlitten und Holzführwerke an die Bollerplätze schaffen.

Seit 1848 sei die Eisenbahn von Neustadt bis Kaiserslautern geführt worden und laufe vom Franzosenwoog bis Neustadt parallel zur Triftstrecke. Vier Holzhöfe liegen an der Eisenbahnlinie Kaiserslautern - Neustadt - Mutterstadt - Speyer bzw. Frankenthal.

Da die Trift verkehrstechnisch überholt sei und unrentabel, seien von ursprünglich sieben Floßanstalten nur noch zwei in Betrieb, nämlich die Queichtrift und die Speyerbach-Hochspeyerbachtrift.


Die Trift sei wegen natürlicher Gründe unrentabel

  • Die Bachsysteme sind zu verästelt und weisen ein zu geringes Gefälle auf

  • Alle Bäche leiden unter zu geringer Wasserkraft infolge der niederen Niederschläge

  • Bei Hochwasser falle die Trift wegen der vielen Gefahren aus

  • Dadurch ergeben sich schlimme Auswirkungen für den Holztransport:

a) der Triftvorgang sei so langsam, daß das Holz bis zu acht Tagen für die 13-15 Wegstunden (Franzosenwoog/Hochspeyerbach bis Frankenthal bzw. Speyer) im Wasser liege, was nachteilig sei für die Qualität des Holzes;

b) in trockenen Jahren könne oft nicht getriftet werden. (1857/58 auf dem für 1.200-1.500 fl ausgebauten Legelbach oder der mit der gleichen Summe kanalisierten Breitenbach);

c) bei Hochwasser könne nicht getriftet werden, oder das Holz und die Bachgestade leiden Schaden.  


Die Trift schade der Qualität des Holzes:

Dieses Argument sehen die Autoren als den "Kardinalpunkt" (S. 13) an.

  • Da das Holz fast 1 1/2 Jahre nach der Fällung noch im Wald sitze, bis getriftet werden könne, leide das Holz unter der Feuchtigkeit, ebenso dadurch, daß es zu nahe am Wasser aufgepoltert sei, zu eng gesetzt sei, so daß kaum Luft an das Holz komme.

  • Durch den Wassertransport und die Lagerung auf den zu engen Holzhöfen redu­ziere sich der Wert des Holzes weiter. Die Werkbesitzer schätzen die Wertminderung auf 15 Prozent. Die Gutachten von Holzchemikern, die eingeholt wurden, zeigen, wie akribisch genau die Autoren bei ihrer Kampagne vorgingen. Bei 25.000 Klafter Holz, das zu den Holzhöfen pro Jahr getriftet werde, mache die 3.750 Klafter aus, wofür 51.000 fl. berechnet werden. Diesen hohen finanziellen Ausfall nennen die Autoren ein "arge Versündigung am Nationalvermögen" (S. 17).  


  • Die Triftkosten, die die Triftämter angeben, seien zu niedrig berechnet, dadurch werde die Bilanz verfälscht. Das Triftamt verschweige und gebe nicht den Holz­schwund und das Abhandenkommen von Triftholz, die Zinsen für das späte Eingehen der Holzerlöse, die Kosten des jährlichen Triftausbaues, die Transportkosten für Schlitteln und für die Holzführwerke, die Personalkosten und die Reparaturkosten an den Trifteinrichtungen an.

  • Trotz der massiven Begünstigung des Staates für die Triftanstalten sei es diesen nicht gelungen, die Bevölkerung ausreichend mit Holz zu versorgen. Folgende Rech­nung wurde zugrundegelegt: Die Bevölkerung, die angewiesen sei auf die Brennholz­versorgung, machte 1857 255.383 Seelen aus oder 56.639 Familien. Da jede Familie etwa 4 Klafter Holz im Jahr benötige, komme man bei 25.000 Klaftern Holz auf ca. 0,4 Klafter pro Familie. Somit sehen es die Autoren als erwiesen an, daß die Triftanstalten die Bevölkerung nicht ausreichend mit Holz versorgen können.

Am Schluß der Streitschrift wird der Schaden beziffert, der den Werkbesitzern und der Landwirtschaft durch die Trift verursacht werde. Da während der Triftzeit die Mühlen und Fabriken ihren Betrieb einstellen mußten, kam sie diese Ausfallzeiten teuer zu stehen. Besonders ärgerlich für sie war der Umstand, daß wegen der Wit­terung die Triftvorgänge oftmals kurzfristig vorgenommen werden mußten, so daß die Werkbesitzer nicht genau disponieren konnten.

Auch hier wog die soziale Komponente schwer. Während der Betriebspause waren die Arbeitnehmer arbeitslos und konnten oft ihre Familie nur unzureichend ernähren. Auch Schulden mußten in dieser Zeit gemacht werden. Durch Müßiggang und durch Trunk kam es zu manch sozialem Zündstoff. Immerhin waren davon 1.300 bis 1.400 Menschen und ihre Familien betroffen.

Auch die Landwirtschaft in den Tälern wurde durch die Trift in Mitleidenschaft gezogen, da in dieser Zeit die Wiesen nicht bewässert werden konnten, wodurch indirekt auch die Tierhaltung betroffen war.

Der Schaden für die Industrie wurde mit 80.000 fl. und für die Landwirtschaft mit 25.000 fl. beziffert. Als Lösung schlugen die Werkbesitzer vor, der Staat solle die Trift abschaffen. Er spare selbst durch den Wegfall der immensen Kosten für den weiteren Ausbau (300.000 fl. bis 1858 geschätzt, die gleiche Summe müsse noch auf­gebracht werden zum endgültigen Ausbau), für das Triftpersonal (14.500 fl. pro Jahr), für Reparaturen. Die Landwirtschaft und die Industrie erlitten keinen Schaden mehr und könnten sich freier entwickeln. Auf dem Landwege und durch die Eisenbahn werde der Holzkonsument mit besserer Holzqualität versorgt, zwar bei leicht höherem Preis, doch werde dies durch die bessere Qualität wettgemacht. Da der Staat in 16 Jahren die bislang private Ludwigsbahn übernehmen werde, könne er sich nicht selbst Konkurrenz machen, er werde sich dann von der unrentablen Trift trennen müssen.

Die Arbeitnehmer in der Industrie hätten nicht mehr unter den Ausfallzeiten soziale Nachteile zu erleiden. Da infolge der Kohlekonkurrenz der Anteil des Brennholzes auch für die ärmeren Schichten zurückgehe, der Holzpreis für Nutz- und Brennholz jedoch steige, werde auch die Holzwirtschaft künftig von der neuen Entwicklung profitieren. Dank der Bahnhöfe und der günstigen Straßenanschlüsse sei der Holztransport per Achse und Schiene der einzig fortschrittliche Weg für den Holztransport.

Zwar reagierte die Behörde noch nicht im Sinne der Werkbesitzer, doch konnte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die wichtigsten Argumente gegen die Trift deren Einstellung bewirken mußten. Der Fortschrittsoptimismus der Werkbesitzer fand sich zunächst nicht bestätigt, "die Macht und Kraft des Dampfes" zeigte sich, was den Güterverkehr anging, "noch nicht im vollsten Lichte" und konnte daher auch noch nicht "ihre Triumphe" feiern. (87)

Bis dahin mußte "die kleine Legion Flößer, diese derben Gesellen und sprichwört­lich gewordenen Repräsentanten der Rustizität" weiter "mit ihren Stangen und Haken, dem ersten Rudimente des Hebels der Mechanik", sich "tief unter der Bahn" auf ihren Floßkanälen abmühen.

Denn die Bahn hatte noch nicht die Kapazität, um mit günstigen Tarifen und Transportmitteln die Rolle der Trift als Massentransportmittel für Brennholz zu übernehmen. Bis 1864 wurde Schichtholz nicht über die Bahn verfrachtet. Erst damals "begann man das für die Holzhöfe bestimmte Holz aus den abseits der Triftbäche gelegenen nordwestlichen Revieren auf die Bahn zu verladen und an die neuen Eisenbahnlager in der Vorderpfalz zu versenden". (88)

Auch in der obersten Forstverwaltung, in der es schon von Anfang an Gegner der Trift gegeben hatte, von den Gegnern in der Finanzkammer ganz zu schweigen, machte sich eine Reserve gegen die Trift bemerkbar:

"Wo örtliche Verhältnisse die Trift nicht absolut bedingen und beim Verkauf des Holzes im Walde vielmehr ein höherer Reinerlös als bei dessen Verbringung in die Holzhöfe sich erzielen läßt, ist die Forstverwaltung übrigens umso mehr auf möglich­ste Beschränkung der Aerarialtrift bedacht, als einerseits die hierauf erlaufenden Kosten sehr bedeutend sind, andererseits selbst bei aller Vorsicht Störungen im Triftbereich und Verluste durch Hochwasser mitunter zu fürchten sind und das Holz beim Vertriften, abgesehen von dem Massenentgang, an seiner Qualität ansehnlich verliert, zumal wenn solches, wie es häufig uvermeidlich ist, über ein Jahr in feuchten Waldthälern bleiben muß". (89)

Die stärksten Argumente der Werkbesitzer finden sich hier offiziell bestätigt:

Qualitätsminderung durch den Wassertransport, die zu lange Verweildauer des feuch­ten Holzes vor und nach der Trift, der Holzverlust, die beträchtlichen Kosten und die Störanfälligkeit des Transports infolge der Witterungsverhältnisse.

In der Folge sollte der Trift durch ein höchstrichterliches Urteil die Existenzberech­tigung erschwert werden. Mit Wirkung vom 10. Januar 1859 entschied der Kassa­tionshof, das höchste Gericht Bayerns, daß der Staat nicht Eigentümer der Triftbäche sei, somit seien die Triftanstalten für alle Schäden, die Gewerbetreibenden entstünden, voll regreßpflichtig.

Der "Speyerbach einschließlich des Hochspeyerbaches" sei "ein Privatbach im Sinne des Artikels 39 des Wasserbenutzungsgesetzes vom 28. Mai 1852" Somit sei der Bach "Zugehör der angrenzenden klägerischen Grundstücke", dem königlichen Ärar stehe somit auch nicht das Recht zu, "die Fischerei im Speyerbach zu seinen Gunsten zu verpachten". (90) Dieses Urteil erreichte der Müller graf von der Kreuzbrück, dessen Klage die Instanzen schließlich erfolgreich durchlaufen hatte.

Da die Flößerei schon zu allen Zeiten während des Triftbetriebes Schäden verur­sacht hatte, konnten die Regreßklagen für den Staat sehr teuer werden. Unter dem Eindruck dieses Urteils schritt der Staat zu einem Abbau der Trifteinrichtungen in Raten.

Als 1874 die Eisenbahn von Landau nach Zweibrücken eröffnet wurde, löste sich die Wieslautertrift von der Queichtrift. Bislang wurde das Triftholz bei Kaltenbach aus dem Wasser gezogen, mit "Karren auf Dielen abgefahren und wieder aufgestapelt". Die Quellbäche der Wieslauter, Wartbach und Scheidbach, mit ihren Woogen, von denen der Sägwoog seinen Namen von einer schon 1544 dort bestehenden Sägmühle hatte, verfügten im Frühjahr über genügend Wasser, um bei dem vollkanalisierten Ausbau mit Quadermauern und Stürzen (pfälzisch "Rumpeln") das Triftholz an den Platz in Kaltenbach zu bringen. Der Stapelplatz in der Nähe des Viaduktes hieß im Dorf das "Magazin". Das Holz aus dem Salzbach dagegen lagerte beim An­wesen der Familie anstatt. (91)

Statt das Holz mit dem Fuhrwerk an die Queich nach Wilgartswiesen zu verfrach­ten, gelangte es jetzt mit der Bahn an seinen Bestimmungsort. Kein Wunder, daß 1879 die staatliche und ein Jahr später die private Trift auf der Wieslauter eingestellt wurde.

Auch in den folgenden Jahren ging das Sterben der Trift in Raten weiter. Denn 1877 bzw. 1882 hatten die Werkbesitzer ihren langjährigen Rechtsstreit mit der Triftbehörde gewonnen, die Bäche blieben Privateigentum.

1881 wurde die Queichtrift endgültig eingestellt. (92) 1882 folgten die Trift auf dem Hochspeyerbach und dem Speyerbach von Frankeneck abwärts; von einer Trift auf Isenach, Rehbach, Floßgraben Frankenthal war schon früher nichts mehr zu vernehmen. 1887 hörte auch die Trift auf den kleinen Wasgaubächen Storrbach und Salzbach auf, so daß zu diesem Zeitpunkt nur noch die Trift auf dem Speyerbach und seinen Nebenflüssen bis Frankeneck bzw. zur Sattelmühle übrig blieb.

Da die Eisenbahn mittlerweile selbst Holzhöfe an ihren Stationen betrieb, minderte sich auch die Zahl der Holzhöfe auf drei und zuletzt zwei, nämlich Frankenthal und Speyer. (93) Verbunden mit dem schrittweisen Abbau der Trfitstrecken war auch der Abbau der Personalstrukturen und der Triftorganisation. Die folgende Grafik verdeutlicht dies:

 

Natürlich machte die Entwicklung auch vor dem letzten verbliebenen Teilstück im oberen Speyerbachtal nicht halt. Wiederum beschleunigte ein Eisenbahnprojekt das endgültige Aus. Mit der Elmstein-Neustadter Thallbahn, die sei dem 23. Januar 1909 zwischen Lambrecht und Elmstein verkehrte, hatte sich die junge Konkurrentin Eisenbahn auch hier durchgesetzt. Eine Trift gab es im engeren Sinne schon seit 1902/03 nicht mehr. Über die letzte Trift gab der Forstmeister ferdinand waltzinger 1903 eine wehmütige Erinnerung, die am Anfang dieses Beitrages steht. (94)

Im gleichen Jahr 1903 gab es in Neustadt schon kein Triftamt mehr, die restlichen Geschäfte wurden vom Forstamt abgewickelt. Nach elsner wurde 1902 zum letzten­mal Triftholz eingeworfen, immerhin 6.193 Ster.

Der Rückgang läßt sich auch aus dem Vergleich der Transportleistung in den letz­ten Jahrzehnten verdeutlichen:

  • 1866/70   75.000 Ster/Jahr aus 16 Forstämtern 

  • 1881/85   18.700 Ster/Jahr aus 10 Forstämtern 

  • 1901/05    l .800 Ster/Jahr aus 2 Forstämtern (95)

Wegen der Konkurrenz der Kohle war auch die Forstwirtschaft vom Brennholz zur Produktion von Nutzholz umgestiegen, und dieses wurde mit dem Fuhrwerk und der Bahn verfrachtet, das Brennholz spielte fortan auch nicht mehr die Rolle früherer Zeiten. Nur in Kriegszeiten konnte sich an dieser Entwicklung einiges ändern.

Ab 1909 wurde das Holz aus dem letzten Triftgebiet, dem Elmsteiner Bezirk, durch die Elmsteiner Talbahn nach Lambrecht transportiert.

Eine Quelle für den letzten Kampf zwischen Eisenbahnbefürwortern und der Trift bildet die Denkschrift "Die Notwendigkeit einer Elmstein-Neustadter-Thalbahn" (1895), in der sich die Argumente von 1858 in gewandelter Form wiederholen. (96)

Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000


 

 

 

 

 

 

 


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