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Die Trift auf dem "Holzweg" - der
Niedergang
Der Höhepunkt der Trift dürfte etwa um
1850 erreicht gewesen sein. Im Mittel wurden pro Jahr etwa 2.500-2.700 Klafter
(l Klafter = 3,13 Ster) vertriftet. Der Nutzholzanteil lag bei der Queich
höher, auf dem Speyerbach niedriger. Mehr als 90 Prozent war Brennholz. Insgesamt lag der Anteil von Stamm- und
Schichtnutzholz im Staatswald damals bei nur 14 Prozent im Bereich 1819 bis 55,
steigerte sich von 1861 bis 67 fast auf das Doppelte mit 27 Prozent. elsner gibt als Vergleich den Anteil von 1928 an, der damals
bei 61 Prozent lag. Über die Art des Nutzholzes und auch des Brennholzes
informierten die "Intelligenzblätter", die Preislisten
veröffentlichten über die Holzsortimente der staatlichen Holzhöfe. Eine hervorragende Quelle für den
Niedergang der Trift stellt die oben schon genannte Streitschrift gegen die
staatlichen Trifteinrichtungen dar, die 1858 anonym in Zweibrücken erschien.
(83) Der oder die Verfasser wollten nach den Angaben des
Untertitels die Trift beschreiben "nach ihrem Ursprung, Wesen, sowie
nach dem Nutzen und den Schäden, welche dieselben für den Staat, die
Industrie, die Landwirtschaft und die Holzkonsumenten im Gefolge haben".
Diese umständlichen Formulierungen geben vor, sachgerecht und unvoreingenommen
("Nutzen und Schäden") die Geschichte und die wirtschaftliche
Bedeutung der Trift zu untersuchen. In Wirklichkeit vermittelt die Lektüre den
Eindruck einer Kampfschrift gegen eine lästige Konkurrenz. Am Schluß der 36seitigen Broschüre geben
sich die Initiatoren des Werkchens zu erkennen. Es sind die "Werksbesitzer
des Neustadter Thalss". Auf den Seiten 23 bis 25 werden deren
"Gewerke" aufgezählt. Es handelt sich um immerhin stolze 90 Mühlen
(Ölmühlen, Mahlmühlen, Sägmühlen, Schneidmühlen, Walkmühlen, Lohmühlen),
Papierfabriken, Tuchfabriken, Hammerschmieden, Waffenschmieden, die ein Bündnis
schlössen, um gegen den staatlichen Floßbetrieb in der Öffentlichkeit und vor
Gericht anzugehen. Diese jahrzehntelange Kampagne war schließlich von Erfolg
gekrönt. Etwa 10 Jahre vor Erscheinen der
Streitschrift, also 1848 zur Zeit der Revolution, wurde der erste Vorstoß bei
der Regierung in Speyer unternommen. In dieser Zeit wurde unter paul
camille von denis die
Eisenbahn von der Rheinschanze über Neustadt nach Kaiserslautern-Bexbach
gebaut. (84) Am Schluß der Streitschrift wird die Hoffnung auf politische
Unterstützung geäußert: "Der damalige Träger der höchsten
Würde der Pfalz sprach sich bei dieser Gelegenheit dahin aus: Sobald das
zweite Schienengeleise gelegt ist, darf kein Scheit Holz mehr geflößt werden.
Dies seine Worte. Es ist der Wunsch der Werkbesitzer, daß die jetzigen
Würdenträger der Pfalz bei gründlicher Prüfung dieser Darlegung der
Triftenverhältnisse die gleiche Überzeugung gewinnen und dann jenen Worten
die Erfüllung sichern mögen." (85) In der nachfolgenden Darstellung soll
versucht werden, die damalige Argumentation zu erhellen. Die Verfässer der
Broschüre suchen die Regierung der Pfalz wie die Öffentlichkeit dadurch auf
ihre Seite zu bringen, daß sie zu Anfang betonen, daß das "Neustadter
Thal" "vorzüglichster Sitz der Industrie" sei, da die
Voraussetzungen zu ihrer Entwicklung sich ergeben aus dem Vorhandensein
gefällreicher Bäche, den Rohstoffen Stein und Holz im Gebirge, der jetzt
vorhandenen ausgebauten Infrastruktur mit Straße und Eisenbahn und der auf die
Industrie angewiesenen Bevölkerung. Die soziale Komponente wird dadurch betont,
daß ohne die Arbeitsplätze in der einheimischen Industrie die Arbeitnehmer in
der Ferne, getrennt von ihren Familien, einem unsicheren Broterwerb nachgehen
müßten, was jetzt schon dazu geführt habe, daß die Familienbande sich
gelockert hätten. 79. Die zur Vertriftung gelangenden
Holzsortimente und die staatlich festgelegten Holzhofpreise 1836.
Hier wird offensichtlich von den Initiatoren
der Schrift politischer Druck ausgeübt. Der bayrische Staat wird ausdrücklich
gerühmt, daß er durch Gesetze für Frieden und Ordnung gesorgt und somit die
Entwicklung tatkräftig gefördert habe, denn den Staat brauchen die
Werkbesitzer als Bundesgenossen. Die Entwicklung, die nicht zuletzt durch die
arbeitsame Bevölkerung zustande gekommen sei, werde behindert durch Hemmnisse,
die den Motor betreffen, das Wasser nämlich als Triebkraft. Die Bäche werden
durch die Flößerei für die Werkbesitzer im Neustadter Tal blockiert. Damit
wird der Zweck der Schrift offen genannt: die Flößerei als lästige Konkurrenz
soll beseitigt werden. Im folgenden Abschnitt der Streitschrift
wird ein historischer Abriß der Entwicklung der Flößerei im Pfälzerwald
gegeben. Die Gründe für die Flößerei werden richtig angegeben; sie beruhen
auf der Tatsache, daß der Landverkehr für Mensch und Zugtier bei den damals
unmöglichen Straßenverhältnissen, der Zersplitterung in viele
Kleinterritorien nicht in der Lage war, die Flößerei als
Massentransportinstitution für Brennholz zu ersetzen. Auch die napoleonische
Ära konnte trotz des kaiserlichen Dekrets vom 15.1.1807, das die Befugnisse der
Flößerei regelte, die Holzversorgung der Bevölkerung nur unvollkommen
gewährleisten, da die Monopolstellung der Holzsteigerung zu einem Preiskartell
führte. (86) Der bayerische Staat sei damals schon gut beraten gewesen, die Holzversorgung der Bevölkerung in der Rheinebene in eigene Regie zu nehmen, die Monopolstellung der Holzhändler zu brechen, die Holzwirtschaft im Gebirge durch hervorragend ausgebildete Förster zu verbessern, die Trift in eigener Regie auszuführen und dafür ein Triftpersonal auszubilden und zu besolden. Die hohen Kosten für die Infrastruktur der Trift werden als berechtigt angesehen, da der Zweck, eine preisgünstige Versorgung der Holzkonsumenten über staatliche Holzhöfe zu erreichen, legitim gewesen sei. Selbst Triftbefürworter konnten an der bisherigen Darstellung keinen Anstoß nehmen. Doch an dieser Stelle ändert sich auf einmal die Einstellung der Autoren. Sie verfechten nun die These, daß die Trift zum gegenwärtigen Zeitpunkt (1858) ihre Daseinsberechtigung eingebüßt habe, da sie von der Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung überholt sei. Diese These wird mit Hilfe der folgenden Argumente belegt, die einen aufschlußreichen Einblick in die infrastrukturelle Situation des Pfälzerwaldes geben: Die Trift sei technisch überholt,
da der Landverkehr über die Straßen enorm gewachsen sei. Als Beleg
werden die zahlreichen Straßenbauten angeführt:
Auch Nebenstrecken seien durch
sog.Vizinalwege erreichbar.
Selbst die Trift komme ohne Landverkehr
nicht aus und müsse das Holz per Schlitten und Holzführwerke an die
Bollerplätze schaffen.
Seit 1848 sei die Eisenbahn von Neustadt bis
Kaiserslautern geführt worden und laufe vom Franzosenwoog bis Neustadt parallel
zur Triftstrecke. Vier Holzhöfe liegen an der Eisenbahnlinie Kaiserslautern -
Neustadt - Mutterstadt - Speyer bzw. Frankenthal.
Da die Trift verkehrstechnisch überholt sei
und unrentabel, seien von ursprünglich sieben Floßanstalten nur noch zwei in
Betrieb, nämlich die Queichtrift und die Speyerbach-Hochspeyerbachtrift.
Die Trift sei wegen natürlicher Gründe
unrentabel
a) der Triftvorgang sei so langsam, daß das
Holz bis zu acht Tagen für die 13-15 Wegstunden (Franzosenwoog/Hochspeyerbach
bis Frankenthal bzw. Speyer) im Wasser liege, was nachteilig sei für die
Qualität des Holzes; b) in trockenen Jahren könne oft nicht
getriftet werden. (1857/58 auf dem für 1.200-1.500 fl ausgebauten Legelbach
oder der mit der gleichen Summe kanalisierten Breitenbach); c) bei Hochwasser könne nicht getriftet
werden, oder das Holz und die Bachgestade leiden Schaden. Die Trift schade der Qualität des Holzes:
Dieses Argument sehen die Autoren als den
"Kardinalpunkt" (S. 13) an.
Am Schluß der Streitschrift wird der
Schaden beziffert, der den Werkbesitzern und der Landwirtschaft durch die Trift
verursacht werde. Da während der Triftzeit die Mühlen und Fabriken ihren
Betrieb einstellen mußten, kam sie diese Ausfallzeiten teuer zu stehen.
Besonders ärgerlich für sie war der Umstand, daß wegen der Witterung die
Triftvorgänge oftmals kurzfristig vorgenommen werden mußten, so daß die
Werkbesitzer nicht genau disponieren konnten. Auch hier wog die soziale Komponente schwer.
Während der Betriebspause waren die Arbeitnehmer arbeitslos und konnten oft
ihre Familie nur unzureichend ernähren. Auch Schulden mußten in dieser Zeit
gemacht werden. Durch Müßiggang und durch Trunk kam es zu manch sozialem
Zündstoff. Immerhin waren davon 1.300 bis 1.400 Menschen und ihre Familien
betroffen. Auch die Landwirtschaft in den Tälern wurde
durch die Trift in Mitleidenschaft gezogen, da in dieser Zeit die Wiesen nicht
bewässert werden konnten, wodurch indirekt auch die Tierhaltung betroffen war. Der Schaden für die Industrie wurde mit
80.000 fl. und für die Landwirtschaft mit 25.000 fl. beziffert. Als Lösung
schlugen die Werkbesitzer vor, der Staat solle die Trift abschaffen. Er spare
selbst durch den Wegfall der immensen Kosten für den weiteren Ausbau (300.000
fl. bis 1858 geschätzt, die gleiche Summe müsse noch aufgebracht werden zum
endgültigen Ausbau), für das Triftpersonal (14.500 fl. pro Jahr), für
Reparaturen. Die Landwirtschaft und die Industrie erlitten keinen Schaden mehr
und könnten sich freier entwickeln. Auf dem Landwege und durch die Eisenbahn
werde der Holzkonsument mit besserer Holzqualität versorgt, zwar bei leicht
höherem Preis, doch werde dies durch die bessere Qualität wettgemacht. Da der
Staat in 16 Jahren die bislang private Ludwigsbahn übernehmen werde, könne er
sich nicht selbst Konkurrenz machen, er werde sich dann von der unrentablen
Trift trennen müssen. Die Arbeitnehmer in der Industrie hätten
nicht mehr unter den Ausfallzeiten soziale Nachteile zu erleiden. Da infolge der
Kohlekonkurrenz der Anteil des Brennholzes auch für die ärmeren Schichten
zurückgehe, der Holzpreis für Nutz- und Brennholz jedoch steige, werde auch
die Holzwirtschaft künftig von der neuen Entwicklung profitieren. Dank der
Bahnhöfe und der günstigen Straßenanschlüsse sei der Holztransport per Achse
und Schiene der einzig fortschrittliche Weg für den Holztransport. Zwar reagierte die Behörde noch nicht im
Sinne der Werkbesitzer, doch konnte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die
wichtigsten Argumente gegen die Trift deren Einstellung bewirken mußten. Der
Fortschrittsoptimismus der Werkbesitzer fand sich zunächst nicht bestätigt,
"die Macht und Kraft des Dampfes" zeigte sich, was den Güterverkehr
anging, "noch nicht im vollsten Lichte" und konnte daher auch noch
nicht "ihre Triumphe" feiern. (87) Bis dahin mußte "die kleine Legion
Flößer, diese derben Gesellen und sprichwörtlich gewordenen Repräsentanten
der Rustizität" weiter "mit ihren Stangen und Haken, dem ersten
Rudimente des Hebels der Mechanik", sich "tief unter der Bahn"
auf ihren Floßkanälen abmühen. Denn die Bahn hatte noch nicht die
Kapazität, um mit günstigen Tarifen und Transportmitteln die Rolle der Trift
als Massentransportmittel für Brennholz zu übernehmen. Bis 1864 wurde
Schichtholz nicht über die Bahn verfrachtet. Erst damals "begann man das
für die Holzhöfe bestimmte Holz aus den abseits der Triftbäche gelegenen
nordwestlichen Revieren auf die Bahn zu verladen und an die neuen Eisenbahnlager
in der Vorderpfalz zu versenden". (88) Auch in der obersten Forstverwaltung, in der
es schon von Anfang an Gegner der Trift gegeben hatte, von den Gegnern in der
Finanzkammer ganz zu schweigen, machte sich eine Reserve gegen die Trift
bemerkbar: "Wo örtliche Verhältnisse die Trift
nicht absolut bedingen und beim Verkauf des Holzes im Walde vielmehr ein
höherer Reinerlös als bei dessen Verbringung in die Holzhöfe sich erzielen
läßt, ist die Forstverwaltung übrigens umso mehr auf möglichste
Beschränkung der Aerarialtrift bedacht, als einerseits die hierauf erlaufenden
Kosten sehr bedeutend sind, andererseits selbst bei aller Vorsicht Störungen im
Triftbereich und Verluste durch Hochwasser mitunter zu fürchten sind und das
Holz beim Vertriften, abgesehen von dem Massenentgang, an seiner Qualität
ansehnlich verliert, zumal wenn solches, wie es häufig uvermeidlich ist, über
ein Jahr in feuchten Waldthälern bleiben muß". (89) Die stärksten Argumente der Werkbesitzer
finden sich hier offiziell bestätigt: Qualitätsminderung durch den
Wassertransport, die zu lange Verweildauer des feuchten Holzes vor und nach
der Trift, der Holzverlust, die beträchtlichen Kosten und die
Störanfälligkeit des Transports infolge der Witterungsverhältnisse. In der Folge sollte der Trift durch ein
höchstrichterliches Urteil die Existenzberechtigung erschwert werden. Mit
Wirkung vom 10. Januar 1859 entschied der Kassationshof, das höchste Gericht
Bayerns, daß der Staat nicht Eigentümer der Triftbäche sei, somit seien die
Triftanstalten für alle Schäden, die Gewerbetreibenden entstünden, voll
regreßpflichtig. Der "Speyerbach einschließlich des
Hochspeyerbaches" sei "ein Privatbach im Sinne des Artikels 39 des
Wasserbenutzungsgesetzes vom 28. Mai 1852" Somit sei der Bach
"Zugehör der angrenzenden klägerischen Grundstücke", dem
königlichen Ärar stehe somit auch nicht das Recht zu, "die Fischerei im
Speyerbach zu seinen Gunsten zu verpachten". (90) Dieses Urteil erreichte
der Müller graf von der
Kreuzbrück, dessen Klage die Instanzen schließlich erfolgreich durchlaufen
hatte. Da die Flößerei schon zu allen Zeiten
während des Triftbetriebes Schäden verursacht hatte, konnten die
Regreßklagen für den Staat sehr teuer werden. Unter dem Eindruck dieses
Urteils schritt der Staat zu einem Abbau der Trifteinrichtungen in Raten. Als 1874 die Eisenbahn von Landau nach
Zweibrücken eröffnet wurde, löste sich die Wieslautertrift von der
Queichtrift. Bislang wurde das Triftholz bei Kaltenbach aus dem Wasser gezogen,
mit "Karren auf Dielen abgefahren und wieder aufgestapelt". Die
Quellbäche der Wieslauter, Wartbach und Scheidbach, mit ihren Woogen, von denen
der Sägwoog seinen Namen von einer schon 1544 dort bestehenden Sägmühle
hatte, verfügten im Frühjahr über genügend Wasser, um bei dem
vollkanalisierten Ausbau mit Quadermauern und Stürzen (pfälzisch
"Rumpeln") das Triftholz an den Platz in Kaltenbach zu bringen. Der
Stapelplatz in der Nähe des Viaduktes hieß im Dorf das "Magazin".
Das Holz aus dem Salzbach dagegen lagerte beim Anwesen der Familie anstatt.
(91) Statt das Holz mit dem Fuhrwerk an die
Queich nach Wilgartswiesen zu verfrachten, gelangte es jetzt mit der Bahn an
seinen Bestimmungsort. Kein Wunder, daß 1879 die staatliche und ein Jahr
später die private Trift auf der Wieslauter eingestellt wurde. Auch in den folgenden Jahren ging das
Sterben der Trift in Raten weiter. Denn 1877 bzw. 1882 hatten die Werkbesitzer
ihren langjährigen Rechtsstreit mit der Triftbehörde gewonnen, die Bäche
blieben Privateigentum. 1881 wurde die Queichtrift endgültig
eingestellt. (92) 1882 folgten die Trift auf dem Hochspeyerbach und dem
Speyerbach von Frankeneck abwärts; von einer Trift auf Isenach, Rehbach,
Floßgraben Frankenthal war schon früher nichts mehr zu vernehmen. 1887 hörte
auch die Trift auf den kleinen Wasgaubächen Storrbach und Salzbach auf, so daß
zu diesem Zeitpunkt nur noch die Trift auf dem Speyerbach und seinen
Nebenflüssen bis Frankeneck bzw. zur Sattelmühle übrig blieb. Da die Eisenbahn mittlerweile selbst
Holzhöfe an ihren Stationen betrieb, minderte sich auch die Zahl der Holzhöfe
auf drei und zuletzt zwei, nämlich Frankenthal und Speyer. (93) Verbunden mit
dem schrittweisen Abbau der Trfitstrecken war auch der Abbau der
Personalstrukturen und der Triftorganisation. Die folgende Grafik verdeutlicht
dies:
Natürlich machte die Entwicklung auch vor
dem letzten verbliebenen Teilstück im oberen Speyerbachtal nicht halt. Wiederum
beschleunigte ein Eisenbahnprojekt das endgültige Aus. Mit der
Elmstein-Neustadter Thallbahn, die sei dem 23. Januar 1909 zwischen Lambrecht
und Elmstein verkehrte, hatte sich die junge Konkurrentin Eisenbahn auch hier
durchgesetzt. Eine Trift gab es im engeren Sinne schon seit 1902/03 nicht mehr.
Über die letzte Trift gab der Forstmeister ferdinand
waltzinger 1903 eine wehmütige Erinnerung, die am Anfang dieses
Beitrages steht. (94) Im gleichen Jahr 1903 gab es in Neustadt
schon kein Triftamt mehr, die restlichen Geschäfte wurden vom Forstamt
abgewickelt. Nach elsner wurde
1902 zum letztenmal Triftholz eingeworfen, immerhin 6.193 Ster. Der Rückgang läßt sich auch aus dem
Vergleich der Transportleistung in den letzten Jahrzehnten verdeutlichen:
Wegen der Konkurrenz der Kohle war auch die
Forstwirtschaft vom Brennholz zur Produktion von Nutzholz umgestiegen, und
dieses wurde mit dem Fuhrwerk und der Bahn verfrachtet, das Brennholz spielte
fortan auch nicht mehr die Rolle früherer Zeiten. Nur in Kriegszeiten konnte
sich an dieser Entwicklung einiges ändern. Ab 1909 wurde das Holz aus dem letzten
Triftgebiet, dem Elmsteiner Bezirk, durch die Elmsteiner Talbahn nach Lambrecht
transportiert. Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000 |
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