Die Flösserei auf der Queich
               
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Die Flößerei auf der Queich

Auch die Queich gehörte im Mittelalter zu den Floßbächen, wie leinigische und zweibrückische Archivalien ausweisen. 1426 und 1427 sprachen Herzog stephan von Pfalz-Zweibrücken, Sohn König ruprechts, und Graf emich von Leiningen über das Flößen auf der Queich bis Annweiler und legten Vereinbarungen fest. Wie bei vielen Verträgen der Zeit führte auch dieser zu Mißverständnissen und Irrungen, die zu neuen Abkommen Anlaß gaben. Pfalzgraf alexander von Zweibrücken und Graf friedrich von Leiningen regelten schließlich 1504 erneut das Floßwesen auf der Queich, wobei in 12 Artikeln die Streitpunkte aus der Welt geschafft werden sollten. "leglicher teyl" hatte "die halben kosten" zu ersetzen, selbstverständlich "auch den halben Gewinn haben".

Paragraph 2 des "Abschiedts", das ist die Zusammenfassung der Beschlüsse, verpflichtete die Vertragspartner, "einen gemeinen Flözesknecht" zu beschäftigen, "der vns beyden eym als Hör als dem andern mit Pflichten und Ayden verwandt vnd verbunden sey". Er sollte das Holz, das er von beiden Herren erhielt, "vff der großen bach" flößen. Er mußte ein "fleysig vffsehens haben, wo gut holz gehawen würdet, daß solichs vmb ein ziemlichen Pfennig kaufft ynd daz ander holtz geworffen vnd geflozt werde" (§ 6).

Kein anderer durfte Brennholz (rouch holz) "gein Andweyler (d.h. Annweiler) flözen vnd daselbst verkaufen (§ 8).

Das auf der Queich angeflößte Holz hatte ein zweiter Bediensteter "zu jeglicher Zyt zu entpfahen und zu verkauffen" (§ 9, 10).

Als Vertragsdauer waren wie 1427 sechs Jahre vorgesehen. (10)

Ein Vertrag mit der Stadt Landau aus dem Jahr 1504 regelt Streitigkeiten zwischen leinigischen Amtleuten und der Stadt Landau wegen der Flößerei auf der Queich und dem Holzhandel. Insbesondere mit dem bereits bekannten Berufsstand der Holzleger beschäftigt sich das Vertragswerk. (11) Pfalzgraf alexander von Zweibrücken und emich von Leiningen-Dagsburg hatten etliche Unterhändler nach Landau geschickt, um die Streitpunkte aus der Welt zu schaffen. Bereits im ersten Artikel erfährt der heutige Leser aufschlußreiche Details über die Tätigkeit der für den Holzhandel so wichtigen Bediensteten.

Diese waren gehalten, nach den Maßen, "so an der Kirche zu Landaw abgezeichnet stat", das Holz aufzuschichten, ihre Landauer Bürger nicht zu bevorteilen zum Nachteile der fürstlichen Auftraggeber. Die Amtleute im Bereich Falkenburg hatten dafür zu sorgen, daß "die Holzhauer das Flöz-Holz in das recht mass vnd nit zu kurz hawen", denn zu kurzes Holz mußte "vßgeworffen" werden.

Paragraph 3 des Vertrages belegt den Landauer Holzhof "vff dem staden"; das dort zwischen "Stangen und wiede" (Weidenholz) aufgestapelte Holz gehörte nach wie vor den beiden Fürsten. Die herrschaftlichen Amtsträger und ihre beauftragten Holzver­käufer durften von jedem Floß bis zu 30 Klafter Holz verkaufen an "frembden vßwendig der Stadt Landaw" (§ 4).

Die Stadt Landau mußte diesen Vertrag schließen, da ihr Holzbedarf nur aus den Wäldern des Queich- und Wellbacheinzugsbereiches gedeckt werden konnte, und dieser Bereich gehörte zum Herrschaftsgebiet der beiden Fürsten.

In Landaus Stadtarchiv wird noch der alte "Holtzieger eydt" aufbewahrt. Demnach sollten diese Landauer Bürger sein und "das holz vff dem staden getrulich nach matze" stapeln, weder die Bürger noch die Flotzer betrügen. Zu kurzes, faules und ungeeignetes Holz sollten sie auswerfen. Jedes Scheit sollte "drythalb schuwes lang sin" (3'/2 Schuh). Es darf davon ausgegangen werden, daß wie allgemein im kur­pfälzischen Raum der Nürnberger Schuh als Längenmaß galt, der mit 30,38 cm zu veranschlagen ist. Wie in Neustadt erhalten die Holzleger von jedem Klafter 2 Pfen­nig, außerdem noch:

"Item ist von altter herkommen vnd gehalten worden, von dem staden zu geben, vff dem obern flotze von hundert clafftern zwo clafftern vnd vff dem nyddern, von hundert clafftern drey clafftern ..." (12)

Zwei Holzhöfe an der Queich spielten damals eine wichtige Rolle, der von Annweiler und der von Landau. Das nach Annweiler geflößte Holz kam an die Flözbruchfürt und wurde auf dem Holzhof am Breitenberg gestapelt, um klafterweise, wie es kurpfälzischer Brauch war, an dem man sich orientierte, verkauft zu werden. (13)

Der Stadtplan von Annweiler vermittelt ein gutes Bild der Verhältnisse seit dem Mittelalter. Die Queich gabelt sich etwa einen Viertelkilometer westlich der Stadt in einen nördlichen und einen südlichen Arm. Der nördliche heißt Pforten- oder Floßbach - deutlicher Hinweis auf die Funktion.

   

70 Karte der Triftbäche in der Pfalz im Jahre 1823, (nach einer Auflistung im Intelligenz-Blatt des Rheinkreises vom 03.10.1823, S. 1383)  

Südlich der Queich im Westen der Stadt erscheint auf dem Plan ein Gewann am Flotz, das ebenfalls die frühere Bedeutung der Flößerei belegt. Der Floßbach störte somit nicht die Mühlenbetriebe an der Queich, z.B. die Stahlmühle (1477 und als Neubau 1584 genannt). (14)

Die Stadt mußte um ihre Floßfreiheit 1501 und 1513 mit dem Landesherrn streiten, der ihr kurzerhand dieses Recht nahm. Mit rüden Repressalien wie Inhaftierung von Bürgern, Beschlagnahmung von Tieren und Sperren des Wellbaches mit Baumstämmen suchte der Herzog von Zweibrücken sich durchzusetzen. Der Leininger Konkurrent war damals durch Reichsacht außerstande, sich in den Konflikt einzuschalten.

Pfalzgraf alexander beanspruchte bis zur Lossprechung des Leiningers aus der Reichsacht (1518) alle Einnahmen aus der Flößerei für sich. Doch 1523 kam man durch den sogenannten Zweibrücker Abschied wieder zum Zustand von 1504 zurück. Ein gemeinschaftlicher Floßmeister und ein Holzverkäufer in Landau wurden ange­stellt. Unter dem Floßmeister standen Floßknechte und Holzhauer, somit war eine größere Organisation erforderlich. Diese Arbeitskräfte wurden an Martini (11.11.), St. Urbanstag (25.5.), St. Johann Baptist (24.6.) entlohnt, wofür der Floßmeister Vorschuß erhielt. Ein Flotz sollte von zwei Flotzversehern jedes Jahr gehauen wer­den, das mindestens 2400 Klafter umfassen, im Normalfall jedoch 3000 Klafter Holz erreichen sollte. Nach dem Verkauf der Holzmengen sollte die restliche Entlöhnung vorgenommen werden. Der Verkauf erfolgte natürlich wieder in Annweiler und Landau (15)

Außergewöhnliche Baumaßnahmen wie der Schloßbau in Bergzabern, den Herzog ludwig II. 1532 vornahm, erforderte große Mengen Bauholz. Die Holzmenge wurde in der Frankenweide geschlagen, und zwar 800 Stämme und in Wilgartswiesen zu Bauholz verarbeitet. Anschließend wurde das Holz nach Annweiler geflößt und von dort nach Bergzabern transportiert. Dies geschah alles, ohne die leiningischen Nachbarn zu konsultieren, was zu einer Verhandlung in Speyer führte, wo der Streitfall dahingehend geschlichtet wurde, daß die Leininger die gleiche Menge schlagen und flößen durften. Schon damals hatte der Holzeinschlag die Waldungen strapaziert. (16)

1533 ist "flotzenmaister Hannß Jäger von Rintall (Rinnthal) im "Weßthumb vber den bezirckh der Franckhweyden, zu der gemeinschafft Falckenberg gehörig" überliefert, (17) der an einem Grenzumgang der Frankenweide teilnahm.

Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000


 

 

 

 

 

 

 

 


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