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Die Flößerei auf der Queich
Auch die Queich gehörte im Mittelalter zu den
Floßbächen, wie leinigische und zweibrückische Archivalien ausweisen. 1426
und 1427 sprachen Herzog stephan von
Pfalz-Zweibrücken, Sohn König ruprechts,
und Graf emich von
Leiningen über das Flößen auf der Queich bis Annweiler und legten
Vereinbarungen fest. Wie bei vielen Verträgen der Zeit führte auch dieser zu
Mißverständnissen und Irrungen, die zu neuen Abkommen Anlaß gaben. Pfalzgraf alexander
von Zweibrücken und Graf friedrich
von Leiningen regelten schließlich 1504 erneut das Floßwesen auf der
Queich, wobei in 12 Artikeln die Streitpunkte aus der Welt geschafft werden
sollten. "leglicher teyl" hatte "die halben kosten" zu
ersetzen, selbstverständlich "auch den halben Gewinn haben". Paragraph 2 des "Abschiedts", das ist die
Zusammenfassung der Beschlüsse, verpflichtete die Vertragspartner, "einen
gemeinen Flözesknecht" zu beschäftigen, "der vns beyden eym als Hör
als dem andern mit Pflichten und Ayden verwandt vnd verbunden sey". Er
sollte das Holz, das er von beiden Herren erhielt, "vff der großen bach"
flößen. Er mußte ein "fleysig vffsehens haben, wo gut holz gehawen
würdet, daß solichs vmb ein ziemlichen Pfennig kaufft ynd daz ander holtz
geworffen vnd geflozt werde" (§ 6). Kein anderer durfte Brennholz (rouch holz) "gein
Andweyler (d.h. Annweiler) flözen vnd daselbst verkaufen (§ 8). Das auf der Queich angeflößte Holz hatte ein zweiter
Bediensteter "zu jeglicher Zyt zu entpfahen und zu verkauffen" (§ 9,
10). Als Vertragsdauer waren wie 1427 sechs Jahre vorgesehen.
(10) Ein Vertrag mit der Stadt Landau aus dem Jahr 1504 regelt
Streitigkeiten zwischen leinigischen Amtleuten und der Stadt Landau wegen der
Flößerei auf der Queich und dem Holzhandel. Insbesondere mit dem bereits
bekannten Berufsstand der Holzleger beschäftigt sich das Vertragswerk. (11)
Pfalzgraf alexander von
Zweibrücken und emich von
Leiningen-Dagsburg hatten etliche Unterhändler nach Landau geschickt, um die
Streitpunkte aus der Welt zu schaffen. Bereits im ersten Artikel erfährt der
heutige Leser aufschlußreiche Details über die Tätigkeit der für den
Holzhandel so wichtigen Bediensteten. Diese waren gehalten, nach den Maßen, "so an der
Kirche zu Landaw abgezeichnet stat", das Holz aufzuschichten, ihre Landauer
Bürger nicht zu bevorteilen zum Nachteile der fürstlichen Auftraggeber. Die
Amtleute im Bereich Falkenburg hatten dafür zu sorgen, daß "die Holzhauer
das Flöz-Holz in das recht mass vnd nit zu kurz hawen", denn zu kurzes
Holz mußte "vßgeworffen" werden. Paragraph 3 des Vertrages belegt den Landauer Holzhof
"vff dem staden"; das dort zwischen "Stangen und wiede"
(Weidenholz) aufgestapelte Holz gehörte nach wie vor den beiden Fürsten. Die
herrschaftlichen Amtsträger und ihre beauftragten Holzverkäufer durften von
jedem Floß bis zu 30 Klafter Holz verkaufen an "frembden vßwendig der
Stadt Landaw" (§ 4). Die Stadt Landau mußte diesen Vertrag schließen, da ihr
Holzbedarf nur aus den Wäldern des Queich- und Wellbacheinzugsbereiches gedeckt
werden konnte, und dieser Bereich gehörte zum Herrschaftsgebiet der beiden
Fürsten. In Landaus Stadtarchiv wird noch der alte "Holtzieger
eydt" aufbewahrt. Demnach sollten diese Landauer Bürger sein und "das
holz vff dem staden getrulich nach matze" stapeln, weder die Bürger noch
die Flotzer betrügen. Zu kurzes, faules und ungeeignetes Holz sollten sie
auswerfen. Jedes Scheit sollte "drythalb schuwes lang sin" (3'/2
Schuh). Es darf davon ausgegangen werden, daß wie allgemein im
kurpfälzischen Raum der Nürnberger Schuh als Längenmaß galt, der mit 30,38
cm zu veranschlagen ist. Wie in Neustadt erhalten die Holzleger von jedem
Klafter 2 Pfennig, außerdem noch: "Item ist von altter herkommen vnd gehalten worden,
von dem staden zu geben, vff dem obern flotze von hundert clafftern zwo
clafftern vnd vff dem nyddern, von hundert clafftern drey clafftern ..."
(12) Zwei Holzhöfe an der Queich spielten damals eine wichtige
Rolle, der von Annweiler und der von Landau. Das nach Annweiler geflößte Holz
kam an die Flözbruchfürt und wurde auf dem Holzhof am Breitenberg gestapelt,
um klafterweise, wie es kurpfälzischer Brauch war, an dem man sich orientierte,
verkauft zu werden. (13) Der Stadtplan von Annweiler vermittelt ein gutes Bild der
Verhältnisse seit dem Mittelalter. Die Queich gabelt sich etwa einen
Viertelkilometer westlich der Stadt in einen nördlichen und einen südlichen
Arm. Der nördliche heißt Pforten- oder Floßbach - deutlicher Hinweis auf die
Funktion. 70 Karte der Triftbäche in der Pfalz im Jahre 1823,
(nach einer Auflistung im Intelligenz-Blatt des Rheinkreises vom 03.10.1823, S.
1383) Südlich der Queich im Westen der Stadt erscheint auf dem
Plan ein Gewann am Flotz, das ebenfalls die frühere Bedeutung der Flößerei
belegt. Der Floßbach störte somit nicht die Mühlenbetriebe an der Queich,
z.B. die Stahlmühle (1477 und als Neubau 1584 genannt). (14) Die Stadt mußte um ihre Floßfreiheit 1501 und 1513 mit
dem Landesherrn streiten, der ihr kurzerhand dieses Recht nahm. Mit rüden
Repressalien wie Inhaftierung von Bürgern, Beschlagnahmung von Tieren und
Sperren des Wellbaches mit Baumstämmen suchte der Herzog von Zweibrücken sich
durchzusetzen. Der Leininger Konkurrent war damals durch Reichsacht
außerstande, sich in den Konflikt einzuschalten. Pfalzgraf alexander beanspruchte
bis zur Lossprechung des Leiningers aus der Reichsacht (1518) alle Einnahmen aus
der Flößerei für sich. Doch 1523 kam man durch den sogenannten Zweibrücker
Abschied wieder zum Zustand von 1504 zurück. Ein gemeinschaftlicher
Floßmeister und ein Holzverkäufer in Landau wurden angestellt. Unter dem
Floßmeister standen Floßknechte und Holzhauer, somit war eine größere
Organisation erforderlich. Diese Arbeitskräfte wurden an Martini (11.11.), St.
Urbanstag (25.5.), St. Johann Baptist (24.6.) entlohnt, wofür der Floßmeister
Vorschuß erhielt. Ein Flotz sollte von zwei Flotzversehern jedes Jahr gehauen
werden, das mindestens 2400 Klafter umfassen, im Normalfall jedoch 3000
Klafter Holz erreichen sollte. Nach dem Verkauf der Holzmengen sollte die
restliche Entlöhnung vorgenommen werden. Der Verkauf erfolgte natürlich wieder
in Annweiler und Landau (15) Außergewöhnliche Baumaßnahmen wie der Schloßbau in
Bergzabern, den Herzog ludwig II.
1532 vornahm, erforderte große Mengen Bauholz. Die Holzmenge wurde in der
Frankenweide geschlagen, und zwar 800 Stämme und in Wilgartswiesen zu Bauholz
verarbeitet. Anschließend wurde das Holz nach Annweiler geflößt und von dort
nach Bergzabern transportiert. Dies geschah alles, ohne die leiningischen
Nachbarn zu konsultieren, was zu einer Verhandlung in Speyer führte, wo der
Streitfall dahingehend geschlichtet wurde, daß die Leininger die gleiche Menge
schlagen und flößen durften. Schon damals hatte der Holzeinschlag die
Waldungen strapaziert. (16) Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000 |
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