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Pälzer Feierowend Jahrgang 19Aus
den herrlichen Beständen des Pfälzerwaldes werden alljährlich ganze
Waggonladungen und zahlreiche Lastfuhren von Brand- und Nutzhölzern herausgeführt
und in den Handel gebracht. Anders war dies noch im 19. Jahrhundert, als Bahn
und Autos noch nicht in die stillen Waldtäler drangen und auf den Bächen die
Holzflößerei noch betrieben wurde. Da kam das Klafterholz auf dem Speyerbach
dahergeschwommen und die Flößer machten mit langen Haken die Hölzer flott.
Die Holzflößerei war in Neustadt ein uralter Berufszweig, bedingt durch die
ergiebigen Elmsteiner, Neidenfelser und Weidenthaler Waldungen. Da gab es dann
auch auf dem Holzhof der Stadt viel Arbeit für die Holzleger und Holzsetzer. Eid
der Holzleger Nach
einer alten Pergamentschrift aus dem
14. Jahrhundertmußten die Holzleger einen Eid vor dem Rat der Stadt
ablegen: „Das holtz recht zu
legen zwischen wyde (Weiden) und stecken den armen als den richen ohne alle
geferde". Holz, das zu kurz, also kein Kaufmannsgut, oder gar faul war, mußten
sie auswerfen. Die Holzflößerei versprach eine richtige Einnahmequelle zu werden für
sogenannte Freibeuter, die von den Floßknechten und den verschiedenen Gemeinden, die Holz auf dem Bach flößten,
eine Abgabe an Geld oder Naturalien, an Enten, Gänsen. Frucht usw. forderten.
Diesem überstand begegnete König
Ruprecht im Jahre
1403 durch eine Urkunde, die das freie Flößerrecht auf dem Bach gewährleistete.
Diese interessante Pergamenturkunde lautet wie folgt: „Wir Ruprecht von Gottes
Gnaden Römischer König, zu
allen Zeiten Mehrer des Reichs,
bekennen und thun offenbahr mit diesem Briefe, daß uns unser liebe Bürgermeister,
Rat und Bürger gemeinlich unser
Stadt Neustadt vorbracht haben, als die Flötzer, dick (soviel) in dem Jahr Holz
von den Wäldern die Bach herab zu
der Neustadt flötzen, daß sie etliche unsere Amtsleut und
andere Leut daran unterstehen, zu beschweren und
Haber (Hafer), Gänse, Geld
und anders von dem Flötzen und
Holz fordern — und haben mit dem
wohlbedachten Mut, rechtem
Wissen, Rat unsers Rats und römische königlicher Machtvollkommenheit die
obengenannte Bach, die durch unsere
Stadt Neustadt fleußt, gefreiet und freien die auch in Kraft dies Briefs, als
daß allezeit in dem Jahr, als dick sich das gebührt, Flößer, wer sie dann
seien, Holz von den Wäldern zu
unser Stadt Neustadt auf derselben
Bach flötzen und führen mögen ohngehindert
und sollen auch unsere Amtsleuten
oder ändern nichts davon geben. König
Ruprechts Brief König
Ruprecht gebot in dem Brief allen Fürsten geistlichen und weltlichen
Standes: „unser Stadt Neustadt an
diesen unseren Gnaden und
Freiheiten nicht zu hindern"
und auch keinen Eintrag zu tun, bei Verfall in des heiligen
Reiches schweren Ungnade. Auf dieses königliche Privilegium beriefen sich zu Anfang des 18.Jahrhunderts die Gemeinden
Elmstein, Iggelbach, Frankenstein, Diemerstein, Fischbach, Neidenfels
und Weidenthal, weil die
Neustadter ein Badistadengeld verlangten. Das Oberamt entschied aber, der
Stadtrat möge dem Herkommen gemäß
die Gemeinden nicht beschweren. Nur die Holzhändler mußten von
jedem Floß einen
Reichstaler der Stadt abstatten. Wer Holz nach Neustadt vorbeiflößen wollte,
mußte einen Teil davon beim Holzhof abladen und eine bestimmte Zeit hier zum
Verkauf liegen lassen. Nun geschah
es schon zu Zeiten des Pfalzgrafen
Johann Casimir, daß diese Verordnung nicht eingehalten wurde. Dagegen
erließ Pfalzgraf Johann Casimir aus seiner
Kanzlei zu Kaiserslautern am 23.
Juli 1582 einen Brief an Ernst Voegelin, Landschreiber zu Neustadt an der
Haardt: „Johannes Casimir von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Bayern pp. Lieber getreuer!
als wir jüngsten zu Elmstein gewesen, haben
wir unserem Schultheißen daselbst Caspar Weigeln, unter anderem
beschwerd, daß man von denen aus Stieffeln, Balken und ander
Holtz bei der Neuwenstatt fürüber führt und dez
enden, den alten herkommen zu
widder, nit ablade, und warum er
solches mit amtsgeneralia nicht verboten, oder längst angezeigt. Daruf
er nun zu seiner Entschuldigung angezeigt, es hette die ganz Gemeind dergleichen
holtz öfftermals daselbst unabgeladen fürübergeführt, er hets nit wehren können. Damit nun
dieser missbrauch abgeschafft werde, auch sich fürter einer oder der ander
dergleichen mehr zu tun, so leichtlich nit understehe, befehlen wir du wollest
dich eigentlich erkundigen, wer die
Verbrecher seien und sie alle, keinen ausgenommen, sambt dem
Schultheißen, so es verschwieg, nit gewehrt, und als unsertwegen
besetzen unnachlässig einziehen und uns
vorrechnen. Daran geschieht unser
Befehl. Datum Lautem den 23. Juli 1582. J. Casimir, pfalzgraf." Das war
schon eine derbe Amtssprache des 16. Jahrhunderts! Der
Floßbach stand unter Aufsicht
eines Bachinspektors, der pflichtgemäß wöchentlich
einmal den Floßbach abreiten und etwaige Mängel zur Anzeige zu
bringen hatte. Nach der
Bach- und Floßordnung
war es den einheimischen und
auswärtigen „Holzgewerbem" erlaubt vom Speyerbrunnen
an, auf dem Weidenthaier-, Neustadter- und Rehbach bis an den Rhein ihr Holz zu flößen. So ein Floß bestand bei hohem
Wasserstand aus 600 bis 700
Klafter. Vom Speyerbrunn bis zur
Papiermühle waren 20 Mann beschäftigt,
während bis an den Rhein fünf Mann mehr angestellt wurden. Auch die „Flötzungzeit"
war einzuhalten. Mußte doch das Holz schleunigst
an den Mühlen, Wasserschützen
und Brücken fortbefördert
werden. Da gab
es oftmals einen 24stündigen
Mühlenstillstand wofür den
Müllern ein Gulden als Vergütung zu
zahlen war. Auf sogenannten Kerfhölzern wurden Stunden und stillstehende Mahlgänge
eingekerbt und verrechnet. Groß war
die Holzdieberei auf den Bächen und
Holzhöfen, weshalb wiederholt strengeVerordnungen erschienen. Wer von
dem Floßholz der Herrschaft, das auf der Rehbach
geflößt wurde, ein Scheit oder Stecken entwendete,
wurde für jedes Stück mit
einem Reichstaler bestraft. Allmählich schritt
man zur Verstaatlichung des Floßwesens.
Der Kurfürst hatte 1791 die Flößerei
einer Holzflößereigesellschaft übergeben, welche das alleinige Floßrecht auf
den Bächen und Flüssen besaß und dafür zu sorgen hatte, daß die Städte
Neustadt, Frankenthal, Oggersheim und
Mannheim hinreichend mit Holz versehen wurden. Holzhöfe bestanden in der
Vorstadt, vor dem Hainbacher Tor und auf
dem Böbig. Die letzten kgl.
Holzaufseher waren in Neustadt
Eglseer, gestorben 1874 und Corell. |
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