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DIE TRIFT IM PFÄLZERWALD WÄHREND
DES 19. JAHRHUNDERTS
Von
Oberregierungsrat Elsner, Speyer. Material
zur Geschichte des pfälzischen Triftwesens ist von dem verstorbenen
Regierungsdirektor Ritter gesammelt, leider aber nicht mehr bearbeitet worden,
dies ist sehr zu bedauern, da Ritter die Entwicklung der Trift im 19.
Jahrhundert noch größtenteils miterlebt hatte, zum anderen Teil aus
lebendiger Überlieferung seiner älteren Zeitgenossen genau kannte. Unter
Verwendung dieses Materials hat nun Regierungsforstrat Hauck im Wanderbuch des
Pfälzer Wald-Vereins für 1930 eine fesselnde Skizze veröffentlicht:
"Vom Triftbetrieb auf den Bächen des Pfälzerwaldes" Da jedoch das
Wanderbuch außerhalb der Pfalz wohl kaum verbreitet ist, soll hier versucht
werden im teilweisen Anhalt an die genannte Skizze - mit gütiger Erlaubnis
des Verfassers - den Aufbau und Abbau des Triftbetriebes in bayerischer Zeit,
besonders nach der organisatorischen Seite hin zu behandeln, hieran eine
Darstellung der technischen Einrichtungen an den Triftbächen zu schließen,
endlich Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Trift, sowie deren
Rechtsgrundlage kurz zu streifen. 1.
Im Folgenden wird nur die Trift auf den 3 Hauptzuflüssen des Rheins
behandelt, die im Raume der heutigen Pfalz in den Rhein münden: Lauter,
Queich und Speyer - diese mit ihren Abzweigungen und der damit künstlich
verbundenen Isenach. Getriftet und geflößt wurde zwar zeitweise auch auf den
vom Pfälzerwald nach Norden und Südwesten fließenden Gewässern: Lauter,
Glan, Schwarzbach und Blies, doch erreichte die Trift hier im 19. Jahrhundert
weder nach Umfang noch nach Dauer die Bedeutung der nach der Rheinebene
gerichteten, auch blieben die technischen Anlagen bescheiden. Bei
der geringen Breite und Wasserarmut der 3 genannten, unmittelbar in den Rhein
mündenden Hauptbache war ein Flößen mit gebundenem Holz nie möglich
gewesen. Schon Art.6 der kurpfälzischen Bachordnung von 26.8.1757 verbietet für
den Speyerbach:" Das Flößen von Holländer-, grobem Bauholz, Sägklötz,
Bord und Dielen ..." Die herkömmliche Bezeichnung des Triftens mit
Kurzholz blieb aber bei den Pfälzern immer flößen. Der technische Ausdruck
Trift wurde erst von den "Zwockel" in die Amtssprache eingeführt,
erlangte aber auch hier nicht ausschlieslich Geltung so wenig wie
"Klause", wofür sich die alte Bezeichnung "Woog"
ebenfalls erhalten hat. Aus
dem 13. Jahrhundert haben wir die erste urkundlichen Nachricht von der
Queichtrift, im 14. Jahrhundert wird jene auf dem Speyerbach urkundlich erwähnt.
Erstere wurde von den Waldbesitzern = Markgenossen der oberen Haingeraide,
letztere von Neustadter, später auch Lambrechter Bürgern als
genossenschaftliches Unternehmen betrieben. Die von Rupprecht III. diesen im
Jahre 1403 verliehene "Bachfreiheit" wurde wiederholt erneuert. Im
18. Jahrhundert wurde zur Versorgung der kurpfälzischen Residenzstädte
Mannheim und Oggersheim sowie der Industriestadt Frankenthal (1) die
Speyerbachtrift verbessert, der Rehbach (nördliche Abzweigung des
Speyerbachs) durch einen etwas primitiven Floßgraben mit der Isenach
verbunden (1743) und der Triftbetrieb durch Bach- und Floßordnungen (1757,
1791) geregelt. Zur Aufsicht war ein Bachinspektor bestellt. Für den Bedarf
des Hofes und der Garnison wurde damals auch in Regie getriftet. Die
Triftstrecke am Speyerbach berührte zwar die Gebiete von 10 Herrschaften,
betrieben wurde die Trift aber ganz vorwiegend von der Kurpfalz. An der
Queichtrift waren mehrere Landesherren als Waldbesitzer beteiligt, weshalb
schon 1427 und 1602 zwischen diesen besondere Verträge abgeschlossen
wurden. Auch die Lautertrift bestand sicher schon im 18. Jahrhundert, denn die
Landgrafen von Hanau-Lichtenberg ließen um 1750 Zuflüsse der Wieslauter,
Salzbach und Storrbach triftbar machen durch Auflassung störender
Fischweiher. Eine
planmäßige Erschließung größerer Gebiete im Pfälzerwald durch die Trift
war in jenen Zeiten unmöglich, weil nicht weniger als 17 Landesherren sich in
das Waldgebiet teilten, Mit der Besetzung der Pfalz durch die Franzosen kam
von 1795 an der Pfälzerwald in eine Hand, die Trift erfuhr dadurch anfangs
keine Förderung. Die französische Forstverwaltung verkaufte nämlich die
Schläge - coupes - auf dem Stock an Großabnehmer, denen sowohl die Werbung
wie die Holzabfuhr bzw. Trift überlassen blieb. Zugleich wurden
die/staatliche Aufsicht auf die Bäche und die Floßgebühren beseitigt. Bald
trat daher eine Verwahrlosung der Bäche und Anlagen ein, deren Folgen sich
besonders in der Ebene noch lange Zeit nachher unlieb bemerkbar machten (Überschwemmung
1818). Im Jahre l804 wurden daher für die Speyerbachtrift wieder
Aufsichtsbeamte bestellt und am 26. Januar 1807 - von Warschau aus - ein
kaiserliches Dekret über die Trift im Neustadter Tal erlassen, welches u.a.
die Floßgebühren und Mühlstillstandsentschädigungen regelte. Als
1814 die Pfalz unter deutsche Verwaltung zurückkehrte, wurde der Holzverkauf
auf dem Stock durch Regieaufarbeitung und Versteigerung nach der Fällung
ersetzt. Da aber auch bei dieser Verwertungsart für das zur Versorgung der
Rheinebene bestimmte und durch Trift dahin zu liefernde Holz der Handel nicht
ausgeschlossen werden konnte sodaß dieser die Verkaufspreise hochhielt, so
nahm man bei Übernahme des Landes durch Bayern im Sommer 1816 die Errichtung
staatlicher Holzhöfe in Aussicht. Zur "Alimentierung" derselben
wurde im Herbst 1817 versuchsweise auf dem Speyerbach eine Trift in Regie mit
gutem Erfolg ausgeführt, der vorher gemachte Versuch des Abtretens des
Regieholzes an einen Unternehmer - entrepreneur - zu vergeben, war erfolglos
geblieben. Von da an leitete das Forstamt Neustadt die Regietrift auf dem
Speyerbach - unterstützt durch das nötige Personal-, während die
Bachinspektoren stillschweigend ausgeschaltet wurden (2). Gleichzeitig
wurde die Wiederaufnahme des Triftbetriebes auf der Queich und anderen Bächen
und Flüßchen durch Untersuchung der hydrographischen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Verhältnisse vorbereitet. Die Queich war schon durch Verordnung
der Landesadministration vom 11.7.1816 als floßbar erklärt worden. Durch die
Organisation der äußeren Forstdienststellen nach dem "organischen
Edikt" vom 22.12.1821 wurde Umfang und Stellung des Forstamts Neustadt
wesentlich geändert. Zur Leitung des inzwischer schon festorganisierten
Regie-Triftbetriebs im Neustadter Bezirk sowie der noch einzurichtenden
Queich- und Lautertrift und dazugehörigen Holzhöfe wurde auf Antrag der
Kreisregierung die Errichtung eines eigenen "provisorischen Triftamts"
in Neustadt genehmigt (Min.-F.v. 5.3.1822). Durch kgl. Verordnung vom
15.6.1823 wurden die pfälzischen Bäche bestimmt, die als floßbar zu gelten
hatten (Intelligenzblatt vom 23.10.1822). Einer Anzahl dieser Bäche wurde im Jahr 1845 diese Eigenschaft wieder abgesprochen, nachdem sie zur Trift gar nicht oder nur ganz vorübergehend verwendet worden waren. Das Triftamt begann außer der Wiederherstellung der in französischen Zeit verfallenen Triftanstalten mit großen Eile den Ausbau der Haupt- und Seitenbäche durch Regulierung und Errichtung neuer Klausen, in den 1820er Jahren musste zur Ersparung von Zeit und insbesondere von Geld noch viel mit Holzbauten gearbeitet werden. Von 1830
an gelang es dem Triftamt seine vorgesetzten Stellen von der
Unwirtschaftlichkeit des zwar billigen, aber sehr wenig dauerhaften Holzbaues zu
überzeugen und allmählich alle Holzbauten durch Massivbauten von Quadersteinen
zu ersetzen. In dieser neuen Bauweise wurde 1830 der Ausbau des Storrbachs und
Salzbachs im Gebiete der Wieslautertrift begonnen; von 1830 bis 1840 erreichte
die Bautätigkeit überhaupt ihren größten Umfang. Von den 32 Klausen des
Elmsteiner Triftmeisterbezirks wurden von 1821 - 1830 aber 16 Stück neu
errichtet, auch die Kanalisation des Oberlaufs der meisten Triftbäche wurde in
den 1830er Jahren wenigstens begonnen, ebenso wurden damals zur Erleichterung
des Landtransports der Trifthölzer an die Einbollerplätze auch schon Wegbauten
vom Triftamt ausgeführt (Straße von Johanniskreuz nach Leimen und nach
Heltersberg. An der Vervollständigung und Verbesserung der Triftbauten,
insbesondere der Kanalisierung wurde auch nach 1840 bis Mitte der 1860er Jahre
ständig weitergearbeitet (Ausbau des Leinbachs 1865--67, (1845)), daneben wurde
der Ausbau der Talstraßen seitens des Triftamtes von 1850 an in größerem
Umfang betrieben (Straße Johanniskreuz - Elmstein und Elmsteinertalstraße
1849-54, Salzbachtalstraße 1859-66). (Es
folgt die am Schluß der Abhandlung beigefügte Skizze über die Triftstrecken
der Bäche im Pfälzerwald) Der
Holztransport auf den Triftbächen erreichte den größten Umfang in den 1840er
und 1850er Jahren, die vertriftete Holzmenge wechselte nach den Absatzverhältnissen
der Holzhöfe von Jahr zu Jahr und betrug damals im Mittel etwa 27000 Klafter. Der
Betrieb war umständlich und zeitraubend: im Herbst fanden Beratungen des
einschlägigen Triftmeisters mit den Revierförstem der die Trift
alimentierenden Reviere statt, wobei die Holzmengen nach Schlägen und Bollerplätzen
vereinbart wurden, die zur Trift abgegeben werden sollten. Waren diese
Aufstellungen von den einschlägigen Forstämtern ä.O. und dem Triftamt
begutachtet und von der Regierung genehmigt, so erfolgte die Vergebung der
Holzanfuhr an die Bollerplätze im Weg öffentlichen Aufgebots. Nach
Fertigstellung der Hiebe wurde das Triftholz von den Triftbeamten an Ort und
Stelle übernommen, dasselbe wurde dann im zeitigen Frühjahr locker aufgesetzt
(aufstelzen oder aufbrechen genannt) und jedes Scheit mit dem Trift hammer
geschlagen. Im Sommer wurde dann das waldtrocken gewordene Holz an die Bollerplätze
gebracht, meist mit der Achse, aus den nähergelegenen Hängen auch mittels
Schlitten auf steilen Sommerbahnen, die nach Bedarf durch Einlegen von
Querschwellen (Spickhölzem) und künstliches Einfetten derselben zum
Schlittenzug hergerichtet wurde. Auf den Bollerplätzen wurde dann das
angelieferte Holz in hohen Stößen (Archen) aufgesetzt, wobei man 1,5 qm für
einen Klafter rechnete. Der Triftgang erfolgte nur ausnahmsweise im Herbst (ab
20.9., regelmäßig im Frühjahr bis Georgi.(22.April), in den späteren
Jahrzehnten wurden diese Zeiten ziemlich genau eingehalten. Vom Einbollerplatz
bis in den Holzhof wurde jeder Triftgang (Flootz) von derselben Triftmannschaft
begleitet, im Holzhof ausgeschlagen und aufgesetzt. Auf diese Weise dauerte es
im günstigsten Fall ein volles Jahr, bis das auf dem Schlag übernommene Holz
im Holzhof landete, häufig 1 1/2 bis 2 Jahre. Man
hätte daher glauben sollen, daß die von 1845 bis 1849 erbaute undmitten durch
das Neustadter Triftgebiet führende Eisenbahn von Luwigshafen nach Bexbach (über
Schifferstadt (Zweigbahn nach Speyer)), Neustadt-Kaiserslautern-Homburg)
sogleich einen großen Teil des bisher vertrifteten Holzes aufgenommen hätte.
In Wirklichkeit wurde dagegen bis 1864 von der Bahnverfrachtung für Schichtholz
überhaupt kein Gebrauch gemacht. Erst im letztgenannten Jahre begann man das für
die Holzhöfe bestimmte Holz aus den abseits der Triftbäche gelegenen
nordwestlichen Revieren auf die Bahn zu verladen und an die neuen
Eisenbahnholzlager in der Vorderpfalz zu versenden. Um
dieselbe Zeit machten sich wesentliche Veränderungen sowohl der Absatzverhältnisse
wie der Wasserkraftausnutzung an den Triftbächen geltend. Es stieg das
Nutzholz-Prozent sowohl durch das Hereinwachsen der Kiefernbestände in das
nutzbare Alter als durch die neue Möglichkeit Schwellenholz auszuhalten, mit
der Verbesserung der Landwege und der beginnenden Industrialisierung der Haupttäler
hob sich der Gegendabsatz für Brennholz, endlich erstand dem Triftbetrieb die
sehr rührige Gegnerschaft der Müller und Triebwerkbesitzer an den Triftbächen,
die den Landtag und die Öffentlichkeit für ihr Ziel, Beseitgung der Trift zu
interessieren wußten. Von kgl. Stelle wurde daher seit 1860 der Abbau der Pfälzer
Trift angestrebt (s. Forstverwaltung Bayern S. 318 und 319). Mit der Eröffnung
der Eisenbahn von Landau nach Zweibrücken 1874 hörte die Verbindung der
Wieslauter- mit der Queichtrift auf, d.h.
das in Kaltenbach ausgeschlagene Triftholz wurde nicht mehr mit der Achse an die
Queich verbracht und dort eingeworfen, sondern mit der Bahn verladen. 1877 bezw.
1882 wurde der lang dauernde Rechtsstreit des Triftärars mit den
Triftwerksbesitzern dahin entschieden, daß die Triftbäche Privatflüsse seien,
während das Ärar seit 1823 das Eigentum an den Bächen beansprucht hatte. Die
finanziellen Folgen dieser Entscheidung beschleunigten den Abbau der Trift: 1879
wurden die staatliche, 1880 auch die private Trift auf der Wieslauter
aufgehoben. Ihr folgte 1881 die endgültige Einstellung der von jeher wenig
rentablen Queichtrift, 1882 die Aufgabe der Trift auf dem Hochspeyerbach und dem
Speyerbach von Frankeneck abwärts, demnach auch auf Rehbach, Floßkanal und
Isenach. Des auf dem Speyerbach bis Frankeneck getriftete Holz wurde dort auf
die Bahn verladen. Nachdem
seit 1877 auch Storrbach und Salzbach nicht mehr zur Trift benutzt wurden, blieb
der Triftbetrieb auf den Oberlauf des Speyerbachs beschränkt. Die Privattriften
hatten langst aufgehört. Die Zahl der Holzhöfe verminderte sich gleichzeitig
auf 3, zuletzt auf 2 (FrankenthaI und Speyer). Hand in Hand mit dem Ausbau und
Abbau des Tritftbetriebs ging die Entwicklung der Triftbehörden. Die
Organisation des Triftamts 1822 bestätigte- abgesehen von der Selbständigmachung
des Amtes- die seit 1817 getroffenen Einrichtung. Der Triftamtsaktuar war schon
1818 dem Forstamt Neustadt zur Stellung der Triftrechnung zugeteilt worden, er
blieb die einzige Hilfskraft des Amtsvorstandes ="Triftbeamten" für
die Verwaltungsgeschäfte. Für
den eigentlichen Triftbetrieb wurden dem Triftamt 2 Triftmeister (im Rang der
Forstei-Förster) in Elmstein und Weidenthai unterstellt, zu Triftmeistern
wurden die beiden Meisterknechte ernannt, die 1817 für die Durchführung der
ersten Regietrift gewonnen worden und seitdem im staatlichen Triftdienst
geblieben waren. 1824 wurde für die Queich- und Lautertrift ein dritter
Triftmeister in Annweiler angestellt. Den Triftmeistem waren als Vorarbeiter
beigegeben die "vereidigten Bollerer und Flößerobleute". Erst
allmählich erreichten die Triftbeamten Stellung und Bezüge eines Forstmeisters
o.Ä., die Triftmeister jene des Revierförsters. Die Geschäfte in den
Holzhofen waren -je noch ihrer Bedeutung- Holzverwaltern, Aufsehern oder
Lokalaufsehern übertragen, zu deren Unterstützung Holzhofgehilfen tätig
waren, wahrend die Holzhofobleute dem Arbeiterstand angehörten. Holzhöfe
bestanden in Neustadt (2), Mutterstadt, Frankenthal und Speyer, in Albersweiler
und Landau, zeitweise auch in Bobenthal, "Lokale Holzhöfe" vorübergehend
in Iggelheim, Schifferstadt, Niederschlettenbach. Seit
1864 entstanden Bahnhofhozlager in Ludwigshafen, Siebeldingen, Maxau, Edenkoben
und an anderen Orten. In
der Folge wurde die Triftmeisterei Weidenthal nach Haßloch verlegt, dafür in
Weidental- später in Neustadt- ein Bachaufseher angestellt. Die Triftmeisterei
Haßloch wurde 1859 aufgehoben und ihre Geschäft seitdem von dem zweiten, dem
Triftamt zugeteilten Aktuar mitbesorgt. Nach dem Tod des zweiten Triftbeamten
1868 wurde das Triftamt mit dem Forstamt Dürkheim durch Personalunion vereinigt
zum "Forst-und Triftamt Neustadt". Diesem Amt wurde 1869 an Stelle des
zweiten Assistenten und des Holzhofverwalters in Neustadt ein Triftmeister
daselbst zugeteilt. Die Triftmeisterei Annweiler wurde 1875 nach Landau verlegt
unter Aufhebung der dortigen Holzhofverwalterstelle; die Triftmeisterei Elmstein
wurde 1878, jene in Landau 1880 aufgehoben. Mit Rücksicht auf die bevorstehende
Organisation wurde 1883 das erledigte Forst-und Triftamt nicht mehr besetzt, die
Leitung der Triftgeschäfte vielmehr dem Forstamt Elmstein (in Neustadt) übertragen.
Als 1885 dieses Amt aufgelöst wurde, wandelte man die in Neustadt verbliebene
Triftmeisterei in das Forstamt n.O. Neustadt (Triftamt) um, von nun an die
einzige Triftbehörde. Nach
dem Ableben des ersten Amtsvorstandes 1891 wurde das Amt verwest, 1894 bis 1897
vom Kommunalforstamt Neustadt—Nord mitversorgt und am 1.4.1897 auch formell
aufgehoben. Die Besorgung der Triftgeschäfts ging nunmehr an das Forstamt
Lambrecht über, das auch heute noch als 'Abwicklungsstelle in Triftsachen tätig
ist und die umfangreichen Triftakten verwahrt. Seit Mitte der 1890er Jahre wurde
nur noch aus 2 bis 3 Forstämtern Holz zur Speyerbachtrift geliefert, zum
letztenmal wurde 1902 Triftholz eingebollert, die immerhin beträchtliche Menge
von 6193 Ster, 1905 wurden die verbliebenen Triftrealitäten in die
forstamtliche Flächengrundlisten übernommen, die letzte Trifteinnahmerechnung
wurde 1907 erstellt. Damit hatte die Regietrift nach 90jährigem Bestehen ihr
Ende gefunden. 2. Bei
der Betrachtung der technischen Triftanlagen ist folgendes zu berücksichtigen: Der
Pfälzerwald hat im Mittel nur 725 mm Jahresniederschlag, der im Inneren- also im
Ursprungsgebiet der Triftbäche- allerdings über 800 mm steigt, stärkere und länger
anhaltende Schneedecken sind außerordentlich selten, es kann daher in der Regel
mit Schneeschmelzwasser nicht gerechnet werden. Die Täler sind im allgemeinen
eng, die Hänge eng bis steil, namentlich die Talabschlüsse. Das Sohlengefälle
der Haupttäler ist mäßig entsprechend den relativen Höhenunterschieden (4). Sämtliche
Triftbäche sind daher in ihrem Oberlauf schwach und den größten Teil des
Jahres wasserarm, Talsohlen und unterste Hangpartien bestehen fast ausnahmslos
aus alluvialem Geröll und angeschwemmtem Sand, felsige Bachbetten mit größeren
Gefällstufen, ebenso felsige oder von Natur gefestigte Bachufer sind selten;
andererseits fehlen auch anbrüchige Lehnen und Plaicken. Soweit es die Breite
der Talsohlen zulässt, sind sie seit langem der Wiesenkultur zugeführt,
schmale Wiesenstreifen ziehen sich kilometerweit in die Waldungen hinein. Die
Verhältnisse erzwangen im Pfälzerwald eine ausgedehnte Kanalisierung der
oberen Bachläufe und die Anlage einer größeren Zahl von Klausen von meist nur
mäßigem Fassungsvermögen . Nicht nur die Rücksicht auf die Füllungszeit
schloß eine größere Stauhöhe aus, sondern auch die Schwierigkeit zur
Fundierung und seitlichen Einbindung der Klausendämme Felsen oder sonst
brauchbaren Grund in geringen Tiefe zu finden. Dies hat sich wiederum gezeigt
bei den Untersuchung über die Ausbaumöglichkeit der pfälzischen Gewässer,
welche nach dem Krieg von Elektrizitätswerken vorgenommen wurden. Die planmäßige
Regulierung der Triftbäche wurde erst von 1820 an in die Wege geleitet, sie
bestand in der Geradelegung des Laufs, Abflachung scharfer Biegungen, Schaffung
eines geeigneten Querprofils mit gleichbleibender Breite, die auf 2-5 m je nach
dem Schwell- und Hochwasserprofil bemessen wurde; die Länge des zu triftenden
Holzes ging ja nicht über 1,75 m hinaus (5). Zugleich
wurde, soweit möglich, das Gefälle zwischen den vorhandenen oder neu
eingeschalteten Festpunkten ausgeglichen und in den steilen Strecken durch
Einbau steinerner Überfälle (Stürze, Riesel) auf 0,5-1 % gemindert. Um
das Bachbett auf die Dauer im regulierten Zustand zu erhalten, waren wenigstens
im Oberlauf der Bäche Längsbauten erforderlich, die- meist beiderseits- in
Quadermauern ausgeführt sind (Kanalisierung). Nach
Vollendung des Ausbaues (1860) waren im Gebiete der Neustädter Trift, d.h. am
Speyer- und Hochspeyerbach und ihren Zuflüssen einschließlich Floßkanal und
Isenach (vom Floßkanal bis Frankenthal) 140 km Triftstrecken geschaffen,
hiervon 53 km mit Mauerwerk kanalisiert, während der Floßkanal unbefestigte
Ufer hatte, im Gebiet der Queichtrift waren 70 km triftbar,
im Gebiet der Wieslauter bis Kaltenbach 25 km. In den beiden,
letztgenannten Triftgebieten waren 25 km durch Steinbau kanalisiert, der schon
im 17. Jahrhundert geschaffene Albersweiler Kanal (5a) dagegen war nicht
befestigt. An dem 30 km langen Lauf der Wieslauter von Kaltenbach bis Bobenthal
befanden sich keine Triftbauten, nur einige Stauvorrichtungen für Mühlen und
Bewässerung. Die Klausen wurden ebenfalls erst in bayerischer Zeit planmäßig
ausgebaut, teils durch Verbesserung vorhandener Wooge, größtenteils aber durch
Neuanlage. 1860 waren im Gebiet der Neustadter Trift 33, im Gebiet der
Queichtrift 12, im Gebiet der Wieslautertrift ebenfalls 12 Klausen vorhanden.
Nach ihrer Konstruktion sind zu unterscheiden: 1.
Klausen am oberen Ende der Triftstrecke, die das Hauptwasser lieferten. Diese
sollten einen möglichst großen Fassungsraum haben. Aus vorerwähnten Gründen
finden sich hier wiederholt statt einer Klause mit großer Stauhöhe eine solche
von normaler Größe und oberhalb derselben ein oder mehrere Speicherweiher, die
zur rascheren Wiederauffüllung der Klause oder zum Nachwassergeben benutzt
wurden. 2.
Klausen am Triftbach unterhalb des ersten Einbollerplatzes, sie sollten
Vorwasser, Verstärkungs- oder Nachwasser geben. Waren diese Klausen nicht in
nichttriftbaren Seitenbächen kurz vor ihrer Einmündung in den Hauptbach
angelegt, sondern im Triftbach selbst, so wurde das Triftholz entweder in einem
Umleitungsgerinne an der Klause vorbeigeführt oder die Klausen mussten zum
Durchtriften eingerichtet sein. Die größte Klause war die Falkenburger Klause
bei Wilgartswiesen mit 8000m³ Fassungsvermögen, die zweitgrößte der
Franzosenwoog am Anfang der Triftstrecke des Hochspeyerbachs mit 7600 cbm.
Dieser hatte eine Stauhöhe von 2,20 m, eine Staulänge von 330 m, die
Stauspiegelfläche betrug 8900 qm, außerhalb der Triftzeit lag er trocken und
wurde als Wiese benutzt. Von 26 Klausen des Neustadter Triftbezirks sind die
Ausmaße noch genau bekannt, die größte war der vorgenannte Franzosenwoog, die
zweitgrößte eine Verteilungsklause im Leinbach kurz vor der Einmündung in den
Hochspeyerbach; diese konnte bei einer Staulänge von 483 m etwa 6500 cbm Wasser
speichern und dadurch bei gleichzeitiger Trift auf Leinbach und Hochspeyerbach
ein Zusammentreffen der beiden Flutwellen verhüten. Von
den übrigen 24 Klausen hatten ein Fassungsvermögen von weniger als
500
cbm nur 2 von
500 - 1000 cbm nur
3 von
1000 - 2000 cbm nur 10 von
2000 - 3000 cbm nur 5 von
3000 - 3500 cbm nur 4. Die
Stauhöhe schwankt zwischen 1,66 m und 4,7o m, meistens zwischen 2 - 2,50 m, die
Staulänge zwischen 23 und 224 m, die bespannte Fläche zwischen 140 und 2680
qm, die Füllungszeit zwischen 12 und 36 Stunden, die Auslaufzeit zwischen 6
Minuten und 4,5 Stunden. Die Staudämme bestehen aus Erdschüttung und sind häufig
an der Innenseite, zuweilen auch außen durch Quadersteinmaueren befestigt.
Auslaufsturz und Gießbett sind stets in schwerem Mauerwerk ausgeführt, seit
1850 mit Zementmörtelbildung, vorher ohne Bindemittel, verschlossen. Als
Auslauf Vorrichtung dient nur ausnahmsweise ein mit Hebtor/steinerner Kanal
(Dohle), sonst ist auf ganzer Höhe und Stärke des Dammes der Auslaufschacht
(mit gepflasterter Sohle) beiderseits durch Steinmauern begrenzt und mittels
einer Bohlenwand verschlossen; die Bohlen sind eingelassen in eingehauene Nuten
steinerner Pfosten. Waren die Bohlen zum Herausnehmen eingerichtet, so hieß der
Verschluss "Kulissenverschluß", wie er sich bei allen zum
Durchtriften eingerichteten Klausen befindet. In
sonstigen Fällen war an der Sohle des Auslaufschachtes in der Bohlenwand eine
Öffnung ausgespart (Grundablaß) von den Ausmaßen: o,3o
x o,5o bis zu 0,60 x 1,5o m, je nach Breite des Schachtes und der
dahinterstehenden Wassermenge. Geschlossen war diese Öffnung durch eine in
Nuten geführte Hebtüre, die meist durch eine Schraubenspindel bewegt wurde»
die Mutter der Spindel war regelmäßig eingelassen in die schwere steinerne
Deckelplatte. Nur ausnahmsweise kamen Hebtüren mit Hebelzug und Schlagtore als
Verschluß zur Anwendung. Der Überlauf erfolgte bei gespannter Klause über die
Bohlenwand, außerdem war meistens noch ein seitlicher Sicherheitsüberlauf
angebracht. Bei
den genannten Ausmaßen der Klausen war die Menge des Holzes, das gleichzeitig
eingeworfen werden konnte, nicht allzu groß; unterhalb der Falkenburger Klause
und des Franzosenwooges waren es 400 Klafter, sonst weniger bis herab zu 20
Klaftern. Die
Vielzahl der für eine Trift in Betracht kommenden Klausen erforderte eine
zeitlich genau geregelten Klausenschlag, den eigene "Woogmänner"
unter Leitung des Triftmeisters zu besorgen hatten (6). Eine
weitere Speichervorrichtung waren die "Scheren", d.h. Erweiterungen
des Bachbettes von möglichst großer Länge, wobei die Stauhöhe (Kulissenverschluß)
nicht bedeutend war. Die Scheren dienten zum Sammeln der Trifthölzer (des
Flotzes) und des Schwellwassers, wenn sich das Holz zu sehr verteilt und in die
Länge gezogen hatte oder bei Eintritt der Dunkelheit. Bei Nacht ruhte nämlich
der Triftgang. Außerdem wurden die Scheren zum Vorwassergeben benützt. Im
Elmsteiner Triftbezirk gab es 7 Scheren, die 150 bis 450 Klafter aufnehmen
konnten, außerdem 2 eigene "Vorwasserschutze". Weitere Staue waren
die Wässerungsvorrichtungen und die Mühlschleußen- und schütze. Da
die Wässerung der Talwiesen im Pfälzerwald von jeher sehr ausgiebig betrieben
wurde, ist die Zahl der Wässerungsstaue groß. Die einfachere Form war das
Stangenwehr, gebildet aus mehreren quer zum Wasserlauf übereinandergelegten und
durch Rasen- und Erdauflage gedichteten Stangen; bei jedem Tfiftgang mußten natürlich
die Stangen ausgehoben werden. Wo höhere
Anstauung nötig war, wurden daher die Stangenwehre alsbald durch Haspel- oder
Kulissenschutze ersetzt. Bei Erstgenannten ist das Staubrett durch Ketten
mittels einer Welle oder Haspel aufziehbar, bei letzteren sind mehrere
Staubretter aufeinandergesetzt, die einzeln herausgenommen werden können. In
beiden Fällen bewegen sich die Staubretter in Nuten steinerner Pfosten oder der
Längsmauern. Die Stürze und Gießbetten sind teils von Holz, teils von Stein;
die Stauhöhe überschreitet selten 1,oo m. Bei den Bachkorrektionen besorgte
das Triftamt die Anlage der Wässerungsvorrichtungen, soweit sie hergebracht
oder konzessioniert waren, unter Beihilfe der Wiesenbesitzer, denen die
Unterhaltung der Anlagen unter Aufsicht des Triftamtes überlassen blieb, im
Elmsteiner Triftbezirk waren nicht weniger als 145 Wässerungsvorrichtungen
vorhanden. Noch
mehr Arbeit und Verdruß verursachte den Triftbehörden die stete wachsende Zahl
der Mühlenschleußen und sonstigen Stauanlagen zur Wasserkraftausnützung.
Ursprünglich wenige - waren durch Ansiedlung von Industrieunternehmungen bis
1857 im Elmsteiner Bezirk schon 47 solcher Anlagen entstanden. Die Stauhöhen
und die Ausmaßen der gesamten Einrichtungen waren in den durch die
Landkommissariate (später Bezirksämter) ausgestellten Konzessionsurkunde
festgelegt und an Ort und Stelle mittels der Aichpfähle nachzuprüfen. An
sonstigen Triftbauten fanden sich im Elmsfeiner Bezirk noch 50 gewölbte Steinbrücken
über die Triftbäche, die meist vom Triftamt angelegt waren und unterhalten
wurden, neben 26 Holzbrücken und zahlreichen Stegen. Die vielen Eisenbahnbrücken
sind dabei nicht mitgerechnet. Zum Lagern des angefahrenen Triftholzes bis zum
Einwerfen dienten eigene Holzbollerplätze, die jeweils zwischen 240 und 5000
Klafter zu stapeln erlaubten. Im Elmsteiner Bezirk waren 85 Bollerplätze
vorhanden sowie ein Holzabladeplatz für 5000 Klafter (oberhalb des
Einbollerplatzes an der Speyerbrunner Klause). Die Einrichtungen in den Holzhöfen
waren einfach und halten keinen Vergleich aus mit den großen, technisch
hochentwickelten Anlagen im Bereich der alpenländlichen Trift. Die
Bauausführung der pfälzischen Triftanlagen war eine ganz vorzügliche. Der
beste Beweis dafür ist, daß die Längsbauten der kanalisierten Bachstrecke die
Klausdämme und Auslaufvorrichtungen trotz bindemittelfreier Ausführung und
seit Jahrzehnten fehlender Unterhaltung sich heute noch in gutem Zustand
befinden. Die behauenen Quadern bestehen durchaus aus haltbarem Sandstein, es
waren für die Triftbauten eigene Steinbrüche eröffnet worden,- und sind von
ansehnlicher Stärke. Nur bei den niedrigen Arbeitslöhnen, wie sie in der
ersten Hälfte des 19« Jahrhunderts galten, waren Arbeiten von dieser Art und
Ausdehnung wirtschaftlich möglich. Die technische Schulung der Arbeiter und
Vorarbeiter bei den Triftbauten kam auch dem Straßenbau zugute; die Stütz- und
Futternlauern an den Talstraßen sind ganz in der Art der Triftbauten als
Trockenmauern aufgeführt. Die Bauleitung hatte ja auch anfänglich bei den
meisten Straßenbauten das Triftamt und von ihm stammen die Normalien für die
pfälzischen Forststraßen, wie sie die Pfälzerwaldwirtschaftsregeln von 1861
enthalten. 4
m Fahrbahnbreite, 1
m talseitige Fußbank, 0,60
m bergseitige Pflasterrinne 0,20
m Grundbauhöhe 0,10
m Schotterstärke 0,20
m Wölbung 3. Nach
erfolgtem Ausbau wurde an den Speyer- und Hochspeyerbach Holz zur Vertriftung
angeliefert aus dem Gebiet der heutigen Forstämter» Elmstein Nord und Süd,
Johanniskreuz, Hochspeyer, Waldleiningen, Frankenstein, ferner aus den nicht
unmittelbar an Triftwässern gelegenen Waldungen der Forstämter Trippstadt,
Kaiserslautern-Ost (Außenstelle Stiftswalderforsthaus), Waldfischbach-Süd und
Merzalben (mit Außenstelle Leimen), zeitweise sogar aus Hohenecken. Aus den
letztgenannten Bezirken mußte das Holz z.T. stundenweit bergab über die Hochflächen
und Wasserscheiden an die Bollerplätze gefahren werden. Erst
Mitte der 60er Jahre wurde dann Holz aus den nordwestlichen Forstämter
unmittelbar an die Bahn gebracht und dort nach den Holzhöfen verladen. Ausgeschlagen
und verwertet wurde das Triftholz (etwa 20 000 Klafter) in den Holzhöfen: Neustadt,
Mutterstadt, Frankenthal und Speyer. Die Privattriften traten in diesem
Triftgebiet der Menge nach ganz zurück. Die
kombinierte Trift (7) im Wieslauter- und Queichgebiet wurde
"alimentiert" aus den heutigen Forstämtern Hinterweidenthal-West und
-Ost, Pirmasens-Nord (Außenstelle Kaltenbach), Merzalben, Wilgartswiesen,
Johanniskreuz, vorübergehend auch aus Landau (Außenstelle Eußerthal), ferner
aus Teilen der benachbarten Ämter Fischbach (mit Außenstelle Reislerforsthaus),
Eppenbrunn, Pirmasens-Süd (Außenstelle Erlenbrunn) und Dahn mittels
Landtransports zu den Bollerplätzen. Auf
der Queich trifteten auch Gemeinden (besonders die Stadt Annweiler) und Private,
ebenso auf der unteren Wieslauter. Die
staatlichen Holzhöfe befanden sich in Albersweiler und Landau, für
dieWieslauter in Bobenthal, auch am Ausschlagplatz Kaltenbach wurde Holz
verkauft. Die
Triftmenge betrug etwa 7000 Klafter. Die Reviere im Innern und südlichen Pfälzerwald
mit schlechten Absatzverhältnissen waren damit sämtlich an der
Triftholzlieferung beteiligt. Die jährlich vertriftete Holzmenge von
durchschnittlich 25 000 bis 27 000 Klaftern enthielt einen wechselnden,
verhältnismäßig geringen Nutzholzanteil, 1849-1855 z.B. kaum 2%. Vertriftet
wurden folgende Nutzschichthölzer: Eichen-Daubholz
I.-IV Kl. Eichenstiefelholz
und -Stangenprügel Buchen-
und Kiefennnutzscheite. Bei
der Queichtrift war der Nutzholzanteil höher. Immerhin bestand jederzeit mehr
als 90 % der vertrifteten Holzmenge aus Brennholz. Vergleichsweise
sei bemerkt, daß vom Gesamteinschlag der pfälzischen Staatswaldungen auf
Stamm- und Schichtnutzholz entfielen: 1819
- 1855 nur 14 % 1861
- 1867 erst 27 % (1928» 61 %) Zum
Verkauf auf den Holzhöfen waren nach den Normen von 1874 folgende
Brennholzsorten auszuscheiden: gesundes Scheitholz von Buchen, Birken und
Kiefern, Buchenprügel I. und II. Klasse, Eichenbrennscheit, Eichenprügel,
gemischtes Prügelholz, gemischte Krappen und Knorrenholz (Klotzholz), Die drei
letztgenannten Sorten wurden vom Triftamt nur sehr ungern übernommen und sollte
nur von jenen Revieren geliefert werden, wo keinerlei sonstige Verwertungsmöglichkeit
dafür bestand; 1877 wurden nur noch Elmstein und Waldleiningen als solche
Reviere anerkannt. Diese geringwertigen Sorten lohnten den weiten Trifttransport
nicht, lieferten das meiste Senkholz und verursachten Störungen beim Triftgang.
Zum größten Teil bestand daher das Triftholz aus höherwertigen
Brennholzsorten, namentlich von Buchen und der Wertanteil der vertrifteten
Holzmenge im Verhältnis zum pfälzischen Gesamteinschlag war daher höher als
der Massenanteil. Der letztere betrug beim Derbbrennholz von 1848-1855 rund 27%,
1861-1867 noch 21 %. Der
Triftholzverlust (Kalo) betrug der Masse nach 1-2%, der Wertverlust schwankte
nach der Witterung und der Lände der Zeit, während welcher das Holz auf den
Bollerplätzen saß. Hier in den engen, feuchten und kalten Waldtälern litt das
Holz größeren Schaden als durch den Triftgang selbst. Die Untersuchung der
Rentablität des Triftbetriebs ist dadurch erschwert, daß in den Nachweisungen
Trift- und Holzhof betrieb nicht getrennt gehalten sind. Für die ersten 4-5
Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts ist dies verständlich, denn solange keine
Eisenbahnen bestanden oder deren Ladeeinrichtungen und Tarife einen
Brennholzmassentransport nicht erlaubten, war die Trift gegebene, wirtschaftlich
die einzig mögliche Beförderungsart für Brennholz aus dem Innern des Pfälzerwaldes
in die waldarme Ebene und die Rheinstädte. Einen gewissen Einblick in Kosten
und Erlöse bietet; folgender Voranschlag für die III. Finanzperiode (1831 bis
1837), der später in einer Streitschrift veröffentlicht wurde: Jährliche
Holzeinnahme 25 680 Klafter Kosten
je Klafter und Jahr: Besoldungen --fl.12,
6 kr Diäten
etc.
--fl. 1, 5 kr fl. Perzeption
--fl.13, 6 kr _________________________________________ --fl.27,7
kr Wegbauten
--fl.4,8 kr Landtransport
--fl.24,8 kr Triftbau
--fl.30,9 Triftlöhne
--fl.26,8kr Ausschlagen
und Aussetzen
--fl.20,5kr Sonstige
Triftkosten
--fl. 1,5kr Holzhofkosten
--fl. 9,7kr ____________________________________ 2fl.48,5kr. Summa
Ausgaben ohne
Hauerlohn 3fl.9,7kr.
Einnahme ohne Triftgebühr
je Klafter
8fl.53,1kr ____________________________________ Bleibt
Überschuß:
5fl.27.2 kr. hiervon ab der Lokalwert des
Holzes einschl. Hauerlohn
(56 kr.) ____________________________________ 4fl.55,5
kr. Reinertrag
des Trift- und Holzhofbetriebes je
Klafter ............
--fl.31,7kr. ____________________________________ Das
sind im Jahr 13567 fl. Nach
diesem Voranschlag war also mit einer jährlichen Einnahme von 228 166 fl. und
einer Ausgabe von 88 168 fl., demnach mit einem jährlichen Überschuß von 139
998 fl. zu rechnen. Im
Jahre 1868 betrugen die Einnahmen und Ausgaben 329 000 bzw. 145 000 fl., das
Verhältnis (5:2) war sich also gleich geblieben, während die Forstverwaltung
Bayerns dasselbe für 1861 ungünstiger angibt, nämlich je Klafter 13 fl.
Einnahme, 6 fl. 50 kr. Ausgabe, demnach Verhältnis 2:1. Zur
Beurteilung der Rentablitat genügen obige Angaben natürlich noch nicht, denn
es sind ja die Einnahme- und Ausgabebeträge ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt
des Eingangs bzw. der Leistung einander gegenübergestellt, was bei der u.U.
zweijährigen Dauer der Triftperiode nicht zulässig ist. Außerdem ist für die
Verzinsung des Bauaufwands nichts eingestellt. Diese Mängel könnten jedoch übersehen
werden gegenüber der Unsicherheit, die durch die Veranschlagung des Lokalwerts
in die Rechnung kommt; wie wollte der Waldpreis für das Klafter Triftholz
einwandfrei bestimmt werden in Revieren, wo Jahrzehntelang kein Brennholz
versteigert, sondern nur zur Trift oder an Hüttenwerke (dieses zu
Vertragspreisen) abgegeben wurde? Solche Reviere waren aber Elmstein, Bloskülb
und Johanniskreuz, die zusammen an 10 000 Klafter Triftholz lieferten. Weiter
ist zu erwägen, daß in den Holzhöfen der größte Teil des Brennholzes um die
Taxe abgegeben wurde. Bei der Festsetzung der Holzhoftaxen aber spielten - wie
bei der Gründung und Aufrechterhaltung der Holzhöfe überhaupt- das
Versorgungsprinzig und andere Rücksichten eine weit ausschlaggebendere Rolle
wie das Rentabilitätsprinzip (8). Sicherten
so die staatlichen Holzhöfe den Bewohnern der Rheinebene, insbesondere der Städte,
erträgliche und venig schwankende Holzpreise, so bot der Triftbetrieb selbst
der bitterarmen Bevölkerung der Walddörfer viel Arbeits-und
Verdienstgelegenheit. Nach obigem Voranschlag treffen auf das Klafter neben 56
kr. Hauerlohn 1 fl. 24 kr. Landtransportkosten (außer den Fuhrlöhnen auch jene
für Schlittenzug, Aufbrechen, Anschlagen und Aufbollern), weitere 1 fl. 24 1/2
kr. Kosten für Wassertransport, Ausschlagen und Setzen, Trift-und Wegebau, also
überwiegend für Arbeitslöhne. Vom Rentabilitätsstandpunkt aus erscheint es
heute nicht ohne weiteres verständlich, daß die Trift auf dem Hochspeyerbach
nach Eröffnung der Eisenbahn von Ludwigshafen nach Bexbach noch Jahrzehnte lang
(1849 bis 1882) fortbetrieben wurde, obwohl Bahn und Staatsstraße neben dem
Triftbach herliefen; weshalb ferner Jahr aus Jahr ein mehrere Tausend Klafter
auf den Bollerplatz beim Franzosenwoog, nur 2 km vom Bahnhof Hochspeyer
entfernt, angeliefert wurden, weshalb endlich im Leinbachtal Mitte der 1860er
Jahre gleichzeitig mit der Talstraße noch Triftbauten angelegt worden sind. Die
Akten geben hierüber keinen genügenden Aufschluß. Es waren.jedoch zweifellos
gute Gründe dafür vorhanden, denn die Triftgegner verfehlten nicht alle
anfechtbar erscheinenden Punkte in der Presse aufzugreifen und auch die höchste
Stelle war dem ungeschmälerten Fortbestand der Pfalzer Triften seit 1860
keineswegs mehr gewogen. Der
Hauptgrund für den langsamen Abbau des Triftbetriebes war der damit nötigwerdende,
aber nur allmählich zu ermöglichende Umbau und
Ausbau des Wegnetze insbesondere der Talstraßen;führt ja noch
heutigentags nicht in allen Seitentälern der mit Grundbau und Beschotterung
befestigte Talweg bis zur oberster Triftklause, obgleich im Pfälzerwald heute
375 km staatliche Forststraßen vorhanden sind. Bestimmend für den
beschleunigten Abbau der Trift gegen Ende der 1870 er Jahre war die Veränderung
der Rechtslage: Das
Forstärar beanspruchte seit 1825 das Eigentum an allen Triftbächen gemäß
Art. 558 des Code civil. Die Triebwerksbesitzer an den Triftbächen wurden für
die Stillegung ihrer Werke während des Triftgangs im Neustadter Triftbezirk
nach den kaiserlichen Dekret vom 26.1.1807 mit 1 fl. 3 kr. je 24 Stunden entschädigt,
an der Queich nach älteren Übereinkommen mit höheren Betrag, dies erfolgte
aber nur bei den Werken, die 1807 schon bestanden hatten. Für die später
errichteten Triebwerke wurde die wasserpolizeiliche Konzession seit 1817 nur
unter der Bedingung erteilt, daß auf jede Stillstandsentschädgung verzichtet
werde. Nun
waren 1807 nur wenige Säge-, Mahl-, Oel- und Papiermühlen an den Triftbächen
gelegen, kleine, einfachst ausgestattete und handwerksmäßig betriebene Werke,
die keineswegs während des ganzen Jahres Beschäftigung hatten. Die Entwicklung
der Technik in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderte, die Bevölkerungszunähme,
die Hebung der Landwirtschaft und Entstehung von Textil- und Papierfabriken am
Speyerbach und Hochspeyerbach änderten bis 1860 diese Verhältnisse von Grund
auf. In diesem Jahre waren oberhalb Neustadt folgende Triebwerke an den Triftbächen
gelegen: 15 Säge-, 20 Mahl-, 4 Oel-, 3 Loh-, 6 Papiermühlen, 2 Hanfreiben, 2
Walkmühlen, 4 Tuchfabriken, 3 Wappenschmieden (Hammerwerke), 1 mech. Werkstatt,
zusammen 58 Betriebe. Mit zunehmender Beschäftigung mußten diese Werke, von
denen manche immerhin schon kleine Fabriken im heutigen Sinn waren, die häufige
Abstellung des Wasserzulaufs und der Wasserkraftmaschinen während der 8 bis 10
wöchentlichen Triftperiode immer störender empfinden. Die Vereinigung der
Werkbesitzer richtete daher schon 1858 an die pfälzische Regierung und 1865 an
das Finanzministerium Eingaben um Abschaffung der Trift. Beide Eingaben, die
auch durch Druck verbreitet worden waren, hatten jedoch keinen Erfolg. Der
Vorschlag der Triebwerksbesitzer: "Trift und Holzhöfe aufzulassen und das
Holz im Wald zu versteigern hätte aus den oben erwähnten Gründen von heute
auf morgen eben nicht ohne große Verluste für die Staatskasse durchgeführt
werden können. Nun wandten sich die Werksbesitzer an die Handelskammer, den
Landrat, Landtag und die Presse und richteten, als alle Druckmittel nicht
halfen, ihre Angriffe gegen die Rechtsgrundlage der Trift, das staatliche
Eigentumsrecht an den Triftbächen. In der Kampfschrift: " Die Rechtsverhältnisse
der Ufereigentümer an den pfälzischen Bächen" wurde 1868 nicht nur der
Inhalt der früheren Eingaben wiederholt, sondern auch durch Bestreitung das
staatliche Eigentums an den Triftwässern zu beweisen versucht, daß die
Regelung der Mühlenstillstandsgelder bzw. der Verzicht auf solche rechtlich
unhaltbar sei. In
der Folge kam es zu mehreren Prozessen einzelner Werksbesitzer gegen das Triftärar.
Der Streitpunkt war insbesondere der, ob der Artikel 558 des Code civil auf die
Pfälzer Triftbäche als "ruisseaux" Anwendung finden könne oder
nicht. Durch Urteil des Bezirksgerichts Frankenthal vom 29.6.1877 - bestätigt
durch Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19.9.1882 - wurde der
Speyerbach als Privatfluß im Sinne des Art.39 des Wasserbenützungsgesetzes
erklärt (9). Damit war den Besitzern konzessionierter Triebwerke die Möglichkeit
gegeben den Verzicht auf Stillstandsgelder wegen Irrtums anzufechten und Entschädigung
zu verlangen. Es
wurde daher noch 1882 die Trift auf dem Speyerbach unterhalb Frankeneck und auf
dem Hochspeyerbach ganz aufgegeben. Für die bisherigen Triftbäche wurde das
Triftärar als Eigentümer aus den Katastern gestrichen. Damit
ging auch die Fischerei in diesen Bächen -nicht zum Vorteil des Fischbestandes-
aus der Nutzung des Triftärars an jene der Uferanlieger über. Die
Triebwerksbesitzer hatten in ihrer Kampfschrift den Schaden der Trift für die
Fischerei nicht groß genug hinstellen können; heute ist der Speyerbach auf
weite Strecken hin fischleer infolge der Verunreinigung durch die Abwässer der
Papier-, Textil- und sonstigen Fabriken; in den werkfreien "zum Schaden der
Fischerei kanalisierten" Strecken der ehemaligen Triftbäche aber und in
den noch bestehenden Klausen gedeiht die Forelle nach wie vor. Sollte
es gelungen sein bei einigen Lesern Interesse für die heute schon fast
verschollenen und vergessenen Leistungen früherer Generationen um die Erschließung
der pfälzischen Waldungen zu wecken, so wäre der Zweck dieser Zeilen erreicht. Benützte
Quellen: 1)
Johann Peter Kling, "Vorschriftsmäßige Behandlung der Domänenwaldungen
in der Kurpfalz" (Vorlesung in der Mannheimer Akademie der Wissenschaften
am 6.11.1790), Mannheim 1791. 2)
Die Forstverwaltung Bayerns 1861. 3)
F.Hauck, "Vom Triftbetrieb auf des- Bächen des Pfälzerwaldes" im
Wanderbuch des Pfälzerwald-Vereins 1930. 4)
J.Keiper, "Neuere pfälzische Forstgeschichte" in Nr. 12 bis 14 der
Baja 1930 5)
"Die Rechtsverhältnisse der Ufereigentümer an den Pfälzischen Triftbächen",
Mannheim 1868. 6)
Akten der Regierung der Pfalz, Kammer der Forsten. Anmerkungen: (1)
Nach Kling: "Vorschriftsmäßige Behandlung der Domänenwaldungen in der
Kurpfalz etc. 1791" benötigte die Stadt Mannheim (18 000 Einwohner in 5040
Familien) jährlich 22 000 Wagen - das sind 18 555 Pfälzer Klafter Brennholz,
Hof und Garnison weitere 8 555 Klafter, Frankenthal (7500 Einwohner) 7500
Klafter. Das Holz für Mannheim wurde teils auf dem Neckar, zum größeren Teil
aber aus der linksrheinischen Kurpfalz auf dem Speyerbach und Rehbach mittels
Trift angeliefert. (2)
Über die näheren Umstände bei der Einführung von Holzhöfen und Regietrift
1816/17 geben Berichte bzw. Referate des Oberforstmeisters- seit Herbst 1817
Forstrats- Christian Albert Schultze genauen Aufschluß.Danach war die französische
Forstverwaltung allmählich von ihren Holzkäufern, den zu einem Ring
vereinigten "Holzkompagnien" abhängig geworden, diese bezahlten die
Schläge in den entlegenen Revieren sehr schlecht, die Verkaufspreise des
Brennholzes dagegen trieben sie unter Ausnützung ihres Monopols stark in die Höhe.
Die Holzkompagnien waren daher beim Volk sehr unbeliebt, umsomehr als sich viele
Zugewanderte darunter befanden, die in kurzer Zeit auf Kosten der Allgemeinheit
wohlhabend geworden waren. Die deutsche Verwaltung der 1814 von den Verbündeten
besetzten linksrheinischen Gebiete suchte durch öffentliche Versteigerung nach
der Fällung in kleinen Losen den Verbrauchern die unmittelbare Bedarfsdeckung
zu ermöglichen. Trotzdem kam der größte Teil des Holzes wieder in die Hand
des Großhandels, namentlich das zur Trift günstig lagernde Material, weil bei
den Versteigerungen in abgelegenen Revieren entweder überhaupt keine Gebote
erfolgten und das Holz dann freihändig an die Großabnehmer verkauft werden mußte,
oder die Händler und Hüttenwerke den übrigen Bietern ihre Lose so
verteuerten, daß sie vom Mitbieten abstanden. Der Brennholzpreis in den Rheinstädten
konnte so vom Handel hochgehalten werden. Sogleich, nach der Übernahme der
Pfalz in bayerische Verwaltung wurde das Oberforstarnt zum Bericht aufgefordert,
ob die hohen Holzpreise besser durch Errichtung staatlicher Holzhöfe oder durch
sonstige Maßnahmen gegen die Holzhändler gesenkt werden könnten. Bevor der
Bericht erstattet wurde, besuchte König Max I. die wiedergewonnene Pfalz und
sagte Bittstellern die Einrichtung staatlicher Holzhöfe zu.
Dies
geschah zumeist aus politischen Gründen: 1816/17
waren Teuerungs- und Hungerjahre und die wirtschaftliche Lage der durch neue
Zollgrenzen eingeengten Pfalz sehr ungünstig. Das Oberforstamt behandelte daher
in seinem Bericht nur die Frage, wie die zu errichtenden staatlichen Holzhöfe
am besten mit Holz aus Staatswaldungen zu beliefern wären. Als Transportmittel
kam natürlich nur die Trift in Frage. Über die Verhältnisse an den Bächen
des Neustadter Trifltgebietes und die Vertriftungsmöglichkeit für staatliches
Holz hatte Forstmeister Dreßler in Neustadt ein eingehendes Gutachten
abgegeben, das von Schultze nach der finanziellen Seite hin ergänzt wurde. Er
kam zu dem Schluß, daß man der Unsicherheit der Kosten und der mangelnden
Erfahrung des Forstpersonals wegen versuchen sollte, die Vertriftung des Holzes
vom Bollerplatz bis zu den Holzhöfen an Unternehmer zu vergeben. Durch
Quertreibereien der Holzhändler wurde der Versuch hinfällig. Da nun das für
die Holzhöfe bestimmte Material auf Veranlassung des Oberforstamts schon im Frühjahr
1817 an die Triftbäche gestellt worden und außerdem noch viel Holz der
Holzkompagnien zu vertriften war, mußte rasch gehandelt werden. Forstmeister
Dreßler wurde beauftragt das Holz zu vertriften. Dieser engagierte drei
Meisterknechte, die bei den Holzkompagnien die Trift geleistet hatten, mietete
Holzhofplätze und führte mit Unterstützung von zwei beigegebenen Forstbeamten
die Trift im Herbst 1817 und Frühjahr 1818.durch. Trotz ungünstiger Witterung
und mehrfacher Störungsversuche seitens der Holzhändler blieben die Kosten
hinter dem Voranschlag zurück, nach Schultzes Rechnung war der Gewinn des
Staates aus dieser Trift 40 000 Gulden, dabei sank der Verkaufspreis für das
Klafter Buchenscheitholz am Rhein von 20 Gulden auf 18 Gulden. Dem Forstmeister
Dreßler wurde zum Ersatz seiner Auslagen einige Hundert Gulden als Remuneration
genehmigt, "für die Folge statt dessen die normativmäßigen Diäten".
Dreßler wurde bald darauf Kreisforstinspektor; als Schultze 1826 ins
Finanzministerium als Oberinspektor der Forste einberufen wurde, folgte ihm Dreßler
in Speyer als Forstreferent. Als sparsamer Vater der pfälzischen Regietrift
wollte er von " Verbesserungen und neuen Erfindungen, teueren Steinbauten,
nichthaltenden Erddämmen, kunstvollen Türen, die nicht aufgehen und mehr
kosten wie früher ein ganzer Woog" usw. nichts wissen und war nur für
behelfsmäßige, billig zu erstellende Bauten zu gewinnen. Er fürchtete nämlich,
daß beim Steigen der Triftausgaben die Gegner der Regietrift, die wohl unter
den Juristen und Kameralisten der Finanzkammer zu suchen waren, Oberwasser
bekommen möchten. (5)
Übersicht des Triftpersonals Leitende
Beamte 1.
Nieß Georg, kgl. Triftbeaater, von 1822-1856. War vor 1822 Revierförster in
Neidenfels und 1817 dem Forstmeister Dreßler zur Ausführung der ersten Trift
beigegeben Gestorben 1836. Seine Entwürfe blieben für den technischen Ausbau
der Triftbäche maßgebend. 2.
Späth Johann, kgl. Triftbeamter 1836 - 1868. Geboren 1797 in Kaiserslautern.
1817 als Forsteleve bei der ersten Regietrift verwendet, 1822 Revierförster in
Neidenfels, gestorben 1868. Unter ihm erreichte der Triftbetrieb seine größte
Ausdehnung. Späth war auch als Fischerei-Sachverständiger und als
Vertrauensmann der Pfalzbahn für die Schvellenholzübernahme fällig. 3.
Geib Rudolf, Forstmeister, Vorstand des Forst- und Triftamts Neustadt,
1868-1883. Vorher Forstmeister in Dürkheim. Trat 1885 in den Ruhestand. 4.
Gyßling Otto, Forstmeister, als Vorstand des Forstamts ä.O. Elmstein 1883-1885
mit der Leitung des Triftwesens beauftragt. Siehe unten Nr.14. 5.
Hofherr Karl, Forstmeister, Vorstand des Forstamts n.O. Neustadt (Triftamt)
1885-1891; gest. 1891. Siehe unten Nr. 14. 6.
Aull Wilhelm, Forstamtsassessor, Verweser des Forstamts Neustadt
(Triftamt)1891-1894. 7.
Rücklos Julius, Forstmeister, als Vorstand des Kommunal-Forstamts Neustadt Nord
mit der Verwesung des Triftamts beauftragt, 1894-1897. Triftmeister a)
In Elmstein: 8.
Seiler Franz, 1822-1841. Wurde 1817 als Meisterknecht zur Durchführung der
ersten Regietrift angeworben. 1841 trat der als sehr tüchtig und energisch
geschilderte Beamte in den Ruhestand. 9.
Hauber Franz Ludwig, 1841-1878. Geb. 1806 zu Rhodt, 1840-1841 Triftamtsaktuar.
1878 trat der als ausgezeichnete Arbeitskraft anerkannte Beamte in den
Ruhestand. b)
In Haßloch 10.Kempter
Johann, Triftmeister in Weidenthal, später in Haßloch, 1822-1843. Als
Meisterknecht angeworben 1817, gestorben 1843. 11.Schmalenberger
Ludwig, 1845-1859. Geb. 1806 zu Orb im damaligen Untermainkreis, kam als
Reviergehilfe in die Pfalz, 1840-1843. Forstamtsaktuar in Pirmasens. 1859 an
einem in Dienst erworbenen Leiden gestorben. c)
In Annweiler 12.Faust
Wilhelm, 1824-1866. Geb. 1791 zu Hottenbach in der späteren Rheinprovinz.
1819-1824 Forstwart in Ruhbank. Mit dem Ehrenkreuz des Ludwigsordens
ausgezeichnet trat er 1866 in den Ruhestand. 15.Gyßling
Otto, 1866-1880, seit 1875 in Landau. Geb.1828 in Kaiserslautern, 1852-1854 vom
Triftamt zur Projektierung der Elmsteinertalstraße verwendet, 1856-1862
Triftamtsaktuar, dann Revierförster in Bienwaldmühle. 1880 Forstmeister ä.O.
in Winnweiler, später in Elmtein (s.Hr.4). Gest.1888 als Forstrat in Speyer. d)
In Neustadt 14.Hofherr
Karl, 1869-1885. Geb.1829 zu Oppau, 1862 bis 1869 Triftamtsaktuar (bzw.
Assistent), 1883 Forstmeister (siehe Nr.5). (4)
Die Flächengröße des EinfluBgebietes ist folgende: beim
Speyerbach bis zur Einmündung des Hochspeyerbachs 155 qkm beim
Hochspeyerbach einschl.des Leinbachs (38 qkm) 119 qkm beim
Speyerbach bis Neustadt (Winzingerscheid) 315 qkm bei
der Queich bis Landau 219 qkm bei
der Wieslauter bis Kaltenbach 23 qkm beim
Salzbach mit dem Storrbach (1o qkm) 52 qkm bei
der Wieslauter bis Bobenthal 262 qkm Das
Sohlengefälle der Haupttäler bleibt unter 1 %. Es beträgt z.B. am Speyerbach
von der Speyerbrunner Klause(286 M.ü.d.M.) bis zur Mündung des Hochspeyerbachs
(170 m.ü.d.M.) auf 17 km Länge durchschnittlich 0,7 % von der Mündung des
Hochspeyerbachs bis Neustadt auf 10 km 0,4%. (5) Die kaiserliche Verordnung von 18o7 schrieb für
den Speyerbach durchgehends eine Breite von 5 m vor; diese erwies sich als unnötig. (5a) Der Albersweiler (Queichkanal, im Zusamnenhang
mit der Befestigung von Landau 1688 durch Vauban angelegt, wurde von 1839 bis
1876 zur Trift benutzt. (6) Die Namen der Klausen sind teils aus
Ortsbezeichnungen abgeleitet, teils aus männlichen oder weiblichen Vornamen.
Wir finden eine Antoinetten-, Josephinen- und Katharinenklause, eine
Bernhardtsklause-, Franzen-, Georgen-, Heinrichs-, Ludwigs-, Peters- und
Philippsklause, einen Nikolas-, Friedrichs- und Gambswoog. Manche tragen neben
der offiziellen noch eine zweite - offenbar ältere Ortsbezeichnung. Welche Schönen und Forstgewaltigen durch diese Taufen
verewigt werden sollte, ist der heutigen Generation leider nicht mehr bekannt;
nur der Gambswoog ist zweifellos nach dem Forstrat Gambs, dem Nachfolger Dreßlers,
benannt. Die Moses- und Aaronsklause dagegen im Forstamt Johanniskreuz hat ihren
Namen von älteren Ortsbezeichnungen im sogenannten Judenviertel des Pfälzerwaldes. (7) Das in Kaltenbach aus der Wieslauter
ausgeschlagene Triftholz wurde mit der Achse nach Wilgartswiesen gebracht und
dort in die Queich eingeworfen (8) Der Holzhof in Albersweiler wurde 1822 gegründet:
"um der Bevölkerung billiges Brennholz in kleinen Quantitäten zu bieten
und dadurch den auf höchste gestiegenen Holzfrevel sowie den Verkauf von
Frevelholz einzudämmen." Aus ähnlichen Gründen wurde später auch in
Pirmasens ein staatlicher Holzhof unterhalten, der mit der Trift allerdings in
keiner Verbindung stand. Bemerkenswert sind auch folgende Ausführungen in der
Druckschrift "Forstlich-charakteristische Skizze der Waldungen auf dem
Buntsandsteingebirge der Pfalz von 1845 (Seite 48): "Mit der Wiederkehr der
deutschen Verwaltung ...war man zur klaren Ansicht gelangt, daß die
Forstwirtschaft im Dienste der Staatswirtschaft stehe...daß man nur zweckmäßig
und auch dann nur vorteilhaft und geldergiebig forstwirtschaften könne, wenn
man den staatswirtschaftlichen Forderungen d.h. den Bedürfnissen des Landes möglichst
vollkommen entspricht." (9) Kurze Zeit vorher waren Urteile gleichen Sinnes
bezüglich der Queich in einem Fischereirechtsstreit ergangen. _______________________________________________________ Bücherei des Staatsarchivs S p e y e r , Band C Nr. 1592 Mitteilungen vom Verein der höheren Forstbeamten
Bayerns e.V. 1905-1930 25. Jahrgang, Heft Hr. 12 von 15. Dezember 1930, Seite
161 - 169 Abgeschrieben:
Abgeschrieben von Martin Grund im Juli 2000 |
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