10 Oberregierungsrat Elsner
               
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DIE TRIFT IM PFÄLZERWALD WÄHREND DES 19. JAHRHUNDERTS

Von Oberregierungsrat Elsner, Speyer.

Material zur Geschichte des pfälzischen Triftwesens ist von dem verstorbenen Regierungsdirektor Ritter gesammelt, leider aber nicht mehr bearbeitet worden, dies ist sehr zu bedauern, da Ritter die Entwicklung der Trift im 19. Jahrhundert noch größtenteils miterlebt hatte, zum anderen Teil aus lebendiger Überlieferung seiner älteren Zeitgenossen genau kannte.

Unter Verwendung dieses Materials hat nun Regierungsforstrat Hauck im Wanderbuch des Pfälzer Wald-Vereins für 1930 eine fesselnde Skizze veröffentlicht: "Vom Triftbetrieb auf den Bächen des Pfälzerwaldes" Da jedoch das Wanderbuch außerhalb der Pfalz wohl kaum verbreitet ist, soll hier versucht werden im teilweisen Anhalt an die genannte Skizze - mit gütiger Erlaubnis des Verfassers - den Aufbau und Abbau des Triftbetriebes in bayerischer Zeit, besonders nach der organisatori­schen Seite hin zu behandeln, hieran eine Darstellung der technischen Einrichtungen an den Triftbächen zu schließen, endlich Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Trift, sowie deren Rechtsgrundlage kurz zu streifen.

 

1. Im Folgenden wird nur die Trift auf den 3 Hauptzuflüssen des Rheins behandelt, die im Raume der heutigen Pfalz in den Rhein münden:

Lauter, Queich und Speyer - diese mit ihren Abzweigungen und der damit künstlich verbundenen Isenach. Getriftet und geflößt wurde zwar zeitweise auch auf den vom Pfälzerwald nach Norden und Südwesten fließenden Gewässern: Lauter, Glan, Schwarzbach und Blies, doch erreichte die Trift hier im 19. Jahrhundert weder nach Umfang noch nach Dauer die Bedeutung der nach der Rheinebene gerichteten, auch blieben die technischen Anlagen bescheiden.

Bei der geringen Breite und Wasserarmut der 3 genannten, unmittelbar in den Rhein mündenden Hauptbache war ein Flößen mit gebundenem Holz nie möglich gewesen. Schon Art.6 der kurpfälzischen Bachordnung von 26.8.1757 verbietet für den Speyerbach:" Das Flößen von Holländer-, grobem Bauholz, Sägklötz, Bord und Dielen ..." Die herkömmliche Be­zeichnung des Triftens mit Kurzholz blieb aber bei den Pfälzern immer flößen. Der technische Ausdruck Trift wurde erst von den "Zwockel" in die Amtssprache eingeführt, erlangte aber auch hier nicht ausschlieslich Geltung so wenig wie "Klause", wofür sich die alte Bezeichnung "Woog" ebenfalls erhalten hat.

Aus dem 13. Jahrhundert haben wir die erste urkundlichen Nachricht von der Queichtrift, im 14. Jahrhundert wird jene auf dem Speyerbach urkundlich erwähnt. Erstere wurde von den Waldbesitzern = Markgenossen der oberen Haingeraide, letztere von Neustadter, später auch Lambrechter Bürgern als genossenschaftliches Unternehmen betrieben. Die von Rupprecht III. diesen im Jahre 1403 verliehene "Bachfreiheit" wurde wiederholt erneuert. Im 18. Jahrhundert wurde zur Versorgung der kurpfälzischen Residenzstädte Mannheim und Oggersheim sowie der Industriestadt Frankenthal (1) die Speyerbachtrift verbessert, der Rehbach (nördliche Abzweigung des Speyerbachs) durch einen etwas primitiven Floßgraben mit der Isenach verbunden (1743) und der Triftbetrieb durch Bach- und Floßordnungen (1757, 1791) geregelt. Zur Aufsicht war ein Bachinspektor bestellt. Für den Bedarf des Hofes und der Garnison wurde damals auch in Regie getriftet. Die Triftstrecke am Speyerbach berührte zwar die Gebiete von 10 Herrschaften, betrieben wurde die Trift aber ganz vorwiegend von der Kurpfalz. An der Queichtrift waren mehrere Landesherren als Waldbesitzer beteiligt, weshalb schon 1427 und 1602 zwischen diesen besondere Verträge abgeschlossen wurden. Auch die Lautertrift bestand sicher schon im 18. Jahrhundert, denn die Landgrafen von Hanau-Lichtenberg ließen um 1750 Zuflüsse der Wieslauter, Salzbach und Storrbach triftbar machen durch Auflassung störender Fischweiher.

Eine planmäßige Erschließung größerer Gebiete im Pfälzerwald durch die Trift war in jenen Zeiten unmöglich, weil nicht weniger als 17 Landesherren sich in das Waldgebiet teilten, Mit der Besetzung der Pfalz durch die Franzosen kam von 1795 an der Pfälzerwald in eine Hand, die Trift erfuhr dadurch anfangs keine Förderung. Die französische Forstverwaltung verkaufte nämlich die Schläge - coupes - auf dem Stock an Großabnehmer, denen sowohl die Werbung wie die Holzabfuhr bzw. Trift überlassen blieb. Zugleich wurden die/staatliche Aufsicht auf die Bäche und die Floßgebühren beseitigt. Bald trat daher eine Verwahrlosung der Bäche und Anlagen ein, deren Folgen sich besonders in der Ebene noch lange Zeit nachher unlieb bemerkbar machten (Überschwemmung 1818). Im Jahre l804 wurden daher für die Speyerbachtrift wieder Aufsichtsbeamte bestellt und am 26. Januar 1807 - von Warschau aus - ein kaiserliches Dekret über die Trift im Neustadter Tal erlassen, welches u.a. die Floßgebühren und Mühlstillstandsentschädigungen regelte.

Als 1814 die Pfalz unter deutsche Verwaltung zurückkehrte, wurde der Holzverkauf auf dem Stock durch Regieaufarbeitung und Versteigerung nach der Fällung ersetzt. Da aber auch bei dieser Verwertungsart für das zur Versorgung der Rheinebene bestimmte und durch Trift dahin zu liefernde Holz der Handel nicht ausgeschlossen werden konnte sodaß dieser die Verkaufspreise hochhielt, so nahm man bei Übernahme des Landes durch Bayern im Sommer 1816 die Errichtung staatlicher Holzhöfe in Aussicht. Zur "Alimentierung" derselben wurde im Herbst 1817 versuchsweise auf dem Speyerbach eine Trift in Regie mit gutem Erfolg ausgeführt, der vorher gemachte Versuch des Abtretens des Regieholzes an einen Unternehmer - entrepreneur - zu vergeben, war erfolglos geblieben. Von da an leitete das Forstamt Neustadt die Regietrift auf dem Speyerbach - unterstützt durch das nötige Personal-, während die Bachinspektoren stillschweigend ausgeschaltet wurden (2).

Gleichzeitig wurde die Wiederaufnahme des Triftbetriebes auf der Queich und anderen Bächen und Flüßchen durch Untersuchung der hydrographischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse vorbereitet. Die Queich war schon durch Verordnung der Landesadministration vom 11.7.1816 als floßbar erklärt worden. Durch die Organisation der äußeren Forstdienststellen nach dem "organischen Edikt" vom 22.12.1821 wurde Umfang und Stellung des Forstamts Neustadt wesentlich geändert. Zur Leitung des inzwischer schon festorganisierten Regie-Triftbetriebs im Neustadter Bezirk sowie der noch einzurichtenden Queich- und Lautertrift und dazugehörigen Holzhöfe wurde auf Antrag der Kreisregierung die Errichtung eines eigenen "provisorischen Triftamts" in Neustadt genehmigt (Min.-F.v. 5.3.1822). Durch kgl. Verordnung vom 15.6.1823 wurden die pfälzischen Bäche bestimmt, die als floßbar zu gelten hatten (Intelligenzblatt vom 23.10.1822).

Einer Anzahl dieser Bäche wurde im Jahr 1845 diese Eigenschaft wieder abgesprochen, nachdem sie zur Trift gar nicht oder nur ganz vorübergehend verwendet worden waren. Das Triftamt begann außer der Wiederherstellung der in französischen Zeit verfallenen Triftanstalten mit großen Eile den Ausbau der Haupt- und Seitenbäche durch Regulierung und Errichtung neuer Klausen, in den 1820er Jahren musste zur Ersparung von Zeit und insbesondere von Geld noch viel mit Holzbauten gearbeitet werden. Von

1830 an gelang es dem Triftamt seine vorgesetzten Stellen von der Unwirtschaftlichkeit des zwar billigen, aber sehr wenig dauerhaften Holzbaues zu überzeugen und allmählich alle Holzbauten durch Massivbauten von Quadersteinen zu ersetzen. In dieser neuen Bauweise wurde 1830 der Ausbau des Storrbachs und Salzbachs im Gebiete der Wieslautertrift begonnen; von 1830 bis 1840 erreichte die Bautätigkeit überhaupt ihren größten Umfang. Von den 32 Klausen des Elmsteiner Triftmeisterbezirks wurden von 1821 - 1830 aber 16 Stück neu errichtet, auch die Kanalisation des Oberlaufs der meisten Triftbäche wurde in den 1830er Jahren wenigstens begonnen, ebenso wurden damals zur Erleichterung des Landtransports der Trifthölzer an die Einbollerplätze auch schon Wegbauten vom Triftamt ausgeführt (Straße von Johanniskreuz nach Leimen und nach Heltersberg. An der Vervollständigung und Verbesserung der Triftbauten, insbesondere der Kanalisierung wurde auch nach 1840 bis Mitte der 1860er Jahre ständig weitergearbeitet (Ausbau des Leinbachs 1865--67, (1845)), daneben wurde der Ausbau der Talstraßen seitens des Triftamtes von 1850 an in größerem Umfang betrieben (Straße Johanniskreuz - Elmstein und Elmsteinertalstraße 1849-54, Salzbachtalstraße 1859-66).

(Es folgt die am Schluß der Abhandlung beigefügte Skizze über die Triftstrecken der Bäche im Pfälzerwald)

Der Holztransport auf den Triftbächen erreichte den größten Umfang in den 1840er und 1850er Jahren, die vertriftete Holzmenge wechselte nach den Absatzverhältnissen der Holzhöfe von Jahr zu Jahr und betrug damals im Mittel etwa 27000 Klafter.

Der Betrieb war umständlich und zeitraubend: im Herbst fanden Beratungen des einschlägigen Triftmeisters mit den Revierförstem der die Trift alimentierenden Reviere statt, wobei die Holzmengen nach Schlägen und Bollerplätzen vereinbart wurden, die zur Trift abgegeben werden sollten. Waren diese Aufstellungen von den einschlägigen Forstämtern ä.O. und dem Triftamt begutachtet und von der Regierung genehmigt, so erfolgte die Vergebung der Holzanfuhr an die Bollerplätze im Weg öffentlichen Aufgebots. Nach Fertigstellung der Hiebe wurde das Triftholz von den Triftbeamten an Ort und Stelle übernommen, dasselbe wurde dann im zeitigen Frühjahr locker aufgesetzt (aufstelzen oder aufbrechen genannt) und jedes Scheit mit dem Trift hammer geschlagen. Im Sommer wurde dann das waldtrocken gewordene Holz an die Bollerplätze gebracht, meist mit der Achse, aus den nähergelegenen Hängen auch mittels Schlitten auf steilen Sommerbahnen, die nach Bedarf durch Einlegen von Querschwellen (Spickhölzem) und künstliches Einfetten derselben zum Schlittenzug hergerichtet wurde. Auf den Bollerplätzen wurde dann das angelieferte Holz in hohen Stößen (Archen) aufgesetzt, wobei man 1,5 qm für einen Klafter rechnete. Der Triftgang erfolgte nur ausnahmsweise im Herbst (ab 20.9., regelmäßig im Frühjahr bis Georgi.(22.April), in den späteren Jahrzehnten wurden diese Zeiten ziemlich genau eingehalten. Vom Einbollerplatz bis in den Holzhof wurde jeder Triftgang (Flootz) von derselben Triftmannschaft begleitet, im Holzhof ausgeschlagen und aufgesetzt. Auf diese Weise dauerte es im günstigsten Fall ein volles Jahr, bis das auf dem Schlag übernommene Holz im Holzhof landete, häufig 1 1/2 bis 2 Jahre.

Man hätte daher glauben sollen, daß die von 1845 bis 1849 erbaute undmitten durch das Neustadter Triftgebiet führende Eisenbahn von Luwigshafen nach Bexbach (über Schifferstadt (Zweigbahn nach Speyer)), Neustadt-Kaiserslautern-Homburg) sogleich einen großen Teil des bisher vertrifteten Holzes aufgenommen hätte. In Wirklichkeit wurde dagegen bis 1864 von der Bahnverfrachtung für Schichtholz überhaupt kein Gebrauch gemacht. Erst im letztgenannten Jahre begann man das für die Holzhöfe bestimmte Holz aus den abseits der Triftbäche gelegenen nordwestlichen Revieren auf die Bahn zu verladen und an die neuen Eisenbahnholzlager in der Vorderpfalz zu versenden.

Um dieselbe Zeit machten sich wesentliche Veränderungen sowohl der Absatzverhältnisse wie der Wasserkraftausnutzung an den Triftbächen geltend. Es stieg das Nutzholz-Prozent sowohl durch das Hereinwachsen der Kiefernbestände in das nutzbare Alter als durch die neue Möglichkeit Schwellenholz auszuhalten, mit der Verbesserung der Landwege und der beginnenden Industrialisierung der Haupttäler hob sich der Gegendabsatz für Brennholz, endlich erstand dem Triftbetrieb die sehr rührige Gegnerschaft der Müller und Triebwerkbesitzer an den Triftbächen, die den Landtag und die Öffentlichkeit für ihr Ziel, Beseitgung der Trift zu interessieren wußten. Von kgl. Stelle wurde daher seit 1860 der Abbau der Pfälzer Trift angestrebt (s. Forstverwaltung Bayern S. 318 und 319). Mit der Eröffnung der Eisenbahn von Landau nach Zweibrücken 1874 hörte die Verbindung der Wieslauter- mit der Queichtrift auf,  d.h. das in Kaltenbach ausgeschlagene Triftholz wurde nicht mehr mit der Achse an die Queich verbracht und dort eingeworfen, sondern mit der Bahn verladen. 1877 bezw. 1882 wurde der lang dauernde Rechtsstreit des Triftärars mit den Triftwerksbesitzern dahin entschieden, daß die Triftbäche Privatflüsse seien, während das Ärar seit 1823 das Eigentum an den Bächen beansprucht hatte. Die finanziellen Folgen dieser Entscheidung beschleunigten den Abbau der Trift: 1879 wurden die staatliche, 1880 auch die private Trift auf der Wieslauter aufgehoben. Ihr folgte 1881 die endgültige Einstellung der von jeher wenig rentablen Queichtrift, 1882 die Aufgabe der Trift auf dem Hochspeyerbach und dem Speyerbach von Frankeneck abwärts, demnach auch auf Rehbach, Floßkanal und Isenach. Des auf dem Speyerbach bis Frankeneck getriftete Holz wurde dort auf die Bahn verladen.

Nachdem seit 1877 auch Storrbach und Salzbach nicht mehr zur Trift benutzt wurden, blieb der Triftbetrieb auf den Oberlauf des Speyerbachs beschränkt. Die Privattriften hatten langst aufgehört. Die Zahl der Holzhöfe verminderte sich gleichzeitig auf 3, zuletzt auf 2 (FrankenthaI und Speyer). Hand in Hand mit dem Ausbau und Abbau des Tritftbetriebs ging die Entwicklung der Triftbehörden.

Die Organisation des Triftamts 1822 bestätigte- abgesehen von der Selbständigmachung des Amtes- die seit 1817 getroffenen Einrichtung. Der Triftamtsaktuar war schon 1818 dem Forstamt Neustadt zur Stellung der Triftrechnung zugeteilt worden, er blieb die einzige Hilfskraft des Amtsvorstandes ="Triftbeamten" für die Verwaltungsgeschäfte.

Für den eigentlichen Triftbetrieb wurden dem Triftamt 2 Triftmeister (im Rang der Forstei-Förster) in Elmstein und Weidenthai unterstellt, zu Triftmeistern wurden die beiden Meisterknechte ernannt, die 1817 für die Durchführung der ersten Regietrift gewonnen worden und seitdem im staatlichen Triftdienst geblieben waren. 1824 wurde für die Queich- und Lautertrift ein dritter Triftmeister in Annweiler angestellt. Den Triftmeistem waren als Vorarbeiter beigegeben die "vereidigten Bollerer und Flößerobleute".

Erst allmählich erreichten die Triftbeamten Stellung und Bezüge eines Forstmeisters o.Ä., die Triftmeister jene des Revierförsters. Die Geschäfte in den Holzhofen waren -je noch ihrer Bedeutung- Holzverwaltern, Aufsehern oder Lokalaufsehern übertragen, zu deren Unterstützung Holzhofgehilfen tätig waren, wahrend die Holzhofobleute dem Arbeiterstand angehörten. Holzhöfe bestanden in Neustadt (2), Mutterstadt, Frankenthal und Speyer, in Albersweiler und Landau, zeitweise auch in Bobenthal, "Lokale Holzhöfe" vorübergehend in Iggelheim, Schifferstadt, Niederschlettenbach.

Seit 1864 entstanden Bahnhofhozlager in Ludwigshafen, Siebeldingen, Maxau, Edenkoben und an anderen Orten.

In der Folge wurde die Triftmeisterei Weidenthal nach Haßloch verlegt, dafür in Weidental- später in Neustadt- ein Bachaufseher angestellt. Die Triftmeisterei Haßloch wurde 1859 aufgehoben und ihre Geschäft seitdem von dem zweiten, dem Triftamt zugeteilten Aktuar mitbesorgt. Nach dem Tod des zweiten Triftbeamten 1868 wurde das Triftamt mit dem Forstamt Dürkheim durch Personalunion vereinigt zum "Forst-und Triftamt Neustadt". Diesem Amt wurde 1869 an Stelle des zweiten Assistenten und des Holzhofverwalters in Neustadt ein Triftmeister daselbst zugeteilt. Die Triftmeisterei Annweiler wurde 1875 nach Landau verlegt unter Aufhebung der dortigen Holzhofverwalterstelle; die Triftmeisterei Elmstein wurde 1878, jene in Landau 1880 aufgehoben. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Organisation wurde 1883 das erledigte Forst-und Triftamt nicht mehr besetzt, die Leitung der Triftgeschäfte vielmehr dem Forstamt Elmstein (in Neustadt) übertragen. Als 1885 dieses Amt aufgelöst wurde, wandelte man die in Neustadt verbliebene Triftmeisterei in das Forstamt n.O. Neustadt (Triftamt) um, von nun an die einzige Triftbehörde.

Nach dem Ableben des ersten Amtsvorstandes 1891 wurde das Amt verwest, 1894 bis 1897 vom Kommunalforstamt Neustadt—Nord mitversorgt und am 1.4.1897 auch formell aufgehoben. Die Besorgung der Triftgeschäfts ging nunmehr an das Forstamt Lambrecht über, das auch heute noch als 'Abwicklungsstelle in Triftsachen tätig ist und die umfangreichen Triftakten verwahrt. Seit Mitte der 1890er Jahre wurde nur noch aus 2 bis 3 Forstämtern Holz zur Speyerbachtrift geliefert, zum letztenmal wurde 1902 Triftholz eingebollert, die immerhin beträchtliche Menge von 6193 Ster, 1905 wurden die verbliebenen Triftrealitäten in die forstamtliche Flächengrundlisten übernommen, die letzte Trifteinnahmerechnung wurde 1907 erstellt. Damit hatte die Regietrift nach 90jährigem Bestehen ihr Ende gefunden.

2.

Bei der Betrachtung der technischen Triftanlagen ist folgendes zu berücksichtigen:

Der Pfälzerwald hat im Mittel nur 725 mm Jahresniederschlag, der im Inneren- also im Ursprungsgebiet der Triftbäche- allerdings über 800 mm steigt, stärkere und länger anhaltende Schneedecken sind außerordentlich selten, es kann daher in der Regel mit Schneeschmelzwasser nicht gerechnet werden. Die Täler sind im allgemeinen eng, die Hänge eng bis steil, namentlich die Talabschlüsse. Das Sohlengefälle der Haupttäler ist mäßig entsprechend den relativen Höhenunterschieden (4).

Sämtliche Triftbäche sind daher in ihrem Oberlauf schwach und den größten Teil des Jahres wasserarm, Talsohlen und unterste Hangpartien bestehen fast ausnahmslos aus alluvialem Geröll und angeschwemmtem Sand, felsige Bachbetten mit größeren Gefällstufen, ebenso felsige oder von Natur gefestigte Bachufer sind selten; andererseits fehlen auch anbrüchige Lehnen und Plaicken. Soweit es die Breite der Talsohlen zulässt, sind sie seit langem der Wiesenkultur zugeführt, schmale Wiesenstreifen ziehen sich kilometerweit in die Waldungen hinein. Die Verhältnisse erzwangen im Pfälzerwald eine ausgedehnte Kanalisierung der oberen Bachläufe und die Anlage einer größeren Zahl von Klausen von meist nur mäßigem Fassungsvermögen . Nicht nur die Rücksicht auf die Füllungszeit schloß eine größere Stauhöhe aus, sondern auch die Schwierigkeit zur Fundierung und seitlichen Einbindung der Klausendämme Felsen oder sonst brauchbaren Grund in geringen Tiefe zu finden. Dies hat sich wiederum gezeigt bei den Untersuchung über die Ausbaumöglichkeit der pfälzischen Gewässer, welche nach dem Krieg von Elektrizitätswerken vorgenommen wurden. Die planmäßige Regulierung der Triftbäche wurde erst von 1820 an in die Wege geleitet, sie bestand in der Geradelegung des Laufs, Abflachung scharfer Biegungen, Schaffung eines geeigneten Querprofils mit gleichbleibender Breite, die auf 2-5 m je nach dem Schwell- und Hochwasserprofil bemessen wurde; die Länge des zu triftenden Holzes ging ja nicht über 1,75 m hinaus (5).

Zugleich wurde, soweit möglich, das Gefälle zwischen den vorhandenen oder neu eingeschalteten Festpunkten ausgeglichen und in den steilen Strecken durch Einbau steinerner Überfälle (Stürze, Riesel) auf 0,5-1 % gemindert. Um das Bachbett auf die Dauer im regulierten Zustand zu erhalten, waren wenigstens im Oberlauf der Bäche Längsbauten erforderlich, die- meist beiderseits- in Quadermauern ausgeführt sind (Kanalisierung).

Nach Vollendung des Ausbaues (1860) waren im Gebiete der Neustädter Trift, d.h. am Speyer- und Hochspeyerbach und ihren Zuflüssen einschließlich Floßkanal und Isenach (vom Floßkanal bis Frankenthal) 140 km Triftstrecken geschaffen, hiervon 53 km mit Mauerwerk kanalisiert, während der Floßkanal unbefestigte Ufer hatte, im Gebiet der Queichtrift waren 70 km triftbar,  im Gebiet der Wieslauter bis Kaltenbach 25 km. In den beiden, letztgenannten Triftgebieten waren 25 km durch Steinbau kanalisiert, der schon im 17. Jahrhundert geschaffene Albersweiler Kanal (5a) dagegen war nicht befestigt. An dem 30 km langen Lauf der Wieslauter von Kaltenbach bis Bobenthal befanden sich keine Triftbauten, nur einige Stauvorrichtungen für Mühlen und Bewässerung. Die Klausen wurden ebenfalls erst in bayerischer Zeit planmäßig ausgebaut, teils durch Verbesserung vorhandener Wooge, größtenteils aber durch Neuanlage. 1860 waren im Gebiet der Neustadter Trift 33, im Gebiet der Queichtrift 12, im Gebiet der Wieslautertrift ebenfalls 12 Klausen vorhanden. Nach ihrer Konstruktion sind zu unterscheiden:

1. Klausen am oberen Ende der Triftstrecke, die das Hauptwasser lieferten. Diese sollten einen möglichst großen Fassungsraum haben. Aus vorerwähnten Gründen finden sich hier wiederholt statt einer Klause mit großer Stauhöhe eine solche von normaler Größe und oberhalb derselben ein oder mehrere Speicherweiher, die zur rascheren Wiederauffüllung der Klause oder zum Nachwassergeben benutzt wurden.

2. Klausen am Triftbach unterhalb des ersten Einbollerplatzes, sie sollten Vorwasser, Verstärkungs- oder Nachwasser geben. Waren diese Klausen nicht in nichttriftbaren Seitenbächen kurz vor ihrer Einmündung in den Hauptbach angelegt, sondern im Triftbach selbst, so wurde das Triftholz entweder in einem Umleitungsgerinne an der Klause vorbeigeführt oder die Klausen mussten zum Durchtriften eingerichtet sein. Die größte Klause war die Falkenburger Klause bei Wilgartswiesen mit 8000m³ Fassungsvermögen, die zweitgrößte der Franzosenwoog am Anfang der Triftstrecke des Hochspeyerbachs mit 7600 cbm. Dieser hatte eine Stauhöhe von 2,20 m, eine Staulänge von 330 m, die Stauspiegelfläche betrug 8900 qm, außerhalb der Triftzeit lag er trocken und wurde als Wiese benutzt. Von 26 Klausen des Neustadter Triftbezirks sind die Ausmaße noch genau bekannt, die größte war der vorgenannte Franzosenwoog, die zweitgrößte eine Verteilungsklause im Leinbach kurz vor der Einmündung in den Hochspeyerbach; diese konnte bei einer Staulänge von 483 m etwa 6500 cbm Wasser speichern und dadurch bei gleichzeitiger Trift auf Leinbach und Hochspeyerbach ein Zusammentreffen der beiden Flutwellen verhüten.

Von den übrigen 24 Klausen hatten ein Fassungsvermögen von weniger als                         

500 cbm nur 2

von 500 - 1000 cbm      nur 3

von 1000 - 2000 cbm nur 10

von 2000 - 3000 cbm nur 5

von 3000 - 3500 cbm nur 4.

Die Stauhöhe schwankt zwischen 1,66 m und 4,7o m, meistens zwischen 2 - 2,50 m, die Staulänge zwischen 23 und 224 m, die bespannte Fläche zwischen 140 und 2680 qm, die Füllungszeit zwischen 12 und 36 Stunden, die Auslaufzeit zwischen 6 Minuten und 4,5 Stunden. Die Staudämme bestehen aus Erdschüttung und sind häufig an der Innenseite, zuweilen auch außen durch Quadersteinmaueren befestigt. Auslaufsturz und Gießbett sind stets in schwerem Mauerwerk ausgeführt, seit 1850 mit Zementmörtelbildung, vorher ohne Bindemittel, verschlossen.

Als Auslauf Vorrichtung dient nur ausnahmsweise ein mit Hebtor/steinerner Kanal (Dohle), sonst ist auf ganzer Höhe und Stärke des Dammes der Auslaufschacht (mit gepflasterter Sohle) beiderseits durch Steinmauern begrenzt und mittels einer Bohlenwand verschlossen; die Bohlen sind eingelassen in eingehauene Nuten steinerner Pfosten. Waren die Bohlen zum Herausnehmen eingerichtet, so hieß der Verschluss "Kulissenverschluß", wie er sich bei allen zum Durchtriften eingerichteten Klausen befindet.

In sonstigen Fällen war an der Sohle des Auslaufschachtes in der Bohlenwand eine Öffnung ausgespart (Grundablaß) von den Ausmaßen:

o,3o x o,5o bis zu 0,60 x 1,5o m, je nach Breite des Schachtes und der dahinterstehenden Wassermenge. Geschlossen war diese Öffnung durch eine in Nuten geführte Hebtüre, die meist durch eine Schraubenspindel bewegt wurde» die Mutter der Spindel war regelmäßig eingelassen in die schwere steinerne Deckelplatte. Nur ausnahmsweise kamen Hebtüren mit Hebelzug und Schlagtore als Verschluß zur Anwendung. Der Überlauf erfolgte bei gespannter Klause über die Bohlenwand, außerdem war meistens noch ein seitlicher Sicherheitsüberlauf angebracht.

Bei den genannten Ausmaßen der Klausen war die Menge des Holzes, das gleichzeitig eingeworfen werden konnte, nicht allzu groß; unterhalb der Falkenburger Klause und des Franzosenwooges waren es 400 Klafter, sonst weniger bis herab zu 20 Klaftern.

Die Vielzahl der für eine Trift in Betracht kommenden Klausen erforderte eine zeitlich genau geregelten Klausenschlag, den eigene "Woogmänner" unter Leitung des Triftmeisters zu besorgen hatten (6).

Eine weitere Speichervorrichtung waren die "Scheren", d.h. Erweiterungen des Bachbettes von möglichst großer Länge, wobei die Stauhöhe (Kulissenverschluß) nicht bedeutend war. Die Scheren dienten zum Sammeln der Trifthölzer (des Flotzes) und des Schwellwassers, wenn sich das Holz zu sehr verteilt und in die Länge gezogen hatte oder bei Eintritt der Dunkelheit. Bei Nacht ruhte nämlich der Triftgang. Außerdem wurden die Scheren zum Vorwassergeben benützt. Im Elmsteiner Triftbezirk gab es 7 Scheren, die 150 bis 450 Klafter aufnehmen konnten, außerdem 2 eigene "Vorwasserschutze". Weitere Staue waren die Wässerungsvorrichtungen und die Mühlschleußen- und schütze.

Da die Wässerung der Talwiesen im Pfälzerwald von jeher sehr ausgiebig betrieben wurde, ist die Zahl der Wässerungsstaue groß. Die einfachere Form war das Stangenwehr, gebildet aus mehreren quer zum Wasserlauf übereinandergelegten und durch Rasen- und Erdauflage gedichteten Stangen; bei jedem Tfiftgang mußten natürlich die Stangen ausgehoben werden.  Wo höhere Anstauung nötig war, wurden daher die Stangenwehre alsbald durch Haspel- oder Kulissenschutze ersetzt. Bei Erstgenannten ist das Staubrett durch Ketten mittels einer Welle oder Haspel aufziehbar, bei letzteren sind mehrere Staubretter aufeinandergesetzt, die einzeln herausgenommen werden können. In beiden Fällen bewegen sich die Staubretter in Nuten steinerner Pfosten oder der Längsmauern. Die Stürze und Gießbetten sind teils von Holz, teils von Stein; die Stauhöhe überschreitet selten 1,oo m. Bei den Bachkorrektionen besorgte das Triftamt die Anlage der Wässerungsvorrichtungen, soweit sie hergebracht oder konzessioniert waren, unter Beihilfe der Wiesenbesitzer, denen die Unterhaltung der Anlagen unter Aufsicht des Triftamtes überlassen blieb, im Elmsteiner Triftbezirk waren nicht weniger als 145 Wässerungsvorrichtungen vorhanden.

Noch mehr Arbeit und Verdruß verursachte den Triftbehörden die stete wachsende Zahl der Mühlenschleußen und sonstigen Stauanlagen zur Wasserkraftausnützung. Ursprünglich wenige - waren durch Ansiedlung von Industrieunternehmungen bis 1857 im Elmsteiner Bezirk schon 47 solcher Anlagen entstanden. Die Stauhöhen und die Ausmaßen der gesamten Einrichtungen waren in den durch die Landkommissariate (später Bezirksämter) ausgestellten Konzessionsurkunde festgelegt und an Ort und Stelle mittels der Aichpfähle nachzuprüfen. An sonstigen Triftbauten fanden sich im Elmsfeiner Bezirk noch 50 gewölbte Steinbrücken über die Triftbäche, die meist vom Triftamt angelegt waren und unterhalten wurden, neben 26 Holzbrücken und zahlreichen Stegen. Die vielen Eisenbahnbrücken sind dabei nicht mitgerechnet. Zum Lagern des angefahrenen Triftholzes bis zum Einwerfen dienten eigene Holzbollerplätze, die jeweils zwischen 240 und 5000 Klafter zu stapeln erlaubten. Im Elmsteiner Bezirk waren 85 Bollerplätze vorhanden sowie ein Holzabladeplatz für 5000 Klafter (oberhalb des Einbollerplatzes an der Speyerbrunner Klause). Die Einrichtungen in den Holzhöfen waren einfach und halten keinen Vergleich aus mit den großen, technisch hochentwickelten Anlagen im Bereich der alpenländlichen Trift.

Die Bauausführung der pfälzischen Triftanlagen war eine ganz vorzügliche. Der beste Beweis dafür ist, daß die Längsbauten der kanalisierten Bachstrecke die Klausdämme und Auslaufvorrichtungen trotz bindemittelfreier Ausführung und seit Jahrzehnten fehlender Unterhaltung sich heute noch in gutem Zustand befinden. Die behauenen Quadern bestehen durchaus aus haltbarem Sandstein, es waren für die Triftbauten eigene Steinbrüche eröffnet worden,- und sind von ansehnlicher Stärke. Nur bei den niedrigen Arbeitslöhnen, wie sie in der ersten Hälfte des 19« Jahrhunderts galten, waren Arbeiten von dieser Art und Ausdehnung wirtschaftlich möglich. Die technische Schulung der Arbeiter und Vorarbeiter bei den Triftbauten kam auch dem Straßenbau zugute; die Stütz- und Futternlauern an den Talstraßen sind ganz in der Art der Triftbauten als Trockenmauern aufgeführt. Die Bauleitung hatte ja auch anfänglich bei den meisten Straßenbauten das Triftamt und von ihm stammen die Normalien für die pfälzischen Forststraßen, wie sie die Pfälzerwaldwirtschaftsregeln von 1861 enthalten.

4 m Fahrbahnbreite,

1 m talseitige Fußbank,

0,60 m bergseitige Pflasterrinne

0,20 m Grundbauhöhe

0,10 m Schotterstärke

0,20 m Wölbung  

3.

Nach erfolgtem Ausbau wurde an den Speyer- und Hochspeyerbach Holz zur Vertriftung angeliefert aus dem Gebiet der heutigen Forstämter» Elmstein Nord und Süd, Johanniskreuz, Hochspeyer, Waldleiningen, Frankenstein, ferner aus den nicht unmittelbar an Triftwässern gelegenen Waldungen der Forstämter Trippstadt, Kaiserslautern-Ost (Außenstelle Stiftswalderforsthaus), Waldfischbach-Süd und Merzalben (mit Außenstelle Leimen), zeitweise sogar aus Hohenecken. Aus den letztgenannten Bezirken mußte das Holz z.T. stundenweit bergab über die Hochflächen und Wasserscheiden an die Bollerplätze gefahren werden.

Erst Mitte der 60er Jahre wurde dann Holz aus den nordwestlichen Forstämter unmittelbar an die Bahn gebracht und dort nach den Holzhöfen verladen.

Ausgeschlagen und verwertet wurde das Triftholz (etwa 20 000 Klafter) in den Holzhöfen:

Neustadt, Mutterstadt, Frankenthal und Speyer. Die Privattriften traten in diesem Triftgebiet der Menge nach ganz zurück.

Die kombinierte Trift (7) im Wieslauter- und Queichgebiet wurde "alimentiert" aus den heutigen Forstämtern Hinterweidenthal-West und -Ost, Pirmasens-Nord (Außenstelle Kaltenbach), Merzalben, Wilgartswiesen, Johanniskreuz, vorübergehend auch aus Landau (Außenstelle Eußerthal), ferner aus Teilen der benachbarten Ämter Fischbach (mit Außenstelle Reislerforsthaus), Eppenbrunn, Pirmasens-Süd (Außenstelle Erlenbrunn) und Dahn mittels Landtransports zu den Bollerplätzen.

Auf der Queich trifteten auch Gemeinden (besonders die Stadt Annweiler) und Private, ebenso auf der unteren Wieslauter.

Die staatlichen Holzhöfe befanden sich in Albersweiler und Landau, für dieWieslauter in Bobenthal, auch am Ausschlagplatz Kaltenbach wurde Holz verkauft.

Die Triftmenge betrug etwa 7000 Klafter. Die Reviere im Innern und südlichen Pfälzerwald mit schlechten Absatzverhältnissen waren damit sämtlich an der Triftholzlieferung beteiligt. Die jährlich vertriftete Holzmenge von durchschnittlich 25 000 bis 27 000 Klaftern enthielt einen wechselnden, verhältnismäßig geringen Nutzholzanteil, 1849-1855 z.B. kaum 2%.

Vertriftet wurden folgende Nutzschichthölzer:

Eichen-Daubholz I.-IV Kl.

Eichenstiefelholz und -Stangenprügel

Buchen- und Kiefennnutzscheite.

Bei der Queichtrift war der Nutzholzanteil höher. Immerhin bestand jederzeit mehr als 90 % der vertrifteten Holzmenge aus Brennholz.

Vergleichsweise sei bemerkt, daß vom Gesamteinschlag der pfälzischen Staatswaldungen auf Stamm- und Schichtnutzholz entfielen:

1819 - 1855 nur 14 %

1861 - 1867 erst 27 % (1928» 61 %)

Zum Verkauf auf den Holzhöfen waren nach den Normen von 1874 folgende Brennholzsorten auszuscheiden: gesundes Scheitholz von Buchen, Birken und Kiefern, Buchenprügel I. und II. Klasse, Eichenbrennscheit, Eichenprügel, gemischtes Prügelholz, gemischte Krappen und Knorrenholz (Klotzholz), Die drei letztgenannten Sorten wurden vom Triftamt nur sehr ungern übernommen und sollte nur von jenen Revieren geliefert werden, wo keinerlei sonstige Verwertungsmöglichkeit dafür bestand; 1877 wurden nur noch Elmstein und Waldleiningen als solche Reviere anerkannt. Diese geringwertigen Sorten lohnten den weiten Trifttransport nicht, lieferten das meiste Senkholz und verursachten Störungen beim Triftgang. Zum größten Teil bestand daher das Triftholz aus höherwertigen Brennholzsorten, namentlich von Buchen und der Wertanteil der vertrifteten Holzmenge im Verhältnis zum pfälzischen Gesamteinschlag war daher höher als der Massenanteil. Der letztere betrug beim Derbbrennholz von 1848-1855 rund 27%, 1861-1867 noch 21 %.

Der Triftholzverlust (Kalo) betrug der Masse nach 1-2%, der Wertverlust schwankte nach der Witterung und der Lände der Zeit, während welcher das Holz auf den Bollerplätzen saß. Hier in den engen, feuchten und kalten Waldtälern litt das Holz größeren Schaden als durch den Triftgang selbst. Die Untersuchung der Rentablität des Triftbetriebs ist dadurch erschwert, daß in den Nachweisungen Trift- und Holzhof betrieb nicht getrennt gehalten sind. Für die ersten 4-5 Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts ist dies verständlich, denn solange keine Eisenbahnen bestanden oder deren Ladeeinrichtungen und Tarife einen Brennholzmassentransport nicht erlaubten, war die Trift gegebene, wirtschaftlich die einzig mögliche Beförderungsart für Brennholz aus dem Innern des Pfälzerwaldes in die waldarme Ebene und die Rheinstädte. Einen gewissen Einblick in Kosten und Erlöse bietet; folgender Voranschlag für die III. Finanzperiode (1831 bis 1837), der später in einer Streitschrift veröffentlicht wurde:

Jährliche Holzeinnahme  25 680 Klafter

Kosten je Klafter und Jahr:

Besoldungen                         --fl.12, 6 kr

Diäten etc.                 --fl.  1, 5 kr fl.

Perzeption                 --fl.13, 6 kr

_________________________________________

                                    --fl.27,7 kr

 

Wegbauten                --fl.4,8 kr

Landtransport                        --fl.24,8 kr

Triftbau                                   --fl.30,9

Triftlöhne                    --fl.26,8kr

Ausschlagen und

Aussetzen                  --fl.20,5kr

Sonstige Triftkosten            --fl.  1,5kr

Holzhofkosten                      --fl.  9,7kr

____________________________________

                                    2fl.48,5kr.

Summa Ausgaben

ohne Hauerlohn                  3fl.9,7kr. Einnahme ohne

Triftgebühr je Klafter            8fl.53,1kr

____________________________________

Bleibt Überschuß:         5fl.27.2 kr. hiervon ab der Lokalwert

des Holzes einschl.

Hauerlohn (56 kr.)

____________________________________

                                     4fl.55,5 kr.

 

Reinertrag des Trift- und Holzhofbetriebes

je Klafter ............            --fl.31,7kr.

____________________________________

Das sind im Jahr 13567 fl.

 

 

Nach diesem Voranschlag war also mit einer jährlichen Einnahme von 228 166 fl. und einer Ausgabe von 88 168 fl., demnach mit einem jährlichen Überschuß von 139 998 fl. zu rechnen.

Im Jahre 1868 betrugen die Einnahmen und Ausgaben 329 000 bzw. 145 000 fl., das Verhältnis (5:2) war sich also gleich geblieben, während die Forstverwaltung Bayerns dasselbe für 1861 ungünstiger angibt, nämlich je Klafter 13 fl. Einnahme, 6 fl. 50 kr. Ausgabe, demnach Verhältnis 2:1.

Zur Beurteilung der Rentablitat genügen obige Angaben natürlich noch nicht, denn es sind ja die Einnahme- und Ausgabebeträge ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Eingangs bzw. der Leistung einander gegenübergestellt, was bei der u.U. zweijährigen Dauer der Triftperiode nicht zulässig ist. Außerdem ist für die Verzinsung des Bauaufwands nichts eingestellt. Diese Mängel könnten jedoch übersehen werden gegenüber der Unsicherheit, die durch die Veranschlagung des Lokalwerts in die Rechnung kommt; wie wollte der Waldpreis für das Klafter Triftholz einwandfrei bestimmt werden in Revieren, wo Jahrzehntelang kein Brennholz versteigert, sondern nur zur Trift oder an Hüttenwerke (dieses zu Vertragspreisen) abgegeben wurde? Solche Reviere waren aber Elmstein, Bloskülb und Johanniskreuz, die zusammen an 10 000 Klafter Triftholz lieferten. Weiter ist zu erwägen, daß in den Holzhöfen der größte Teil des Brennholzes um die Taxe abgegeben wurde. Bei der Festsetzung der Holzhoftaxen aber spielten - wie bei der Gründung und Aufrechterhaltung der Holzhöfe überhaupt- das Versorgungsprinzig und andere Rücksichten eine weit ausschlaggebendere Rolle wie das Rentabilitätsprinzip (8).

Sicherten so die staatlichen Holzhöfe den Bewohnern der Rheinebene, insbesondere der Städte, erträgliche und venig schwankende Holzpreise, so bot der Triftbetrieb selbst der bitterarmen Bevölkerung der Walddörfer viel Arbeits-und Verdienstgelegenheit. Nach obigem Voranschlag treffen auf das Klafter neben 56 kr. Hauerlohn 1 fl. 24 kr. Landtransportkosten (außer den Fuhrlöhnen auch jene für Schlittenzug, Aufbrechen, Anschlagen und Aufbollern), weitere 1 fl. 24 1/2 kr. Kosten für Wassertransport, Ausschlagen und Setzen, Trift-und Wegebau, also überwiegend für Arbeitslöhne. Vom Rentabilitätsstandpunkt aus erscheint es heute nicht ohne weiteres verständlich, daß die Trift auf dem Hochspeyerbach nach Eröffnung der Eisenbahn von Ludwigshafen nach Bexbach noch Jahrzehnte lang (1849 bis 1882) fortbetrieben wurde, obwohl Bahn und Staatsstraße neben dem Triftbach herliefen; weshalb ferner Jahr aus Jahr ein mehrere Tausend Klafter auf den Bollerplatz beim Franzosenwoog, nur 2 km vom Bahnhof Hochspeyer entfernt, angeliefert wurden, weshalb endlich im Leinbachtal Mitte der 1860er Jahre gleichzeitig mit der Talstraße noch Triftbauten angelegt worden sind. Die Akten geben hierüber keinen genügenden Aufschluß. Es waren.jedoch zweifellos gute Gründe dafür vorhanden, denn die Triftgegner verfehlten nicht alle anfechtbar erscheinenden Punkte in der Presse aufzugreifen und auch die höchste Stelle war dem ungeschmälerten Fortbestand der Pfalzer Triften seit 1860 keineswegs mehr gewogen.

Der Hauptgrund für den langsamen Abbau des Triftbetriebes war der damit nötigwerdende, aber nur allmählich zu ermöglichende Umbau und  Ausbau des Wegnetze insbesondere der Talstraßen;führt ja noch heutigentags nicht in allen Seitentälern der mit Grundbau und Beschotterung befestigte Talweg bis zur oberster Triftklause, obgleich im Pfälzerwald heute 375 km staatliche Forststraßen vorhanden sind. Bestimmend für den beschleunigten Abbau der Trift gegen Ende der 1870 er Jahre war die Veränderung der Rechtslage:

Das Forstärar beanspruchte seit 1825 das Eigentum an allen Triftbächen gemäß Art. 558 des Code civil. Die Triebwerksbesitzer an den Triftbächen wurden für die Stillegung ihrer Werke während des Triftgangs im Neustadter Triftbezirk nach den kaiserlichen Dekret vom 26.1.1807 mit 1 fl. 3 kr. je 24 Stunden entschädigt, an der Queich nach älteren Übereinkommen mit höheren Betrag, dies erfolgte aber nur bei den Werken, die 1807 schon bestanden hatten. Für die später errichteten Triebwerke wurde die wasserpolizeiliche Konzession seit 1817 nur unter der Bedingung erteilt, daß auf jede Stillstandsentschädgung verzichtet werde.

Nun waren 1807 nur wenige Säge-, Mahl-, Oel- und Papiermühlen an den Triftbächen gelegen, kleine, einfachst ausgestattete und handwerksmäßig betriebene Werke, die keineswegs während des ganzen Jahres Beschäftigung hatten. Die Entwicklung der Technik in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderte, die Bevölkerungszunähme, die Hebung der Landwirtschaft und Entstehung von Textil- und Papierfabriken am Speyerbach und Hochspeyerbach änderten bis 1860 diese Verhältnisse von Grund auf. In diesem Jahre waren oberhalb Neustadt folgende Triebwerke an den Triftbächen gelegen: 15 Säge-, 20 Mahl-, 4 Oel-, 3 Loh-, 6 Papiermühlen, 2 Hanfreiben, 2 Walkmühlen, 4 Tuchfabriken, 3 Wappenschmieden (Hammerwerke), 1 mech. Werkstatt, zusammen 58 Betriebe. Mit zunehmender Beschäftigung mußten diese Werke, von denen manche immerhin schon kleine Fabriken im heutigen Sinn waren, die häufige Abstellung des Wasserzulaufs und der Wasserkraftmaschinen während der 8 bis 10 wöchentlichen Triftperiode immer störender empfinden. Die Vereinigung der Werkbesitzer richtete daher schon 1858 an die pfälzische Regierung und 1865 an das Finanzministerium Eingaben um Abschaffung der Trift. Beide Eingaben, die auch durch Druck verbreitet worden waren, hatten jedoch keinen Erfolg. Der Vorschlag der Triebwerksbesitzer: "Trift und Holzhöfe aufzulassen und das Holz im Wald zu versteigern hätte aus den oben erwähnten Gründen von heute auf morgen eben nicht ohne große Verluste für die Staatskasse durchgeführt werden können. Nun wandten sich die Werksbesitzer an die Handelskammer, den Landrat, Landtag und die Presse und richteten, als alle Druckmittel nicht halfen, ihre Angriffe gegen die Rechtsgrundlage der Trift, das staatliche Eigentumsrecht an den Triftbächen. In der Kampfschrift: " Die Rechtsverhältnisse der Ufereigentümer an den pfälzischen Bächen" wurde 1868 nicht nur der Inhalt der früheren Eingaben wiederholt, sondern auch durch Bestreitung das staatliche Eigentums an den Triftwässern zu beweisen versucht, daß die Regelung der Mühlenstillstandsgelder bzw. der Verzicht auf solche rechtlich unhaltbar sei.

In der Folge kam es zu mehreren Prozessen einzelner Werksbesitzer gegen das Triftärar. Der Streitpunkt war insbesondere der, ob der Artikel 558 des Code civil auf die Pfälzer Triftbäche als "ruisseaux" Anwendung finden könne oder nicht. Durch Urteil des Bezirksgerichts Frankenthal vom 29.6.1877 - bestätigt durch Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19.9.1882 - wurde der Speyerbach als Privatfluß im Sinne des Art.39 des Wasserbenützungsgesetzes erklärt (9). Damit war den Besitzern konzessionierter Triebwerke die Möglichkeit gegeben den Verzicht auf Stillstandsgelder wegen Irrtums anzufechten und Entschädigung zu verlangen.

Es wurde daher noch 1882 die Trift auf dem Speyerbach unterhalb Frankeneck und auf dem Hochspeyerbach ganz aufgegeben. Für die bisherigen Triftbäche wurde das Triftärar als Eigentümer aus den Katastern gestrichen.

Damit ging auch die Fischerei in diesen Bächen -nicht zum Vorteil des Fischbestandes- aus der Nutzung des Triftärars an jene der Uferanlieger über. Die Triebwerksbesitzer hatten in ihrer Kampfschrift den Schaden der Trift für die Fischerei nicht groß genug hinstellen können; heute ist der Speyerbach auf weite Strecken hin fischleer infolge der Verunreinigung durch die Abwässer der Papier-, Textil- und sonstigen Fabriken; in den werkfreien "zum Schaden der Fischerei kanalisierten" Strecken der ehemaligen Triftbäche aber und in den noch bestehenden Klausen gedeiht die Forelle nach wie vor.

Sollte es gelungen sein bei einigen Lesern Interesse für die heute schon fast verschollenen und vergessenen Leistungen früherer Generationen um die Erschließung der pfälzischen Waldungen zu wecken, so wäre der Zweck dieser Zeilen erreicht.

Benützte Quellen:

1) Johann Peter Kling, "Vorschriftsmäßige Behandlung der Domänenwaldungen in der Kurpfalz" (Vorlesung in der Mannheimer Akademie der Wissenschaften am 6.11.1790), Mannheim 1791.

2) Die Forstverwaltung Bayerns 1861.

3) F.Hauck, "Vom Triftbetrieb auf des- Bächen des Pfälzerwaldes" im Wanderbuch des Pfälzerwald-Vereins 1930.

4) J.Keiper, "Neuere pfälzische Forstgeschichte" in Nr. 12 bis 14 der Baja 1930

5) "Die Rechtsverhältnisse der Ufereigentümer an den Pfälzischen Triftbächen", Mannheim 1868.

6) Akten der Regierung der Pfalz, Kammer der Forsten.

 

Anmerkungen:

(1) Nach Kling: "Vorschriftsmäßige Behandlung der Domänenwaldungen in der Kurpfalz etc. 1791" benötigte die Stadt Mannheim (18 000 Einwohner in 5040 Familien) jährlich 22 000 Wagen - das sind 18 555 Pfälzer Klafter Brennholz, Hof und Garnison weitere 8 555 Klafter, Frankenthal (7500 Einwohner) 7500 Klafter. Das Holz für Mannheim wurde teils auf dem Neckar, zum größeren Teil aber aus der linksrheinischen Kurpfalz auf dem Speyerbach und Rehbach mittels Trift angeliefert.

(2) Über die näheren Umstände bei der Einführung von Holzhöfen und Regietrift 1816/17 geben Berichte bzw. Referate des Oberforstmeisters- seit Herbst 1817 Forstrats- Christian Albert Schultze genauen Aufschluß.Danach war die französische Forstverwaltung allmählich von ihren Holzkäufern, den zu einem Ring vereinigten "Holzkompagnien" abhängig geworden, diese bezahlten die Schläge in den entlegenen Revieren sehr schlecht, die Verkaufspreise des Brennholzes dagegen trieben sie unter Ausnützung ihres Monopols stark in die Höhe. Die Holzkompagnien waren daher beim Volk sehr unbeliebt, umsomehr als sich viele Zugewanderte darunter befanden, die in kurzer Zeit auf Kosten der Allgemeinheit wohlhabend geworden waren. Die deutsche Verwaltung der 1814 von den Verbündeten besetzten linksrheinischen Gebiete suchte durch öffentliche Versteigerung nach der Fällung in kleinen Losen den Verbrauchern die unmittelbare Bedarfsdeckung zu ermöglichen. Trotzdem kam der größte Teil des Holzes wieder in die Hand des Großhandels, namentlich das zur Trift günstig lagernde Material, weil bei den Versteigerungen in abgelegenen Revieren entweder überhaupt keine Gebote erfolgten und das Holz dann freihändig an die Großabnehmer verkauft werden mußte, oder die Händler und Hüttenwerke den übrigen Bietern ihre Lose so verteuerten, daß sie vom Mitbieten abstanden. Der Brennholzpreis in den Rheinstädten konnte so vom Handel hochgehalten werden. Sogleich, nach der Übernahme der Pfalz in bayerische Verwaltung wurde das Oberforstarnt zum Bericht aufgefordert, ob die hohen Holzpreise besser durch Errichtung staatlicher Holzhöfe oder durch sonstige Maßnahmen gegen die Holzhändler gesenkt werden könnten. Bevor der Bericht erstattet wurde, besuchte König Max I. die wiedergewonnene Pfalz und sagte Bittstellern die Einrichtung staatlicher Holzhöfe zu. 

Dies geschah zumeist aus politischen Gründen:

1816/17 waren Teuerungs- und Hungerjahre und die wirtschaftliche Lage der durch neue Zollgrenzen eingeengten Pfalz sehr ungünstig. Das Oberforstamt behandelte daher in seinem Bericht nur die Frage, wie die zu errichtenden staatlichen Holzhöfe am besten mit Holz aus Staatswaldungen zu beliefern wären. Als Transportmittel kam natürlich nur die Trift in Frage. Über die Verhältnisse an den Bächen des Neustadter Trifltgebietes und die Vertriftungsmöglichkeit für staatliches Holz hatte Forstmeister Dreßler in Neustadt ein eingehendes Gutachten abgegeben, das von Schultze nach der finanziellen Seite hin ergänzt wurde. Er kam zu dem Schluß, daß man der Unsicherheit der Kosten und der mangelnden Erfahrung des Forstpersonals wegen versuchen sollte, die Vertriftung des Holzes vom Bollerplatz bis zu den Holzhöfen an Unternehmer zu vergeben. Durch Quertreibereien der Holzhändler wurde der Versuch hinfällig. Da nun das für die Holzhöfe bestimmte Material auf Veranlassung des Oberforstamts schon im Frühjahr 1817 an die Triftbäche gestellt worden und außerdem noch viel Holz der Holzkompagnien zu vertriften war, mußte rasch gehandelt werden. Forstmeister Dreßler wurde beauftragt das Holz zu vertriften. Dieser engagierte drei Meisterknechte, die bei den Holzkompagnien die Trift geleistet hatten, mietete Holzhofplätze und führte mit Unterstützung von zwei beigegebenen Forstbeamten die Trift im Herbst 1817 und Frühjahr 1818.durch. Trotz ungünstiger Witterung und mehrfacher Störungsversuche seitens der Holzhändler blieben die Kosten hinter dem Voranschlag zurück, nach Schultzes Rechnung war der Gewinn des Staates aus dieser Trift 40 000 Gulden, dabei sank der Verkaufspreis für das Klafter Buchenscheitholz am Rhein von 20 Gulden auf 18 Gulden. Dem Forstmeister Dreßler wurde zum Ersatz seiner Auslagen einige Hundert Gulden als Remuneration genehmigt, "für die Folge statt dessen die normativmäßigen Diäten". Dreßler wurde bald darauf Kreisforstinspektor; als Schultze 1826 ins Finanzministerium als Oberinspektor der Forste einberufen wurde, folgte ihm Dreßler in Speyer als Forstreferent. Als sparsamer Vater der pfälzischen Regietrift wollte er von " Verbesserungen und neuen Erfindungen, teueren Steinbauten, nichthaltenden Erddämmen, kunstvollen Türen, die nicht aufgehen und mehr kosten wie früher ein ganzer Woog" usw. nichts wissen und war nur für behelfsmäßige, billig zu erstellende Bauten zu gewinnen. Er fürchtete nämlich, daß beim Steigen der Triftausgaben die Gegner der Regietrift, die wohl unter den Juristen und Kameralisten der Finanzkammer zu suchen waren, Oberwasser bekommen möchten.

 

(5) Übersicht des Triftpersonals

Leitende Beamte

1. Nieß Georg, kgl. Triftbeaater, von 1822-1856. War vor 1822 Revierförster in Neidenfels und 1817 dem Forstmeister Dreßler zur Ausführung der ersten Trift beigegeben Gestorben 1836. Seine Entwürfe blieben für den technischen Ausbau der Triftbäche maßgebend.

2. Späth Johann, kgl. Triftbeamter 1836 - 1868. Geboren 1797 in Kaiserslautern. 1817 als Forsteleve bei der ersten Regietrift verwendet, 1822 Revierförster in Neidenfels, gestorben 1868. Unter ihm erreichte der Triftbetrieb seine größte Ausdehnung. Späth war auch als Fischerei-Sachverständiger und als Vertrauensmann der Pfalzbahn für die Schvellenholzübernahme fällig.

3. Geib Rudolf, Forstmeister, Vorstand des Forst- und Triftamts Neustadt, 1868-1883. Vorher Forstmeister in Dürkheim. Trat 1885 in den Ruhestand.

4. Gyßling Otto, Forstmeister, als Vorstand des Forstamts ä.O. Elmstein

1883-1885 mit der Leitung des Triftwesens beauftragt. Siehe unten Nr.14.

5. Hofherr Karl, Forstmeister, Vorstand des Forstamts n.O. Neustadt (Triftamt) 1885-1891; gest. 1891. Siehe unten Nr. 14.

6. Aull Wilhelm, Forstamtsassessor, Verweser des Forstamts Neustadt (Triftamt)1891-1894.

7. Rücklos Julius, Forstmeister, als Vorstand des Kommunal-Forstamts Neustadt Nord mit der Verwesung des Triftamts beauftragt, 1894-1897.

Triftmeister

a) In Elmstein:

8. Seiler Franz, 1822-1841. Wurde 1817 als Meisterknecht zur Durchführung der ersten Regietrift angeworben. 1841 trat der als sehr tüchtig und energisch geschilderte Beamte in den Ruhestand.

9. Hauber Franz Ludwig, 1841-1878. Geb. 1806 zu Rhodt, 1840-1841 Triftamtsaktuar. 1878 trat der als ausgezeichnete Arbeitskraft anerkannte Beamte in den Ruhestand.

b) In Haßloch

10.Kempter Johann, Triftmeister in Weidenthal, später in Haßloch, 1822-1843. Als Meisterknecht angeworben 1817, gestorben 1843.

11.Schmalenberger Ludwig, 1845-1859. Geb. 1806 zu Orb im damaligen Untermainkreis, kam als Reviergehilfe in die Pfalz, 1840-1843. Forstamtsaktuar in Pirmasens. 1859 an einem in Dienst erworbenen Leiden gestorben.

c) In Annweiler

12.Faust Wilhelm, 1824-1866. Geb. 1791 zu Hottenbach in der späteren Rheinprovinz. 1819-1824 Forstwart in Ruhbank. Mit dem Ehrenkreuz des Ludwigsordens ausgezeichnet trat er 1866 in den Ruhestand.

15.Gyßling Otto, 1866-1880, seit 1875 in Landau. Geb.1828 in Kaiserslautern, 1852-1854 vom Triftamt zur Projektierung der Elmsteinertalstraße verwendet, 1856-1862 Triftamtsaktuar, dann Revierförster in Bienwaldmühle. 1880 Forstmeister ä.O. in Winnweiler, später in Elmtein (s.Hr.4). Gest.1888 als Forstrat in Speyer.

d) In Neustadt

14.Hofherr Karl, 1869-1885. Geb.1829 zu Oppau, 1862 bis 1869 Triftamtsaktuar (bzw. Assistent), 1883 Forstmeister (siehe Nr.5).

 

(4) Die Flächengröße des EinfluBgebietes ist folgende:

beim Speyerbach bis zur Einmündung des Hochspeyerbachs 155 qkm

beim Hochspeyerbach einschl.des Leinbachs (38 qkm) 119 qkm

beim Speyerbach bis Neustadt (Winzingerscheid) 315 qkm

bei der Queich bis Landau 219 qkm

bei der Wieslauter bis Kaltenbach 23 qkm

beim Salzbach mit dem Storrbach (1o qkm) 52 qkm

bei der Wieslauter bis Bobenthal 262 qkm

Das Sohlengefälle der Haupttäler bleibt unter 1 %. Es beträgt z.B. am Speyerbach von der Speyerbrunner Klause(286 M.ü.d.M.) bis zur Mündung des Hochspeyerbachs (170 m.ü.d.M.) auf 17 km Länge durchschnittlich 0,7 % von der Mündung des Hochspeyerbachs bis Neustadt auf 10 km 0,4%.

(5) Die kaiserliche Verordnung von 18o7 schrieb für den Speyerbach durchgehends eine Breite von 5 m vor; diese erwies sich als unnötig.

(5a) Der Albersweiler (Queichkanal, im Zusamnenhang mit der Befestigung von Landau 1688 durch Vauban angelegt, wurde von 1839 bis 1876 zur Trift benutzt.

(6) Die Namen der Klausen sind teils aus Ortsbezeichnungen abgeleitet, teils aus männlichen oder weiblichen Vornamen. Wir finden eine Antoinetten-, Josephinen- und Katharinenklause, eine Bernhardtsklause-, Franzen-, Georgen-, Heinrichs-, Ludwigs-, Peters- und Philippsklause, einen Nikolas-, Friedrichs- und Gambswoog. Manche tragen neben der offiziellen noch eine zweite - offenbar ältere Ortsbezeichnung.

Welche Schönen und Forstgewaltigen durch diese Taufen verewigt werden sollte, ist der heutigen Generation leider nicht mehr bekannt; nur der Gambswoog ist zweifellos nach dem Forstrat Gambs, dem Nachfolger Dreßlers, benannt. Die Moses- und Aaronsklause dagegen im Forstamt Johanniskreuz hat ihren Namen von älteren Ortsbezeichnungen im sogenannten Judenviertel des Pfälzerwaldes.

(7) Das in Kaltenbach aus der Wieslauter ausgeschlagene Triftholz wurde mit der Achse nach Wilgartswiesen gebracht und dort in die Queich eingeworfen

(8) Der Holzhof in Albersweiler wurde 1822 gegründet: "um der Bevölkerung billiges Brennholz in kleinen Quantitäten zu bieten und dadurch den auf höchste gestiegenen Holzfrevel sowie den Verkauf von Frevelholz einzudämmen."

Aus ähnlichen Gründen wurde später auch in Pirmasens ein staatlicher Holzhof unterhalten, der mit der Trift allerdings in keiner Verbindung stand. Bemerkenswert sind auch folgende Ausführungen in der Druckschrift "Forstlich-charakteristische Skizze der Waldungen auf dem Buntsandsteingebirge der Pfalz von 1845 (Seite 48): "Mit der Wiederkehr der deutschen Verwaltung ...war man zur klaren Ansicht gelangt, daß die Forstwirtschaft im Dienste der Staatswirtschaft stehe...daß man nur zweckmäßig und auch dann nur vorteilhaft und geldergiebig forstwirtschaften könne, wenn man den staatswirtschaftlichen Forderungen d.h. den Bedürfnissen des Landes möglichst vollkommen entspricht."

(9) Kurze Zeit vorher waren Urteile gleichen Sinnes bezüglich der Queich in einem Fischereirechtsstreit ergangen.

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Bücherei des Staatsarchivs  S p e y e r , Band C Nr. 1592

Mitteilungen vom Verein der höheren Forstbeamten Bayerns e.V. 1905-1930

25. Jahrgang, Heft Hr. 12 von 15. Dezember 1930, Seite 161 - 169

Abgeschrieben: Frankenstein, im März 1961

 

Abgeschrieben von Martin Grund im Juli 2000

 

 

 

 

 

 

 

 


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