Badeanstalt am Bach (5067)
               
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StaN 5o67, Anlage eines Badeplatzes am Speyerbach

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Im Namen
Seiner Majestät des Königs

Die Anlage eines Badeplatzes am Speyerbach durch Heinrich Gulde in Winzingen betreffend

Dem Heinrich Gulde in Winzingen wird auf sein Ansuchen die Erlaubniß, an seinem Garten durch Überspannung des Speyerbachs mit Tüchern eine Badeanstalt zu errichten, unter folgenden Bedingungen ertheilt:

1. Hat der Gesuchsteller die Vorrichtungen obiger Badeanstalt der Art zu ordnen, daß weder der Flößereibetrieb, die Mühlwerke noch Wässerungsanstalten in ihrem jetzigen Zustande irgend eine Aenderung oder Störung erleiden.

2. Hat derselbe keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn durch den Flößereibetrieb oder sonst irgend ein Ereigniß, die Badevorrichtung eine Beschädigung erleidet, oder auch die Regierung aus welchem Grunde es auch sein möge, sich veranlaßt finden sollte zu verordnen, die Badevorrichtung zu beseitigen.

3. Hat derselbe für alle Beschädigungen zu haften, die durch den Bestand der Badeanstalt an den Uferversicherungen entstehen möchten.

4. Über die genaue Erfüllung dieser Bedingungen hat der Bittsteller einen förmlichen Revers auszustellen.

Das kgl. Landkommissariat hat den Bittsteller hiervon in Kenntnis zu setzen.

Königl. Bayer. Regierung der Pfalz
Kammer des Innern
Schrunk

 

Aus einer alten Anzeige

 

 

 

 

 

 

 

 


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