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Überdeckelung des
Speyerbaches am Marktplatz Neustadt
3.7.1863
Nachträglicher
Antrag für die Stadt Neustadt, repraesentirt durch ihren Bürgermeister Eduard
Kölsch, Kaufmann in Neustadt wohnhaft, Klägerin durch den Kgl. Anwalt
Stockinger gegen Jakob Hoffmann, Kaufmann in Neustadt wohnhaft, Beklagten durch
den Kgl. Anwalt Heintz.
...
in Betracht, daß der Beklagte jetzt, wo er die Vortheile der Ueberbrückung
besitzt, gern vergißt, daß er früher von der Hauptstrasse aus keinen Eingang
in sein Haus als durch seinen Kramladen hatte und von seinem Hintergebäude eine
Thüre auf einen schmalen Bachgang führt, der nicht einmal mit Schubkarren
befahren werden konnte, während jetzt seine Thüre von einer breiten Straße
für Fuhrwerk jeder Art zugänglich begrenzt wird und er jetzt in seinem Hause
ein zweites Geschäft etabliren kann.
...in
Betracht daß der Beklagte niemals einen Zugang zum Bache hatte, vielmehr konnte
er vom Bachgange aus immer in der Höhe von 5 - 6 Fuß Wasser heraufziehen,
während er jetzt in der Entfernung von einigen Metern sein Wasser auf eine
bequeme Weise holen kann.
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...
6)
Die Oeffnung für Einlegung einer Gerbereipritsche ist nach der im Plane
angegebenen Weise zur Ausführung zu bringen. Die jetzige Länge der Pritsche
von 4 m und deren Totalbreite von 2.1o m /: siehe neben:/ soll auch für die
Folge beibehalten bleiben. Es ist ohnehin nach dem die Concession begleiteten
Plane Fürsorge getroffen, daß alle an den Stadtbach treffenden Hausbesitzer in
dem bisherigen Genuße des laufenden Wassers durch Schöpfen desselben
verbleiben.
5017 - 3
An
das Wohllöbliche Bürgermeisteramt
Die
Reparatio der Brücke über den Stadtbach neben dem Rathhause vom Markt in die
Stadtmühle führend, betreffend.
Die
in subriziertem Betreffe bezeichnete Brücke ist schon seit vielen Jahren keiner
zweckmäßigen Reparatio mehr unterworfen worden, und ist dadurch in solchem
ominösen Zustande, daß sie bald nicht mehr gefahrlos begangen, noch
vielweniger befahren werden kann. Die aufgelagerten Dielen sind mürbe,
größtentheils verfault. Die gehorsamst Unterzeichneten wollen hiemit ein
Wohllöbliches Bürgermeisteramt auf diesen baufälligen Zustand genannter
Brücke aufmerksam machen, und zugleich die gehorsame Bitte anschließen
dasselbe wolle wohlgefälligst sich von diesem ominösen Zustande selbst
überzeugen und gütigst Sorge tragen, daß diesem Übelstand durch schleunige
Reparatio gesteuert werde.
In
der sicheren Hoffnung einer gütigen Gewährung ihrer Bitte, verharren mit
ausgezeichneter Hochachtung.
Wohllöbliches
Bürgermeisteramt gehorsamste
Hr:
Sauter, Georg Eberhard, (Dritte Unterschrift unleserlich)
Bekanntmachungen
Die städtische Verwaltung beabsichtigt, den Stadtbach von der Stadtmühle bis
zur Hauptstrasse bei Hrn. Apotheker Lanz überwölben zu lassen.
Dieses Project wird andurch zufolge höherer Anordung zur Veröffentlichung
gebracht, mit dem Bemerken, daß der Plan, nach welchen die Anlge ausgeführt
werden soll, bei dem unterfertigten Bürgermeisteramte zur Einsicht ausliegt,
und daß allenfällige Einwendungen innerhalb 14 Tagen anher zu erklären sind.
Neustadt, den 27.Dezember 1860
Das Bürgermeisteramt,
Jos. Kronenberger
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