Marktplatzüberdeckelung (5017)
               
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Überdeckelung des Speyerbaches am Marktplatz Neustadt

3.7.1863

 

Nachträglicher Antrag für die Stadt Neustadt, repraesentirt durch ihren Bürgermeister Eduard Kölsch, Kaufmann in Neustadt wohnhaft, Klägerin durch den Kgl. Anwalt Stockinger gegen Jakob Hoffmann, Kaufmann in Neustadt wohnhaft, Beklagten durch den Kgl. Anwalt Heintz.

... in Betracht, daß der Beklagte jetzt, wo er die Vortheile der Ueberbrückung besitzt, gern vergißt, daß er früher von der Hauptstrasse aus keinen Eingang in sein Haus als durch seinen Kramladen hatte und von seinem Hintergebäude eine Thüre auf einen schmalen Bachgang führt, der nicht einmal mit Schubkarren befahren werden konnte, während jetzt seine Thüre von einer breiten Straße für Fuhrwerk jeder Art zugänglich begrenzt wird und er jetzt in seinem Hause ein zweites Geschäft etabliren kann.

...in Betracht daß der Beklagte niemals einen Zugang zum Bache hatte, vielmehr konnte er vom Bachgange aus immer in der Höhe von 5 - 6 Fuß Wasser heraufziehen, während er jetzt in der Entfernung von einigen Metern sein Wasser auf eine bequeme Weise holen kann.


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... 

6) Die Oeffnung für Einlegung einer Gerbereipritsche ist nach der im Plane angegebenen Weise zur Ausführung zu bringen. Die jetzige Länge der Pritsche von 4 m und deren Totalbreite von 2.1o m /: siehe neben:/ soll auch für die Folge beibehalten bleiben. Es ist ohnehin nach dem die Concession begleiteten Plane Fürsorge getroffen, daß alle an den Stadtbach treffenden Hausbesitzer in dem bisherigen Genuße des laufenden Wassers durch Schöpfen desselben verbleiben.


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An das Wohllöbliche Bürgermeisteramt

 

Die Reparatio der Brücke über den Stadtbach neben dem Rathhause vom Markt in die Stadtmühle führend, betreffend.

Die in subriziertem Betreffe bezeichnete Brücke ist schon seit vielen Jahren keiner zweckmäßigen Reparatio mehr unterworfen worden, und ist dadurch in solchem ominösen Zustande, daß sie bald nicht mehr gefahrlos begangen, noch vielweniger befahren werden kann. Die aufgelagerten Dielen sind mürbe, größtentheils verfault. Die gehorsamst Unterzeichneten wollen hiemit ein Wohllöbliches Bürgermeisteramt auf diesen baufälligen Zustand genannter Brücke aufmerksam machen, und zugleich die gehorsame Bitte anschließen dasselbe wolle wohlgefälligst sich von diesem ominösen Zustande selbst überzeugen und gütigst Sorge tragen, daß diesem Übelstand durch schleunige Reparatio gesteuert werde. 

In der sicheren Hoffnung einer gütigen Gewährung ihrer Bitte, verharren mit ausgezeichneter Hochachtung.

Wohllöbliches Bürgermeisteramt gehorsamste

Hr: Sauter, Georg Eberhard, (Dritte Unterschrift unleserlich)


Bekanntmachungen


Die städtische Verwaltung beabsichtigt, den Stadtbach von der Stadtmühle bis zur Hauptstrasse bei Hrn. Apotheker Lanz überwölben zu lassen.
Dieses Project wird andurch zufolge höherer Anordung zur Veröffentlichung gebracht, mit dem Bemerken, daß der Plan, nach welchen die Anlge ausgeführt werden soll, bei dem unterfertigten Bürgermeisteramte zur Einsicht ausliegt, und daß allenfällige Einwendungen innerhalb 14 Tagen anher zu erklären sind.
Neustadt, den 27.Dezember 1860
Das Bürgermeisteramt,
Jos. Kronenberger

 

 

 

 

 

 

 

 


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