Mühlen Teil 2
               
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Facharbeit von Frank Mohr, Leibniz-Gymnasium (Neustadt), Abiturjahrgang 1975

Die Mühlen am Speyerbach und am Woogbach zwischen Neustadt und Speyer

Der Speyerbach hat, wie wohl wenige Bäche, eine Geschichte. Die Fachgelehrten, Historiker und Hydrologen, kommen bei der Erforschung seines Laufes sogar zu verschiedenen Theorien.

Wegen der Wasserverteilung gab es im Mittelalter viele Streitigkeiten zwischen den Bischöfen von Speyer und der freien Reichsstadt Speyer. Der Speyerbacharm, der südlich an der Schloßmühle in Hanhofen vorbeifließt, erreicht den sog. Gieshübel in Speyer mit einem normalen Gefälle, um dann ein sehr starkes Gefälle von 8 m auf 2 km zu haben. Darin sieht Bold den eindeutigen Beweis dafür, daß dieser Teil des Speyerbaches, auch Gießhübelbach genannt, von Menschenhand gebaut worden sein muß. Er ordnet gleichzeitig den Rehbach als Ableitung des Speyerbaches ein. 1551 wurden durch Kaiser Karl V. die Bachprivilegien neu gefaßt 7. In den Urkunden wird das Gescheid bei Winzingen angesprochen und außerdem bestimmt, daß der Bachlauf nicht mehr verändert werden dürfe. Damit war auch dem Rehbach Lebensrecht zugesichert. Am Gescheid oberhalb der Schloßmühle in Hanhofen tragen die Wappenplatten am nördlichen Woogbachufer Datenhinweise auf die Beurkundungen jener Jahre. Der teilweise verwitterte Sandstein läßt noch die Jahreszahlen 1551 und 1569 erkennen. Den Bächen kamen in den zurückliegenden Jahrhunderten eine weit größere Bedeutung zu als in der Gegenwart. Sie trieben die Mühlen, sorgten für die Bewässerung und lieferten sogar das Wasser für die Haushalte. Deshalb wurde der Kampf um das Wasserrecht oft mit größter Erbitterung geführt. König Wenzel bekräftigte z. B. in einer Urkunde von 1398, daß den Speyerern das Wasserrecht durch die Ableitung des Rehbaches bei Winzingen und durch den Betrieb von Mühlen nicht beeinträchtigt werden dürfe: „.... wollen und gebieten wir, daß soll ich Brech und Abkehrung der vorgenannten Spirbach verbaut und vermachet werde, dafür geben wir unserer freyen Reichsstatt Speyer volle Gewalt und Macht.... auch daß diese Malmulen auf dem Wege zu Schieverstatt (Schifferstadt) und zum Neuen Hoffe abgetan, abgebrochen und niedergeleit werden mit allem Gebäu." Im darauf folgenden Text wird ein Mühlenbauverbot längs des Rehbaches ausgesprochen.

1421 ersuchte die Stadt Speyer den Grafen Emich von Leiningen, dafür zu sorgen, daß seine Untertanen es in Zukunft unterlassen, den Speyerbach abzugraben, um ihm eine andere Richtung zu geben. Bischof Matthias, im Bunde mit dem Kurfürsten von der Pfalz, nahm den Kampf mit der Reichsstadt Speyer auf und grub den durch Hanhofen führenden Arm des Speyerbaches für die neue Ratsmühle in Speyer ab. Doch wurde der Bach gemäß dem Germersheimer Sühnevertrag am 11. Oktober 1466 bald wieder in seinen „Runsen" = Rinne geführt.

Speyer mußte seine Privilegien immer wieder verteidigen und führte häufig Klagen beim Hofgericht in Rottweil. Erst die Erneuerung der Bachprivilegien durch Karl V. (1551) sicherten den Speyerern ihre Wasserrechte bis zum Ende der Feudalzeit. 1569 wurde das Gescheid unterhalb Winzingen neu erbaut. Kurpfalz und Domstift Speyer hatten dieses Unternehmen veranlaßt. Ein Spruch auf einem großen dreikantigen Stein wies darauf hin:  

„Hier stehen wir beide

„Chur und Fürsten

„Thun nach Wasser dürsten,

„Nicht nach unserem Mund,

„Sondern daß beyderseits

„Unsere Mühlen mahlen kunt." 

Meister Hieronymus Morlock wurde mit dieser Arbeit betraut. Er verwendete „fünfeckige Quader; auf eine Länge von 50 Schuh" sollten „beide Flügel erhalten werden." Das Bachbett wurde mit achtzolligen Steinplatten ausgelegt, mit Eisenklammern zusammengeschlossen und mit Blei ausgegossen. Die Fuhrdienste mußten in Fron ausgeführt werden, Meister Morlock erhielt als Lohn 312 Gulden, 30 Malter Korn, 2 Fuder Wein, je 1/2 Malter Erbsen, Gerste und „Beymehl" (= Auszug Weißmehl). Die Kosten für das Gescheid teilten sich Kurpfalz und der Bischof von Speyer, der ein Drittel übernahm.  

Das Südufer des Speyerbacharms bei Hanhofen trägt eine sog. „gemünsterte Steinplatte." Sie zeigt die Westfassade des Speyerer Doms mit der Jahreszahl 1712 oder 1718 (stark verwittert).

8) Stadtarchiv Speyer I/U 99.

9) J. G. Widder: Beschreibung der Kurpfalz, Frankfurt und Leipzig 1786, II S. 252.


 


Das Wasserrecht

regelt die Benutzung des Wassers und setzt Vorschriften fest, damit Wasserschäden vermieden werden können. Das Wasserrecht ist durch ein Gesetz vom 28. Mai 1852 geschützt.

Die Müller waren schon immer, und sind es auch heute noch bei Mühlenbetrieb mit Strom, bestrebt, ihre Wasserrechte ohne Beeinträchtigung nutzen zu können. Ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen den sog. Wasserwerksbesitzern längs des Speyerbachs und des Woogbachs mit dem Königlichen Bezirksamt Neustadt gibt Zeugnis von diesem Bemühen. Der königliche Triftmeister Hofherr und Kreiskulturingenieur Merl aus Speyer mußte zahlreiche und eingehende Gutachten abgeben, als der Fronmüller 1884 nach dem Brand der Mühle beim Wiederaufbau verschiedene Veränderungen am Wasserwerk anbringen wollte. Die Mühlenbesitzer unterhalb der Fronmühle befürchteten Schaden durch die stärkere Nutzung des Wassers in der Fronmühle bei verbreitertem Gerinne und Vergrößerung des Wasserrades.

Auch die Bauern erhoben am 16. November 1884 Einspruch, da sie Wasserverlust für die Wiesenbewässerung nicht in Kauf nehmen wollten. Die Bezirksämter Neustadt und Speyer wachten genau über die vorgeschriebenen Arbeiten an Speyer- und Rehbach durch die Gemeinden, die Wasserwerksbesitzer und die Wieseneigentümer. Die Ämter stützten sich auf das Reglement über die Reinigung und den Schutz des Hochspeyer-, Speyer- und Rehbaches, herausgegeben vom königlichen Bezirksamt Speyer am 20. November 1883.

Ende 1887 gab das Amt eine Aufstellung von notwendig gewordenen Arbeiten am Speyerbach heraus. Darin wurde u. a. die Gemeinde Winzingen im Bann von Neustadt ersucht, unterhalb des großen Böbiggrabens die eingestürzte linke Ufermauer auf eine Länge von 5 m wieder herzustellen. Weitere sechs Punkte zeigen, wie genau auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet wurde. Im Bann Mußbach - Lachen wurde bemängelt, daß der Einlauf des kleinen Hübengrabens 0,92 m statt 0,90 m betrug. Der Einlauf des Lettengrabens überschritt die zulässige Breite sogar um 28 cm: 1,48 m statt 1,20m. Des weiteren erging die Anweisung, den Kandelwiesgraben, auch Mühlgraben genannt, auf die „concessionsmäßige Weite von 0,30 m einzuengen und mit Rechtwerk zu versichern." Es folgen noch weitere 16 beanstandete Positionen.

Im Bann Haßloch - Geinsheim - Duttweilerlagen „oberhalb des Streichwehrs in der Gemarkung Geinsheim drei unberechtigte Wassergräben, je 0,15 m breit, auf dem rechten Ufer, welche zu beseitigen wären." Solche Gräben wurden von den Bauern angelegt, um die Wiesen zu bewässern. Die Müller hatten einen Bachaufseher eingesetzt, der von ihnen bezahlt wurde und der diese Unregelmäßigkeiten melden mußte. Franz Becker von der Mühle in Hanhofen als Beauftragter der übrigen Müller längs des Speyerbachs führte häufig Beschwerde wegen „unbefugten Wasserentzugs aus dem Speyerbach für die Wiesenbewässerung durch die Uferbesitzer."

Am 2. Oktober 1886 richtete Becker eine Beschwerde an das königliche Bezirksamt in Neustadt wegen der „stellenweise oberflächlichen Reinigung des Bachbettes." Danach hatten „auf der Strecke vom Floßkanal aufwärts bis zum Hübengraben die Wassergräser dermaßen überhand genommen," daß der Durchfluß des Wassers gehemmt war und sich Sandbänke gebildet hatten. Die Folge davon war starker Schilfwuchs, Anstauung des Wassers und seitliches Austreiben in die Wässerungsgräben. Außerdem hatten damals die Wiesenbesitzer „den Hübengraben in einer geradezu empörenden Weise in Tiefe und Breite ausgehoben." Becker gibt als Folge dieser Mißstände an, daß „dieobere Speyerdorfer Mühle (Trautz) nur mit drei statt fünf Mahlgängen mahlen kann".

Nach einer Aufstellung vom l. August 1881 zahlten die Müller dem Bachaufseher folgendes Jahresgehalt:

  • Speyerdorfer Mühle (Trautz)       37.93 M

  • Neumühle Speyerdorf             28.36 M

  • Fronmühle                      28.36 M

  • Aumühle                       18.90 M

  • Hanhofer Mühle                 28.36 M

  • Dudenhofer Mühle               28.36 M

  • Neumühle Dudenhof en            9.46 M

Der gleiche Bericht gibt Aufschluß über das Gefälle von Speyer- und Woogbach an den Mühlen:

  • Speyerdorf Mühle Trautz          196 cm

  • Speyerdorf Neumühle            125 cm

  • Fronmühle                     170 cm

  • Aumühle                      100 cm

  • Hanhofen Mühle Becker          217 cm

  • Dudenhofen Grundhöfer          175 cm

  • Dudenhofen Mühle Meyer         80 cm

Nach dem „Reglement" von 1883 wurde noch bis in die Zeit vor dem 2. Weltkrieg verfahren. Das zeigt ein Auszug aus den Mitteilungen der Gemeinde Dudenhofen an die Triebwerksbesitzer. Danach wurde den Müllern auf die Stunde genau mitgeteilt, wann die Bäche gereinigt wurden und der Wasserzulauf zur Mühle unterbrochen war.

Die Räumung des Reh- und Speyerbaches, sowie des Floß- und Woogbaches vollzog sich nach folgendem Plan vom 18. 6.1934 in folgender Weise:

1. Der Bachabschlag für den Rehbach an der Winzinger Scheide erfolgt am 23. Juni 1934, 18 Uhr. Die Räumung für den Rehbach erfolgt vom 25. - 30. Juni 1934,18 Uhr.

2. Der Bachabschlag für den Speyerbach einschließlich des Floß- und Woogbaches an der Winzinger Scheide erfolgt am 30. Juni 1934,18 Uhr. Die Räumung dieser Bäche erfolgt vom 2. Juli einschließlich 7. Juli 1934, 18 Uhr.

Heute überwacht das Wasserwirtschaftsamt Neustadt die Reinigung des Speyer- und Rehbaches. Gereinigt wird um den 20. Juli eines jeden Jahres. Heute führen Räumbagger die Arbeiten durch, sie nehmen 10 - 14 Tage in Anspruch.


Die Getreidemaße

Die Getreidemaße waren von Landschaft zu Landschaft, oft von Mühle zu Mühle verschieden. Deshalb mußte bei Geschäften über größere Entfernungen die „Maasung" angegeben werden. In einer 1793 herausgegebenen „Resolutions- und Reductionstabelle" regt der Verfasser an, „es würde gemeinnützig seyn, wenn aller Orten die Maasung oder wenigstens deren Benennung gleich wäre."

Die gängigen Getreidemaße waren Malter, Scheffel, Simmern und Metze. Alle Maße waren Hohlmaße (Trockenmaße).

Vierling, Sechsling, Viernsel und Mäßel waren Teile eines Malters.

In Simmern faßte z. B. in der Pfalz 12 1/2 Liter, in Hessen-Darmstadt 32 Liter.

1 Malter =4 Viernsel = 8 Simmern = 32 Immel = 132 Seßling.

Ursprünglich wurde das Getreide gemessen, nicht gewogen. Der Müller verwendete als Maß den Maltersack, während dem Bäcker eine Holzmulde dazu diente.

Vom Georgenhospital in Speyer ist aus dem Jahr 1441 eine Wiegeordnung erhalten, die 1444 und 1448 erneuert wurde. Diese Ordnung sollte Betrug beim Mahlen ausschließen. Danach durfte ein Sack mit Getreide 176 Pfund wiegen = 1 Malter. Der Sack wurde dabei mit 31/2 Pfund angesetzt. Bei diesem Wiegeverfahren wurde eine kleine Gebühr erhoben. Ein Sack sollte nicht mehr als ein Malter Getreide enthalten. Alle Säcke, die das richtige Gewicht hatten, wurden auf einer Tafel vermerkt. Eselstreiber brachten die Frucht in die Mühle. Das Mehl wurde später mit dem Korngewicht verglichen. Der Müller erhielt den Mahllohn in Form von Mehl, man nannte diese Entschädigungsart Multer oder Molter. Es wurde mit 12%, 16% oder 18 % gemultert. Der Müller bewahrte sein Mehl im Multerkasten auf.

Aus einem Bericht über das Bäckerhandwerk in Speyer geht hervor, daß im Jahre 1430 aus einem Malter Korn, Preis 10 Schilling, 86 Brote gebacken werden mußten. Dafür mußte l Schilling „Ungeld" erhoben werden, 2 Pfennig erhielt der Mitter = Sackträger und der Eselstreiber für den Transport des Getreides in die Mühle und des Mehls zum Bäcker.

1457 war das Korn doppelt so teuer wie 1430.


Die Trautz'sche Mühle in Speyerdorf, 980 -1973

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Um 1930, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf, Beiträge zur Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik)

Das Gelände um 1900, nach einem Plan im Besitz von Herrn Trautz digital bearbeitet von M.Grund

Detail, Fotografie Detlef Schmittel

Speyerdorf, am Speyerbach gelegen, wird 774 erstmals urkundlich genannt. In diesem Jahr erhält das Kloster Weißenburg im Elsaß Güter in Winzingen, Lachen und „Spiridorf". Die Grafen Richbald, Gerbald und Sigibald sind die Schenker. 930 besaß das Kloster in Speyerdorf einen ertragreichen Gutshof, dessen Pächter Geld und Naturalien an das Kloster abzugeben und zweimal jährlich je 14 Tage Frondienste zu leisten hatten. 980 wird eine Mühle als Klosterbesitz verzeichnet. Im Jahre 1331 erhielten die Pfalzgrafen die Landvogtei im Speyergau. Speyerdorf blieb in der Folgezeit kurpfälzisch bis zur Französischen Revolution. Die Pfalzgrafen erklärten die Mühle zu Speyerdorf als herrschaftliche Bannmühle für die Orte Speyerdorf, Lachen und Duttweiler.

Pfalzgraf Ruprecht III. belehnte 1400 den Ritter Arnold Slieder von Lachen mit der Mühle auf dem „Spirerbach zu Spiredorf." Am 31. März 1443 erhielt Ballas Slieder zu Lachen von Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz neben einem Burglehen zu Wolfsberg, einem Burglehen zu Germersheim und verschiedenen Ländereien „die Mühle auf der Spierbach zu Spierdorf" als Erblehen. Speyerdorf erlitt wegen seiner Zugehörigkeit zur Kurpfalz 1430 großen Schaden durch die Stadt Speyer. In einer Fehde gegen den Pfalzgrafen Ruprecht den Älteren plünderten Speyerer Bürger Lachen und Speyerdorf. Die Mühle in Speyerdorf hatte unter ihrem Angriff besonders zu leiden. Auch der Bauernkrieg verschonte Speyerdorf nicht. 1525 wurde die Mühle völlig niedergebrannt. 1536 war die Mühle an den Ritter Paulus Sliderer von Lachen zu Lehen gegeben. Sie war aber zu dieser Zeit noch in schlechtem baulichen Zustand. Der Müller wollte deshalb von Neustadt aus Bauholz auf dem Speyerbach nach Speyerdorf flößen, aber die Neustadter gaben seiner Bitte nicht statt. Pfalzgraf Ludwig richtete deshalb durch seine Holkanzlei von Heidelberg aus einen Brief an den Rat der Stadt Neustadt mit folgendem Wortlaut:

Den ersamen unsern lieben getreuen Bürgermeistern und Rate zu Nuwenstadt an der hardt:

von gots gnaden Ludwig pfalzgrave bei Rhein Ertzdruchses und Churfürst

Unser grüß zuvor Ersamen lieben getreuen, uns hat unser lieber getreuer Paulus sliderer von lachen jetzund unterthäniglich angezeigt, wie daß der Müller in seiner mülen zu Speyerdorf, welche müle er von uns zu erblehen hat aus ganzer unvermeidlicher notdurft bauen und dieselb als ganz verfallen wieder in wesenlichen bau stellen muß... Nun hab gemelten müllerdieweil er es sonst nicht bekommen mag zu solchem baue ein Theil holz auf der bach herab zu flöfzen bestellt, aber ihr wollent ihm solches holz nicht folgen lassen, sondern vermeinendes untersich verkaufen, weil unterthäniger bitt Um deswegen hilflich zu erscheinen. Wann nun sollich bestellt holz zu der bemelten müle so unser eigentum und sein des slideres leben ist, kommt und wie er uns bericht ihn kein ändern weg gewandt werden soll.

So ist unser gnediges gesinnen und begehren. Ihr wollent Ihme und seinen müller sollich bestellt holz zu unserem Eigentum zu gebrauchen, unverhindert gutwillig folgen lassen darin thunt ihr unser meinung und gut gefallens. 

Datum heydelberg auf Dontag Margarethe Anno 1536


Die Mühle muß bald darauf wieder völlig aufgebaut worden sein; denn 1539 hat Jakob Eychel die Mühle in Erbbestand. Sein Sohn Jakob und dessen Frau Barbara erhalten 1603 von der kurfürstlichen Holkammer zu Erbbestand in Nachfolge „unsere eigentümliche Mühl zu Speyerdorf an der Speyerbach samt einer schönen Stallung mit einem Garten, Wieswachs und Ackerfeld, so alles in einem Bezirk gelegen, zu einer ewigen Erbgült von 40 Malter Korn, Neustadter Maß und Kaufmannsgut." 1621 wird nur noch Barbara Eychel, inzwischen Witwe geworden, als Erbbeständerin genannt. 1632 übernahm Adam Steiner die Mühle in Erbbestand. Michel Kanz zu Speyerdorf besaß im Jahre 1671 zwei Drittel an einer Mühle nebst Ländereien. Dafür gab er 50 Malter Korn als Pacht. Kantz muß einen stattlichen Grundbesitz einschließlich Wiesen gehabt haben. Es ist anzunehmen, daß er zur Entwässerung seiner Ländereien den heute noch vorhandenen Kanzgraben bauen ließ. Das Sterberegister berichtet 1683 vom Tod des Müllers Hans Michael Kantz. Hans Klein und seine „eheliche Hausfrau" Anna Maria waren seine Nachfolger im Erbbestand. Aus Unterlagen, die sich im Besitz von Frau Liselotte Trautz befinden, ist ersichtlich, daß im Jahre 1820 die ganze Mühlenanlage neu errichtet wurde. 1830 wird Caspar Mattil aus Lambrecht Inhaber der Mühle durch seine Heirat mit Anna Elisabeth Pfaff, Tochter von Philipp Lorenz Pfaff. Die junge Frau stirbt bereits acht Jahre später im Alter von dreißig Jahren. Caspar Mattil erbaute ein geräumiges Wohnhaus neben der Mühle. Er starb 1870. Die Grabsteine von Maria Katharina Pfaff geb. Kölsch, von Philipp Lorenz Pfaff und von Anna Elisabetha Mattil geb. Pfaff wurden nach Aulhebung der Gräber im Garten des heutigen Mühlengrundstückes aufgestellt. Der Schwiegersohn Mattils, Sprenger, führt die Mühle nur kurze Zeit allein. Im Juni 1871 „associrt" er sich mit Rudolf Trautz, einem jungen Kaufmann aus Pforzheim. Trautz war kein Müller, sondern Kaufmann. Seine Lehre hatte er von Juli 1858 bis März 1861 in der Firma Stuber Mannheim erhalten. Anschließend arbeitete er dreieinhalb Jahre in einer Glaswarenfabrik in Ulrichsthal bei Steinschönau in Böhmen. Die Mühlenbetrieb firmiert nunmehr unter dem Namen Sprenger und Trautz. Bereits am l. Januar 1881 kauft Rudolf Trautz die Mühle von seinem Teilhaber und „führt den Betrieb auf meine eigene Rechnung in bisheriger Weise fort." Trautz vermerkt ausdrücklich in einem Kundenbrief, daß er „nicht auf den Handel mahle", sondern bestrebt ist, „in der Kundenmüllerei das Beste zu leisten, was in diesem Fache geboten werden kann." Rudolf Trautz bringt auch seine Ölmühle und die seit kurzem aufgestellte Dreschmaschine in Erinnerung. Er heiratet Katharina Gros aus Lachen.

1899 übernimmt Rudolf Trautz junior die Mühle nach dem Tode des Vaters. Der junge Müller ist für Wissenschaft und Technik gleich aufgeschlossen. Schon 1919 läßt er die Wasserräder abbauen, um Turbinen einzusetzen. Neue Walzenstühle werden installiert, die runden Mahlsteine aus dem Betrieb genommen. Er erwirbt eine fahrbare Dreschmaschine und einen Lastkraft­wagen für den Getreide- und Mehltransport. Aus einem umfangreichen Schriftverkehr mit den anderen Mühlenbesitzern am Speyerbach geht hervor, daß Rudolf Trautz über die Reinhaltung und Pflege des Speyerbaches wachte und die Gefahren durch die Verschmutzung der Gewässer schon damals erkannte. Seine Ehefrau Anna geb. Eichelberger war der Fliegerei besonders zugetan. Noch hochbetagt versäumte sie kein flugsportliches Ereignis auf dem Flugplatz in Speyerdorf und nahm selbst an Segelrundflügen teil. Rudolf Trautz war ein eifriger Förderer heimatgeschichtlicher Forschung und eine geschätzte Persönlichkeit weit über die Grenzen seines Dorfes hinaus. 1935 starb er. Hermann Trautz, sein jüngster Sohn, führte die Mühle' weiter. Die Kriegsjahre und die wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit wirkten sich ungünstig auf den Fortbestand des einst florierenden Mühlenbetriebes aus. Hermann Trautz starb und der Mahlbetrieb kam zum Stillstand. 1973 wurde von den Erben das Wasserrecht aufgegeben, und der Speyerbach fließt seitdem ungenutzt an der alten Mühle vorbei.

Ein Jahrtausend alter Mühlbetrieb hat damit seine Arbeit eingestellt. In der Umgebung der Mühle wurde nämlich vor Jahren ein Mühlstein aus vulkanischem Gestein gefunden. Er zeigt Randprofil und ist demnach in die erste Stufe der Hallstattzeit einzuordnen.


Die Mühlen zu Dudenhofen

Zwei Bachläufe durchziehen Dorf und Gemarkung Dudenhofen: Woogbach und Speyerbach.

Mehrere Mühlen lagen an ihren Ufern, zwei davon sind, obwohl stillgelegt, heute noch nach Standort und Namen bekannt, die sog. Morschmühle und die Neumühle. Im Laufe der Jahrhunderte wurden in Dudenhofen urkundlich Mühlen genannt, deren Lage und Identität anhand der spärlichen Angaben nur rekonstruiert werden können.


Die Mühle zu Dudenhofen in Speyerer Besitz

(ohne Namensangabe)

Christoph Lehmann führt in seiner „Chronika der freien Reichsstadt Speyer"' eine Mühle zu Dudenhofen an: „Herman von Hohenfels hindert und irret die Stadt an der Mühlen und Gutem zu Dudenhofen, die sie lange Zeit in Nutz und Gewer gehabt, darum König Wenceslaus Herman gebotten, ohne Hindernus allen Schaden gut zu machen, am Dienstag nach Michaelis zu Frankfurt. Freytags nach S. Galli im 1382. Jahr seines Reichs des Böhmischen im 19. und des Römischen im 6. Jahr." Eine Namensgabe der Mühle ist nicht verzeichnet.

Am 23. April 1407 übergibt das Kapitel des St. Germansstiftes dem Bischof Raban zu Speyer „verkaufsweise die Mühle zu Dudenhofen, die Wingertsmühle genannt."2 Damals muß in Dudenhofen schon Weinbau betrieben worden sein; denn 1538 verbot der Rat der Stadt Speyer seinen Bürgern, in Berghausen, Heiligenstein und Dudenhofen Wein zu trinken oder dort holen zu lassen. 1560 erließ der Fürstbischof die Anordnung, Neuanlagen von Weingärten nicht weiter zu gestatten. Wingertsanlagen sind noch heute in Dudenhofen zu finden. Die Gewanne Schafgarten, jetzt Neubaugebiet von Dudenhofen, war früher reines Wingertsgelände. Nachdem bei Anlage von Rebengelände bestimmte Klimabedingungen gegeben sein müssen, ist anzunehmen, daß die damaligen Weinberge auch in diesem Gebiet lagen, und daß folglich die Wingertsmühle ihre Räder vom Speyerbach treiben ließ.


Die Steinmühle zu Dudenhofen

wird in einer Urkunde erstmals im Jahre 1450 erwähnt. Sie war damals im Besitz des Klosters Maulbronn. „Claus Müller giebt einem Closter zu Maulbronn wegen der zu Dudenhofen gelegenen Steinmühl 15 Mlt. Korn zu Pacht und versetzt zu dem ende als ein Unterpfand verschiedene Güter Felds... "3

In einer Urkunde aus dem Jahre 1525 wird die Steimmühl zum zweiten Mal genannt, und zwar im Zusammenhang mit einem Grundstück ..." Schafskirchhof ob der Steinmühl... "3

1) 3. Auflage Frankfurt 1698.

2) Regestenbuch Stadtarchiv Speyer Nr. 224.

3) Stadtarchiv Speyer l B 2 Bd. l 

Der Gewannenname „Schafskirchhof" ist heute nicht mehr bekannt. Dagegen gibt es die Gewanne „Im Schafgarten", sie erstreckt sich östlich der Landauer Straße, nördlich des Speyerbachs. Da eine Gewanne westlich der Landauer Straße, nordwestlich der Harthauser Straße, Schäferseck heißt, ist anzu­nehmen, daß der „Schafskirchhof auch in dieser Gegend einmal zu finden war. „Schafskirchhof ob der Steinmühl" läßt vermuten, daß die Steinmühle am Speyerbach im heutigen Gebiet des Schafgarten stand.


Die Hirschenmühle

wird in einem Ratsprotokoll von Speyer im Jahre 1587 erwähnt. Sie war zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens und wurde dem Paul Dreudelen auf 2 Jahre um Zins verliehen. Man war zu diesem Zeitpunkt auch bereit, die Mühle an ihn zu verkaufen, um das Geld „dem Almosen zu mehrerem Nutzen" anzulegen. Über das weitere Schicksal der Hirschenmühle ist urkundlich nichts mehr bekannt. Nach dem „Lagerbuch" von 1584 besaß das sog. Gutleutalmosen große Grundstücksflächen südlich des Speyerbachs, z. B. „8 Morgen Äcker am Berghausen Mulweg", „6 1/2 Morgen zwischen der Harthauser Straßen und dem heiligen Geist Almosen gelegen", „2 Morgen an der Harthauser Straßen gelegen", außerdem in der Heiligensteiner Gemarkung, als Angrenzer wurde hier Veiten Frank genannt: „außen zu Velten Franck." Diese Angaben legen die Vermutung nahe, daß die Hirschenmühle, zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens, am Speyerbach stand, demnach mit dem Gebäude der früheren „Steinmühle" identisch ist.

Wie oben erwähnt, war Velten Franck 1584 Eigentümer von Grundstücken in der Nähe des Gutleutalmosens. Daraus geht hervor, daß Velten Franck als Nachfolger des Müllers von der Hirschenmühle angesehen werden kann. Aber die Frank'sche Mühle hatte nur verhältnismäßig kurze Zeit Bedeutung in Dudenhofen. Der Müller Velten Frank war Calvinist, wie aus einem Bericht an den Rat der Stadt Speyer ersichtlich ist. Er beklagt sich in diesem Schreiben, daß ihn die bischöflichen Räte für 800 Reichstaler gestraft hatten, weil er dem Bischof keine Frondienste geleistet habe und weil er seinen Sohn durch den Pfarrer von Freisbach habe bestatten lassen, da „er ihrer Religion" nicht gewesen sei. Im Jahre 1626 starb der Müller, sein Vermögen wurde versteigert und für den minderjährigen Enkel ein Vormund bestellt. Im Verlauf des 30-jährigen Krieges wurde die Frank'sche Mühle zerstört, von einem Wiederaufbau wird nicht berichtet. Wer das Gelände der Frank'schen Mühle ersteigerte, ist nicht bekannt. Urkundlich ist aber 1685 die Übernahme einer Mühle durch Christoph Flockert und Ehefrau Maria Katharina nachzuweisen. Sie kauften vom Hochstift „die ganz verfallene Pelz-Mühle oberhalb Dudenhofen um einen Kaufschilling von 50 fl. und einem jährlichen Wasserzins von 12 Maltern Korn." 4

Offenbar ging der Mühlenbetrieb ein. Eine Mühle besteht am Speyerbach in der Gemarkung Dudenhofen heute nicht mehr.

4) Stadtarchiv Speyer Regestenbuch Nr. 232.


Eine herrschaftliche Mahlmühle

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Morschmühle heute, Fotografie M.Grund

wird urkundlich am l. Februar 1719 als Bannmühle für Dudenhofen, Schifferstadt, Heiligenstein und Berghausen genannt. Diese Mühle, heute als MorschMühle bezeichnet, steht am Woogbach, südlich der B 39 am Ortseingang von Dudenhofen von Neustadt kommend. Nach einer Urkunde5 verlieh Bischof Heinrich Hartard von Speyer am l. Februar 1719 „des Stifts Mahlmühle zu Dudenhofen dem Georg Friedrich Siegel, Müller zu Kißlau gegen einen jährlichen Pacht von 50 Malter Korn in einem 12-jährigen Bestand." Am 18. Juni 1736 verleiht die fürstbischöfliche Speyerische Rentkammer „die herrschaftliche Mahlmühle zu Dudenhofen dem Hans Georg Armbrust von Geinsheim auf 6 Jahre zu einer jährlichen Pacht von 114 Malter Korn in Bestand."6

Am 7. November 1742 wird die Mühle als „Stiftische Mahlmühle" in einer Urkunde aufgeführt. Sie wird an diesem Tag von Bischof Damian Hugo von Speyer dem Joh. Peter Fertig auf 6 Jahre gegen eine jährliche Pacht von 50 Malter Korn in Bestand verliehen.7

5) ebenda Nr. 233.

6) ebenda Nr. 234.

7) ebenda Nr. 235. 

Am 5. Februar 1748 ist urkundlich vermerkt: Leonhard Worff empfängt von der fürstlich Speierischen Hofkammer die Mahlmühle des Stiftes zu Dudenhofen auf 6 Jahre gegen einen jährlichen Pacht von 150 Malter Korn und einem fetten Mühlschwein von 200 Pfd. oder 20 fl. in Geld in Bestand."8

Am 19. April 1754 empfängt Lukas Worff die Mahlmühle zu Dudenhofen zu gleichen Bedingungen wie sein Vorgänger auf 6 Jahre.9

Am 30. Juli 1760 erneuert die fürstlich speierische Holkammer den Pacht­vertrag mit dem bisherigen Pächter zu gleichen Bedingungen, allerdings auf 10 Jahre.10

Am 17. November 1760 stellen „J. C. Werner Schultheiß, sowie Anwalt und Gerichtsschöffen zu Dudenhofen dem Lukas Worff und seiner Frau Maria Magdalena ein Zeugnis aus, daß deren eigene Güter zu Dudenhofen im Wert von 580 fl. statt der früheren Kaution von 500 fl. hinreichend für seinen erneuerten Temporal-Mühlbestand seien.""

Aus einem Auszug aus dem Marientrauter Amtsprotokoll vom 18. November 1760 geht hervor, daß Lukas Worffund seine Frau Maria Magdalena „statt der von Johannes Worff, Vater des Lukas, für den Erbbestand der Dudenhofener Mahlmühle geleistete Kaution von 500 fl, welche nach seinem Tode unter Lukas Geschwister 'distrahirt' wurde, der Herrschaft ihr eigenthümliches Haus und Hofraideplatz im Ort Dudenhofen mit der Schildgerechtigkeit zum schwarzen Adler als Unterpfand" verschrieben.12

Bereits ein Jahr vor Ablauf der Pachtzeit, nämlich am 12. Juni 1769, leiht Lukas Worff die Mahlmühle zu den bisherigen Bedingungen auf weitere 12 Jahre.13

Leonhard Kihnscherf heiratete die Tochter Worffs und wird am 5. Juni 1782 sein Nachfolger als Mühlenbeständer in Dudenhofen. Die jährliche Pacht erhöht sich aber auf 196 Malter Korn für die folgenden 12 Jahre.14

Die Erhöhung des Pachtbetrages um 46 Malter Korn jährlich läßt auf ein Florieren des Mühlenbetriebes schließen, das sicher mit dem Neu- und Ausbau der Mühle im Jahre 1764 in Zusammenhang gebracht werden kann. Den Erweiterungsbau hatte der Speyerer Mühlenbaumeister Georg Christian Grimm für 2.200 Gulden durchgeführt.

Die folgenden Jahre brachten dem Müller zu Dudenhofen manche Unannehmlichkeiten. Wasserwerk und Mühlendach waren 1783 schadhaft geworden und mußten hergerichtet werden.

Das Wasserrecht wurde 1785 durch Geinsheimer Bürger gefährdet. Sie hatten an mehreren Stellen das Wasser vom Speyerbach auf ihre Wiesen geleitet, so daß die Wasserkraft für die Mühlen in Hanhofen und Dudenhofen beeinträchtigt war. Amtlicherseits konnten die Geinsheimer nicht überführt werden, diesen Frevel verübt zu haben, deshalb entschlossen sich die betroffenen Müller zur Selbsthilfe. Sie überführten die Übeltäter an Ort und Stelle, prügelten und verletzten sie. Die Müller, Kinscherf war wahrscheinlich auch dabei, mußten 100 Gulden Strafe bezahlen.

8) ebenda Nr. 236.

9) ebenda Nr. 237.

10) ebenda Nr. 238.

11) ebenda Nr. 239.

12) ebenda Nr. 240.

13) ebenda Nr. 241.

14) ebenda Nr. 243.

Auch der Neumüller Mink aus Speyer machte im Jahre 1785 dem Müller von Dudenhofen Verdruß. Durch eine Schwelle „Am rauschenden Bach" hatte er widerrechtlich eine Erhöhung seines Wasserbaus erreicht, wodurch Kinscherf geschädigt wurde. Mink mußte auf Anordnung der bischöflichen Beamten, die der Dudenhofener Müller um Überprüfung des Mißstandes angerufen hatte, den Wasserstau von 12 Zoll auf 8 Zoll reduzieren (28,8 auf 18,8cm). 1788 waren wieder größere Reparaturen an der Mühle nötig geworden. Der Fürstbischof war wegen der Kosten von 520 Gulden sehr verärgert. Außerdem mußte er dem Müller 1/12 der Jahrespacht erlassen, da der Bach während der Arbeiten abgeleitet worden war und Kinscherf in dieser Zeit nicht mahlen konnte. Im folgenden Jahr war der Mahlbetrieb während 9 Wochen wegen großer Kälte behindert, einsetzendes Tauwetter brachte Hochwasserschäden und legte die Mühle weitere zwei Wochen still. Kinscherf wandte sich 1790 wegen Mißachtung des Mühlenbanns durch die Gemeinden Dudenhofen, Berghausen, Heiligenstein und Schifferstadt an die Holkammer in Speyer. Man versprach Abhilfe zu schaffen.

Ab 1792, als die ersten französischen Revolutionstruppen Dudenhofen berührten, wurden die Zeiten für Mühle und Müller unheilvoll. Hohe Beträge als Reparationszahlungen und große Mengen an Naturalien mußten von der Mühle erbracht werden. Der Müller wurde sogar gezwungen, unentgeltlich für die Franzosen 4 Wochen lang zu mahlen, anschließend gruben sie ihm dann in Neustadt durch Umleitung des Speyerbaches in den Rehbach buchstäblich das Wasser ab, so daß die Mühle 6 Wochen still stand. 1795 erhielt Kinscherf die Mühle zum letzten Mal als Pächter für 55 Malter Köm und 300 Gulden; denn als das linke Rheinufer an Frankreich fiel, scheint Kinscherf die Mühle als Eigentum von den Franzosen erworben zu haben. Die Mühle blieb bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts im Besitz dieser Familie. Noch am 10. 6. 1842 wird Martin Kischerff in einer Eingabe an das Bezirksamt wegen der Bachreinigung und in Fragen des Wasserrechts als Mühlenbesitzer genannt. Am 24. 1. 1875 ist Martin Grundhöfer in ähnlichen Angelegenheiten als Wasserwerksbesitzer am Woogbach in einem Schriftstück aufgeführt.

Am 17. November 1901 brannte die Grundhöfer'sche Mühle ab. In den folgenden Jahren wird die Mühle samt Wohnhaus schöner und größer als vor dem Brand wieder aufgebaut.

1909 heißt der Eigentümer Martin Grundhöfer & Söhne. Der Betneb hat mehrere Angestellte: Jakob Roll ist als Müller beschäftigt, neben ihm arbeiten Lenhart Würthwein als Heizer, Martin Bürkel als Hilfsheizer, Adam Kapner als Fuhrknecht, Peter Renk als Aushilfsfuhrknecht. Eduard Grundhöfer tritt am l. l. 1909 als Teilhaber in den Betrieb ein. Nach dem l. Weltkrieg wird die Roggenmühle von einem Sohn der Familie, Eugen Grundhöfer, weiterbetrieben. Nach seinem Tode geht die Betriebsführung am 16. Nov. 1928 an seine Witwe und seine Kinder über. Die Frau konnte allerdings der Mühle auf die Dauer nicht allein vorstehen. Am l. Nov. 1930 verpachtet sie die Firma als Grundhöfer'sche Roggenmühle G.m.b.H. an die Herren Gollmart und Bachofner. Von diesem Zeitpunkt an wird der Mühlenbetrieb intensiver und rationeller geleitet und kann einen günstigen Geschäftsgang aufweisen.

Aus einem Geschäftsbericht geht hervor, daß das Anteilsverhältnis der Handelsmüllerei zur Kundenmüllerei 2 : 3 ist. Das Getreide wird zu dieser Zeit waggonweise von der Mannheimer Produktenbörse bezogen. Am 30. 12. 1931 wird eine räumliche Vergrößerung des Mühlenbaues beschlossen: er wird viergeschoßig mit einer Bodenfläche von 16,50 x 16,50 m. Ein einstöckiges Maschinen- und Kesselhaus wird angeschlossen. Die Mühle arbeitet mit einer Dampfturbine mit 35 PS Normalleistung (die benachbarte Neumühle arbeitet damals mit 4 PS). Die Leistung verringerte sich allerdings bei starkem Frost oder abnormaler Trockenheit. Die Grundhöfer'sche Mühle besitzt daneben nach Angaben des damaligen Inhabers Walter Bachofner noch einen 50 PS Sauggasmotor. Beide Antriebsquellen ergänzen sich. Bei plötzlichem Ausbleiben der Wasserkraft (Winter 1929 extreme Kälteperiode) mußte das Werk allerdings stillstehen, weil der Saugmotor nicht angekurbelt werden konnte. Am 8. Sept. 1941 wechselt die Mühle zu Dudenhofen abermals den Besitzer. Heinrich Morsch aus Walshausen bei Pirmasens übernimmt sie zusammen mit seiner Frau, geb. Böllinger. Am 18. Juni 1948 wird die Mühle in die Heinrich Morsch Getreidemühle OHG umgewandelt. Aber das allgemeine Mühlensterben erfaßt auch die sog. Morschmühle in Dudenhofen. Am 22. Aug. 1961 wird der Mahlbetrieb ein­gestellt und die Mühle im Jahre 1962 endgültig stillgelegt. Dudenhofen, früher reich an Mühlen, hat heute keine Mühle mehr. Bis in die Neuzeit besaß die Mühle in Dudenhofen, wie andere Mühlen auch, das Asylrecht, d. h. „Alle Übeltäter, welche zur Dudenhofener Mühle flohen, hatten dort vier Wochen Aufenthalt und die Freiheit, und wenn die Diebe einen Stein erreichten, der in der Nähe der Mühle stand, waren sie frei und es durfte kein Bauer aus Dudenhofen sie ergreifen. An dieses Rechtsmal erinnerte noch im 18. Jahrhundert der sog. Diebstein."15


Die Neumühle zu Dudenhofen

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Fotografie M.Grund

Von der Geschichte der Neumühle zu Dudenhofen gibt es eine lückenlose Datenreihe und genaue Angaben zum Besitzstand. Sie wurde 1840 von dem Iggelheimer Johann Meyer und seiner Ehefrau Elisabeth geb. Lehmann am Woogbach erbaut. Schon 1827 hatte Meyer den Plan gefaßt, eine Ölmühle zu errichten, konnte aber damals sein Vorhaben nicht verwirklichen. Die Mahlmühle hatte zwei Gänge, ein Wasserrad von 1,80 m Durchmesser und einen 1,4 m breiten Leerlauf mit Sperrvorrichtung.

15) Die Kunstdenkmäler von Bayern und Pfalz, Band III, S. 742.

Am 22. Dezember 1835 wurde der Sohn Franz Meyer geboren. Er übernahm später die Nachfolge des Vaters auf der Neumühle, nachdem er Elisabeth Tillmann aus Schifferstadt, geboren 1843, geheiratet hatte. Meyer war Müller und Bäcker. In einem großen Backofen gegenüber der Mahlmühle wurde Kundenbrot gebacken, das mit einem leichten Pferdefuhrwerk zum Markt nach Speyer gebracht und dort von einer Stammkundschaft gekauft wurde. Am 1. Februar 1869 wurde dem Ehepaar der Sohn Michael geboren. Er erlernte ebenfalls den Müller- und Bäckerberuf. Nach der Eheschließung mit Elisabeth geb. Holdermann übernahm er kurz nach 1900 die Mühle. Die Lohmühle, in einem kleineren Gebäude auf dem Ostufer des Woogbaches untergebracht, wurde von Michael Meyer nicht mehr betrieben. Der alte Müller, Franz Meyer, starb am 22. Dezember 1907, seine Frau war schon seit 17. September 1903 tot. Das Ehepaar Meyer hatte drei Söhne und eine Tochter. Der älteste Sohn, Otto, erlernte den Beruf des Vaters und legte die Meisterprüfung ab. Er wurde im zweiten Weltkrieg eingezogen und fiel 1944 in der Normandie. Der Mühlenbetrieb war seit 1940 eingestellt, da der Müller aus Altersgründen den Arbeiten nicht mehr gewachsen war. Die Tochter Hildegard führte lediglich den Betrieb der Schrotmühle und die Landwirtschaft weiter.

Am 2. Juli 1944 starb der alte Müller in Heidelberg. Er mußte nicht mehr die teilweise Zerstörung seines Besitzes erleben. Aus strategischen Gründen, wie angegeben wurde, sprengten deutsche Truppen mit 38 Panzerfäusten die Brücke über dem Woogbach. Durch den Detonationsdruck wurden auch die Mühle und das Wohngebäude stark beschädigt. 1946 starb die Frau des Müllers. Der zweite Sohn der Familie, Hans Meyer, der Bäcker gelernt hatte, eröffnete nach Kriegsende zusammen mit dem Müllermeister Edinger aus Blieskastel den Mühlenbetrieb. Die Mühle arbeitete wieder als Mahl- und Schrotmühle. Der dritte Sohn, Edwin, kehrte 1946 aus Kriegsgefangenenschaft nach Hause zurück und trat ebenfalls in den Betrieb ein. Beide Brüder bildeten sich im Müllerberuf aus und legten 1947 die Gesellenprüfung und 1949 die Meister­prüfung ab, um den ererbten Besitz als Mühlenbetrieb weiterführen zu können. Während bisher die Mühle mit Wasserrad und Dieselmotor angetrieben wurde, ließen die Brüder Meyer die Mühle elektrifizieren. Da die Arbeiten kurz vor der Währungsreform durchgeführt wurden, mußten die Kosten hauptsächlich mit Naturalien gedeckt werden. Um den Betrieb den modernen Anforderungen anzupassen, ließen sie 1953 eine Turbine einbauen. Da der Woogbach während des Einbaues umgeleitet werden mußte, war diese Neuerung mit erheblichen Kosten verbunden, die sich später als Fehlinvestition herausstellte. Der Woogbach hat an der Neumühle nur ein Gefälle von 90 cm, und eine Turbine bringt nicht die entsprechende Verbesserung der Kraft. Zu dieser Zeit arbeitete die Mühle nur mit einem doppelten Walzenstuhl und einem Schrotgang.

Bis zum Jahre 1951 war die Neumühle eine Kundenmühle, nun übernahm Edwin Meyer mit einem Lastwagen Fahrten zu den Bauern, um das Getreide abzuholen und das Mehl zu bringen. Berghausen, Heiligenstein (die früher dem Dudenhofener Mühlenbann unterlagen), Mechtersheim und Otterstadt wurden von der Neumühle betreut. Einige Kunden aus Speyer, ausschließlich große bäuerliche Betriebe, lieferten weiterhin selbst an. Die angebotenen Getreidemengen überschritten bald die Mahlkapazität der Neumühle, so daß der Großteil des Mahlgutes an die Walzmühle nach Ludwigshafen und an die Holzmühle nach Westheim zur Verarbeitung gegeben werden mußten.

1957 war eine weitere Verbesserung der technischen Anlagen der Mühle erforderlich. Eine Pneumatik und zwei weitere Walzenstühle wurden ein­gebaut. Die Scheune des Landwirtschaftsbetriebes brannte 1958 ab. Im Zuge der Neuerrichtung im darauffolgenden Jahr konnten darin drei Silo für etwa 2000 Zentner Korn eingerichtet werden. Edwin Meyer, verheiratet mit Waltrud geb. Bettag, erbaute in unmittelbarer Nähe der Mühlenanlage ein modernes Wohnhaus für seine Familie. Kunden- und Handelsmüllerei waren zu jener Zeit gleichermaßen als Betriebsform vertreten. Ab 1960 mußte jedoch ein Rückgang der Kundenmüllerei festgestellt werden. Die Veränderung der landwirtschaftlichen Struktur in der Mitte der sechziger Jahre machte es notwendig, die Neumühle als Teilbetrieb weiterzuführen. Die Mühle beschränkte sich nur noch auf die Getreideverarbeitung als Futtermittel. 1968 starb Hans Meyer, und Edwin Meyer legte die Mühle still, da er auswärts berufstätig wurde. Außer den Siloanlagen ist noch die gesamte Mühleneinrichtung vorhanden, Die Gebäude werden anderweitig nicht genutzt.


Quellen:

  • Urkunden des Stadtarchivs Speyer Regestenbuch des Staatsarchivs Speyer

  • Protokolle des fürstbischöflich-speyerischcn Hofrales im Generallandes­archiv Karlsruhe

  • Protokolle der speyerischen Landschreiberei im Generallandesarchiv Karlsruhe

  • Gemeindearchiv Haßloch

  • Standesamtsregister der Verbandsgemeinde Hanhofen-Dudenhofen Totenbuch der Gemeinde Hanhofen Aktenmaterial der Mühlenbesitzer Hausbücher der Fronmühle für die Jahre 1795,1810,1820. (Im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim)


Literatur: 

  • Bold: Speyer- und Rehbach, die feindlichen Brüder, in Pfalz. Heimatblätter, September 1955

  • Julius Fischer: Das Pfälzische Mühlengewerbe, Leipzig 1928

  • H. C. Frank: Die Entwicklung der pfälzischen Müllerei bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, in Pfälzer Heimatkunde 1913

  • Michael Frey: Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises, Speyer 1836

  • Max Fromm: Das Mühlengewerbe in Baden und Rheinpfalz, Karlsruhe 1907

  • Friedrich Johann Hildenbrand: Schloß Marientraut, 1922

  • Hermann Issle: Das Stift St. Germann, Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, 1947

  • Fritz Klotz: Ortsgeschichte der Gemeinde Dudenhofen, 1964

  • Otto Reichart: Lachen-Speyerdorf Heimatgeschichte, 1965

  • G. Wem: Geschichte der Pflege Haßloch, 1902

  • Pfälzische Weistümer, bearbeitet unter Mitwirkung von Fritz Kiefer durch Wilhelm Weizsäcker, Speyer 1960

  • Die Kunstdenkmäler von Bayern/Pfalz, Oldenbourg 1926

  • Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, 34/35. Band, Speyer 1915, Pfälzisches Museum, Monatsschrift für Heimatkundliche Altertumskunde und Geschichtsforschung, 28. Jahrgang, Kaiserslautern 1911

  • Pfälzische Heimatkunde, l. Jahrgang 1905 und 9. Jahrgang 1913, Kaiserslautern 1905 und 1913

  • Hydrographisches vom Speyerbach, in Pfälz. Heimatblätter, 1955

Die Untere Mühle oder Neumühle in Speyerdorf, 1842 -1905

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 Neumühle ca. 1950, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf, Beiträge zur Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik)

Rückseite der Neumühle im Jahr 2000, Fotografie: M.Grund

Im Jahre 1842 erbaute Heinrich Mattil unterhalb von Speyerdorf am Speyerbach eine Mühle, auch Neumühle genannt. Die Mühle lag aber in einem verkehrsmäßig toten Winkel und arbeitete deshalb unwirtschaftlich. Mattil verkaufte den Betrieb bald wieder. Peter Mechtersheimer wurde sein Nachfolger, später übernahm dessen Sohn Peter die Mühle. Auch er konnte sie nicht halten. Der Lachener Landwirt Johann Sauter erwarb die Mühle von ihm und führte sie weiter, bis er sie 1904 als Bürgermeister von Lachen-Speyerdorf verließ. Renner aus Ludwigshafen, ein Gastwirt, und der Iggelheimer Blum wurden nacheinander Besitzer der Mühle. Keiner der Müller war imstande, die Mühle längere Zeit zu halten.1905 wurde der Mahlbetrieb eingestellt und die Gebäude anderweitig genutzt. Der kurpfälzische Landesverein für innere Mission kaufte die Neumühle für 35.000 Mark und richtete ein Mädchenerziehungsheim, in Speyerdorf kurz Asyl genannt, ein. Bis vor wenigen Jahren wurden Mädchen aus zerrütteten Familien hier aufgenommen und schulisch vorbildlich betreut. Heute sind in der Neumühle Gastarbeiter, vor allem vom Balkan, untergebracht. 1) Alle Angaben stammen aus Otto Reichart: Lachen-Speyerdorf, Heimatgeschichte, 1965.


Die Fronmühle, 1255 bis heute

Siehe Mediengalerie

Das Besitzverzeichnis des Klosters Weißenburg führt am Ende des 13. Jahrhunderts in Haßloch vier Mühlen auf: die Kameral-Fronde-Mühle, die Obermühle, die Neumühle und die Rhöth- oder Stegmühle. Von Bischof Heinrich II. von Speyer (1245 -1272) waren sie dem Kloster vermacht worden, da sie indem Reichsdorflagen, das er um 1255 von König Wilhelm von Holland gegen 500 Mark Silber als Pfand erhalten hatte. Haßloch wurde 1330 an den Pfalzgrafen verpfändet und Teile davon 1379 gegen „30.000 gute und schwere Gulden von Florenz" (nach Michael Frey) an den Grafen Emich von Leiningen gegeben. Die Mühlen waren in bischöflichem bzw. herrschaftlichem Besitz. Die Kameral-Fronde-Mühle gehörte neben Ober- und Rhöthmühle zum gemeinschaftlichen Besitz von Leiningen und Kurpfalz, war also herrschaftliche Mühle. Im Weistum von Haßloch vom Jahre 1492 ist zu lesen: „Me recht hant unser herren hie: Eyn müle hant sie, dye do heyset die fron mül". Später löste Leiningen sie von der Kurpfalz gegen eine jährliche Gült von 45 Malter Korn ab. Damit sicherten sich die Leininger auch das Recht, den Müller einzusetzen und die Mühlknechte dem leiningischen Amtmann von Haßloch zu unterstellen.

Haßloch wurde 1410 Vogtei1 und gehörte zur Gutenberger Reichspfandschaft. Haßloch, Böhl und Iggelheim bildeten zusammen die sog. Pflege Haßloch2. Der verwaltungsmäßige Zusammenschluß dieser drei Dörfer hatte den Mühlenbann zur Folge, d. h. ihre Bewohner waren gezwungen, in der Fronmühle zu mahlen. Im Weistum heißt es: „..., die fronmül, do sin wir drü dorf gezwungen zu malen... ". In Zeiten starker Belastung der Mühle konnte der Müller aber die Bewohner von dem Bann befreien. Er entnahm allerdings von dem mitgeführten Getreide einen Teil, den sog. Multer, als herrschaftliche Abgabe. Dann war es dem Bauern freigestellt, in einer der drei anderen Mühlen mahlen zu lassen. Der "mylter" war etwa 1/20 der Mahlfrucht, auch der Müller durfte für sich einen Teil des Getreides einbehalten. Nach dem Wort­laut des Weistums konnte er sogar für die „herren das mell" und für sich selbst „die seck" einziehen, wenn er einen Bauern „usswendig sins dores" antraf, der „anderswo on erlaubnüss" mahlen lassen wollte. Mit dem Mühlenbann war auch ein bestimmter Frondienst verbunden, den die Bewohner der drei Dörfer zu verrrichten hatten. Auch darüber berichtet das Weistum. Wenn ein Mühlenbau errichtet wurde, mußte man „holtz hauwen" und „sollent die dry gemeyen das holtz füren zu der mülen."

Bedrohte Hochwasser die Mühle und der Müller war mit seinem Gesinde nicht imstande, Wasserschäden abzuwehren, „so sol er heruss ryeden (= reiten) oder laufen zu den dryen gemeynden, zu dem amptman und sol der amtman den dryen gemeynden gebytten (= befehlen) ryden oder laufen zu der mülen." Am 24. Dezember 1606 gelang es den Gemeinden durch den Frondeabkauf von 250 Gulden in Speyerer Währung an Weihnachten jeden Jahres sich von den Fronverpflichtungen gegenüber Leiningen zu lösen.

1) „Der Vogt war im alten deutschen Recht ein zum Schutz und zur Vertretung aufgestellter Beamter, dessen Dienstgewalt erweiterter war als die heute eines Amtmanns" (Wenz: Geschichte der Pflege Haßloch, S. 26).

2) Pflege = pflegendes oder obsorgendes Amt Pfleger - Beamte (Wenz S. 26) 

Die bevorzugte Stellung des Fronmüllers wird aus der Tatsache ersichtlich, daß er, entsprechend den sog. leiningschen Gerechtigkeiten oder Gerechtsamen, zu den fünf „freien" Männern gehörte, die der Kurpfalz keine Erb­huldigung „angeloben" durften: es waren der Vogt ( Faut), der Fronmüller, der Hofmann, der Schäfer und der Wiesner. Die Namen der ersten Beständer auf der Fronmühle sind nicht bekannt. Die Pächter hatten die Mühlen jeweils in Erbbestandspacht, d. h. der Müller konnte die Pachtvereinbarungen auf seine Nachkommen ohne weiteres übertragen.

Der erste namentlich bekannte Pächter war Marx Wollenschneider . Er war 1680 Müller auf der Fronmühle. Ihm folgte Georg Letterer 1685, dann Johann Regen in der Zeit 1688/97. Während des Pfälzischen Erbfolgekrieges wurde die Fronmühle, wie auch das Dorf Haßloch, von den Franzosen zerstört. Die Fronmühle wurde durch die Kurpfalz wieder aufgebaut, Leiningen hatte keine Rechte mehr. Die Fronmühle wird 1721 an Johann Georg Tyrolf (geb. 1699) in Erbpacht gegeben. Er ist der Sohn von Hermann Adolf Tyrolf, der 1698 Nachfolger seines Vaters Hans Michael Tyrolf auf der fürstbischöflichen Schloßmühle in Hanhofen geworden war. Tyrolf heiratete die 17-jährige Geinsheimer Bürgerstochter Eva Elisabeth Sebastian. Ihre 13 Kinder wurden fast alle in Geinsheim getauft. 1744 wird Tyrolf Bürger von Haßloch und 1745 als geachteter Bürger zum Gerichtsschöffen ernannt. Außerdem bestätigt ein Erbbestandsbrief Johann Georg Tyrolf als Erbbeständer der Fronmühle. 1757 folgt Heinrich Tyrolf (geb. 1724) seinem Vater als Erbbeständer auf der Fronmühle nach. 1747 hatte er sich mit Eva Barbara, geb. Hoffmann, aus Geinsheim vermählt. 1761/62 mußten Mühlwerk und Wasserbau renoviert werden. Am 27. 2. 1768 stirbt der Müller Heinrich Tyrolf im Alter von 44 Jahren. Aus der Ehe waren 4 Kinder hervorgegangen.

Die Witwe Eva Barbara Tyrolf führte die Mühle weiter, bis der Sohn Franz Jakob Tyrolf, geb. 1757, erwachsen war. Er vermählte sich 1784 mit Elisabeth geb. Reiß. Aber er scheint am Mühlenbetrieb nicht interessiert gewesen zu sein; denn er zieht am l. Mai 1792 als Landwirt nach Geinsheim.

Johann Michael Tyrolf, ein anderer Sohn von Heinrich und Eva Tyrolf, der Müller in der Mörlheimer Mühle war, kehrte auf die Fronmühle zurück. Er war seit 13. Nov. 1786 mit Maria Franziska Dudenhöfer verheiratet. Die alte Müllerin, Eva Barbara Tyrolf, starb am 20. 3. 1794. Unruhige Zeiten brechen über die Fronmühle herein. Die Franzosen werfen unweit der Mühle Schanzen auf. Wie aus dem Hausbuch des Fronmüllers hervorgeht, suchen die Truppen mit Forderungen die Fronmühle häufig heim. Am 23. Mai 1794 entbrennt ein heftiger Kampf zwischen dem rechten Flügel der französischen Rheinarmee und dem linken Flügel der kaiserlichen Truppen. Die Franzosen werden gezwungen, ihre Stellungen aufzugeben und sich bis auf die Queichlinie zurückzuziehen. Im Juli des gleichen Jahres tauchen die Franzosen wieder auf und holen aus Vorratskammer, Keller und Scheune, woran ihnen gelegen war. Ein Auszug aus dem Hausbuch von Franz Jakob Tirolf zeigt, welche Lasten die Fronmühle in jenen Kriegs- und Revolutionswirren zu tragen hatte. Der Müller konnte allerdings seine Rechnung an die Gemeinde Haßloch zur Begleichung einreichen:

„Was ich der gemeint (Gemeinde) an barem gelt (Geld) und sonstige zehrungen sambt fich (Vieh) vom 21ten Mertz 1793 bis den 9ten January 1797 forgestregt (vorgestreckt) und mit dem forstant (Vorstand) ferechnet (verrechnet) wie folgt:

21ten Mertz für zehrung

Gulden 20

Kreuzer 43

fom 7ten bis den 24ten April für die Breißische felt Jäger in der Frohndmühl und Heßische Druben (Truppen) 8ten April bares gelt laut handschrift auf weinacht bis den 1ten February 1794 für generäl 8 Malter Habers, 1 milligkalb (Milchkalb) samt zehrung fom 17ten august bis den 28ten für zehrung fom 7ten Juny bis den 19ten august für kaiserliche ogsenhiter (Ochsenhüter) dem cabaral (Korporal) für wein

 

 

130

 

37 162 12

 

-

14

 

 

29

 

31

-

54

 

74 40

Gulden Kreuzer

sogleich an die breißische Hußaren abgeben müßen auf Befehl des Schultheis mohr l Malter Spelz

16

20

für Zehrung und haber

8

22ten morgensbatrol 8 butel (Raschen) Wein,

 

 

 

 

brantwein, 10 broth

38

29ten Schultheis in sein Haus komen laßen

 

 

 

 

6 1/2 (unleserlich) wein

18

sogleich breißische Batrol 3 butel wein, 1/2 broth

51

Franßesig (französische) Batrol Zehrung

6

40

wider ein batrol mit 40 man Zehrung und haber

 

 

 

 

mitgeben

15

20

3ten ein Batrol mitagmahl 9 butellen wein

 

 

 

 

6 Scheffel Haber

8

28

Der Müller wird im Winter 1794 von französischen Offizieren gezwungen, im eiskalten Wasser des Speyerbaches stehend, eine Reparatur am Mühlrad durchzuführen, um den Mahlbetrieb in Gang setzen zu können. Er holt sich dabei eine schwere Lungenentzündung und stirbt zwei Jahre später, im Jahre 1796, wahrscheinlich an einer nachfolgenden Tb. 1798 heiratet seine Witwe den inzwischen ebenfalls verwitweten Bruder ihres Mannes, Franz Jakob Tyrolf, Landwirt in Geinsheim. Zu dieser Zeit wird die Fronmühle von einem Unterpächter betrieben. Durch die Revolutionskriege war die Mühle stark geschädigt worden, denn die Pacht betrug damals nur 30 Malter Korn, während 1771 noch 61 Malter Korn zu entrichten waren. 1801 wurde durch den Frieden von Luneville das linke Rheinufer an Frankreich verloren. Alle linksrheinischen Pachten mußten an die Schuldentilgungskasse in Paris bezahlt werden. 1808 erwarb Ludwig von Bilderbeck aus Mainz die Fronmühle. Er gab sie an Franz Georg Tyrolf in Erbpacht. Die Pacht wurde nun in Franken umgerechnet und nach Paris an Bilderbeck bezahlt. 1809 waren 269 Francs, 1811 382 Francs zu entrichten. Franz Georg Tyrolf heiratete am 9. Juli 1809 Katharina Barbara Juliano aus Haßloch. Er führte die Mühle bis 1817 in Erbpacht, löste aber am 2. Juni 1817 die Erbpacht mit 6.464 Francs = 3.000 Gulden ab und wurde damit der erste Grundeigentümer der Fronmühle. Der Müller hatte drei Töchter und den Sohn Jakob. Franz Georg Tyrolf, geboren im Jahre 1789, sollte 1809 zum 65. Rgt. d' Infanterie, 4. Bat., 2. Comp. eingezogen werden. Als wohlhabender junger Mann konnte er aber einen Ersatzmann stellen. Johannes Doerzab verpflichtete sich, für ihn im Heere Napoleons Dienst zu tun. Ein entsprechender Vertrag wurde vor einem Notar in Mainz abgeschlossen. Als Entschädigung erhielt Doerzab 3.109 Francs und 89 Centimes, davon mußten 355 Francs, 55 Centimes sofort entrichtet werden, die restliche Summe bis zur Entlassung in bestimmten Abständen - im Falle des Todes an die Erben. Die Urkunde wurde bei Anwesenheit verschiedener Zeugen ausgefertigt. Am 16. November 1811 wird die Auszahlung des Restbetrages an Johannes Doerzab von dessen Bevollmächtigung quittiert.

Über die Besitz- und Vermögensverhältnisse der Müllersfamilie Tyrolf gibt ein Ehevertrag für eine der Töchter Aufschluß. „Maria Theresia Tyrolf, noch minderjährig, siebzehneinhalb Jahre alt, ohne Gewerbe bei ihrer Mutter auf der Frohndemühle wohnhaft, Tochter von Georg Franz Tirolf zu seinen Lebzeiten Müller auf besagter Frohndmühle bei Haßloch," heiratete im Dezember 1831 Franz Eisenbiegler aus Alsterweiler. Sie erhielt u. a. das in Geinsheim an der Hauptstraße gelegene zweistöckige Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Hof und Zubehör, sodann ein Baumstück unweit des Hauses. „Die Witwe macht ihrer Tochter, der Braut, ein weiteres Geschenk von einer Barsumme von zwey Tausend Gulden." Außerdem wird eine Mobilaraussteuer von Tausend Gulden zugesichert. Dann folgt eine Auf­stellung von etwa 19 Morgen Land, das sie von der Mutter erhält „bis zur allgemeinen Theilung des älterlichen Vermögens und wovon sie während dieser Zeit keine Steuern zahlen soll."

Im Hausbuch3 der Mutter ist als Aussteuer für die Tochter Maria Theresia aufgeführt:

Aus dem Erbe des Vaters:

  • 6 hänfene Tischtücher

  • 12 rein wirkene ( = gewirkte) dito

  • 24 Salfeden( Servietten)

  • 12 hänfene Bettücher

  • 3 wirkene dito

  • 12 rein wirkene Handtücher

  • 3 kelchene „Deckbettzigen" ( Bettbezüge)

Restliche Aussteuer:

  • 1 Nußbaum - Kleiderschrank

  • 1 nußbaumener Tisch

  • 1 nußbaumen Bettlade

  • 1 kieferne Bettlade

  • 1 nußbaumenes Nachttischchen

  • 12 nußbaumene Stühle

  • 6 Sessel

  • 1 kieferner Küchenschrank

  • 1 eichener Tisch

  • 2 Spiegel

  • 1 Klingelstock

  • 1 Spinnrad

  • 2 rote Teppiche

  • 1 Mückenschrank

  • 1 kleines Fußstühlchen

  • 3 Wasserkübel

  • 12 Backkörbchen

  • 4 kelchene gelbe Bezüge

  • 3 weißgelbe Bezüge

  • 2 weiße Bezüge

  • 1 Bettvorhang

  • 1 Barchentdeckbett

  • 1 Drilligkissen

  • 1 Backmulde

  • 1 Backdiel (= Backbrett)

  • 1 Mehlkorb

  • 1 Gießkanne

  • 1 Dutzend Messer und Gabeln

  • 6 gelbe große Löffel 12 Eßlöffel

  • 12 Zinnene Suppenteller 12 Zinnene flache Teller

  • 2 Zinnene Platten

  • 1 Zinnener Vorleglöffel

  • 1 Zinnene Suppenschüssel

  • 1 blechene Schüssel 12 Milchhäfen

  • 1 Löffelblech

  • 1 Reibeisen

  • 1 Gewürzlade

3) Hausbuch für Katharina Barbara Tirolf Wittib 1. Januar 1830 im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim.

  • 2 Porzellankaffeekannen

  • 12 Porzellanteller

  • 12 Porzellantassen

  • 1 Ölkännchen

  • 1 Öllicht

  • 1 Leuchter

  • 1 gläserne Laterne

  • 1 Bügeleisen mit Rost und Stahl

  • 1 Dampfknöpfhafen

  • 1 Gießblech

  • 2 weiße Körbe

  • 4 Malter Schwarzmehl

  • 2 Malter Weißmehl

  • 2 blechene Butterkannen mit 20 Pfd. Butter

  • 2 Ohm Wein 1832er

  • 1 Faß, welches zwei Fuder hält 12 Pfund Hanf 25 Zentner Heu und

  • 3 Zentner Ohmet 100 Bund Kornstroh

  • 3 Löcher mit Rüben (Rübenmieten)

  • 3 Löcher mit Dickrüben

  • 2 Simmern Raps

  • 6 Maltersäcke

  • 1 Roßtrog

  • 1 Kessel aus Gußeisen

  • 1 Krautstanne in Holz gebunden

  • 1 alte Mostbütte

  • 3 Kühe

  • 2 Pferde

  • 2 Schweine

  • 6 Hühner und ein Hahn

  • 2 Rückriemen

  • 1 alter Sattel

  • 3 Kummete

  • 4 Halfter

  • 1 Deichseleisen

  • 1 Wagen mit Zubehör

  • 1 Pflug mit hölzerner Egge

  • 1 eiserne Egge

  • 1 Wagentuch

  • 1 Holzsäge

  • 1 Baumsäge

  • 2 Mückengarn

  • 150 Pfd. alt Eisen

  • 1 weißer Vorhang an das Bett

  • 1 weißes Couvert

  • 1 rothes Couvert

  • 1 weiße Blümodecke

  • 1 Blümo

  • 2 blaubarchent Unterbetten

  • 1 blaubarchent Deckbett

  • 1 rothbarchent Deckbett

  • 4 große Kissen

  • 4 kleine Kissen

  • 2 Strohsäcke

  • 1 rothdrillich Unterbett

  • 8 Kölschene Überzüge (= Bettbezüge), unten wie oben

  • 1 baumwollener Überzug

  • 1 kartunener Überzug

  • 2 wirkene Bettbezüge für die Magd

  • 2 wirkene Kopfkissenbezüge für die Magd

  • 2 wirkene Bettücher für die Magd

  • 1 Deckbett für den Knecht

  • 12 feine wirkene Handtücher

  • 18 hänfene Handtücher

  • 12 hänfene Bettücher

  • 12 fein wirkene Tischtücher

  • 12 hänfene Tischtücher

  • 2 Tafeltücher

  • 12 flächseme Servietten mit

  • 1 Tafeltuch

  • 12 hänfene Servietten

  • 50 Hemden

  • 3 blaue Nasetücher

  • 12 Nasetücher

  • 1 weißer Unterrock

  • 8 Kragen

  • 1 weißes Halstuch

  • 1 schwarz wollen Halstuch

  • 1 braun wollen Halstuch

  • 1 roth wollen Halstuch

  • 1 roth seiden Halstuch

  • 8 kleine seidene Halstücher

  • 4 kleine florene Halstücher


Die Schloßmühle in Hanhofen, 1224 bis heute

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Fotografie M.Grund

Die Schloßmühle steht westlich von Hanhofen an der Bundesstraße 39. Sie trägt ihren Namen nach Schloß Marientraut, einem fürstbischöflichen Wasserschloß, dessen Bau im Jahre 1414 begonnen wurde. Die Südmauer der ersten Anlage befand sich gegenüber der herrschaftlichen Mühle, wie aus alten Plänen von der Burg hervorgeht. Die Gewann nördlich der B 39 heißt heute noch Burgfried. Der Woogbach speiste einst die Burggräben und trieb das Rad der Mühle. Es ist anzunehmen, daß diese Mühle die urkundlich im 13. Jahrhundert erwähnte „Ganzenmühle" ist. Bis 1224 war die Ganzenmühle zu Hanhofen für 18 Malter Korn jährlich verpachtet. Eigentümerin war damals das Stift St. German in Speyer. Im Mai 1224 wurde die Ganzenmühle „bey Högenhoven" (Hanhofen) vom Kapitel St. German gegen „eine jährliche Gilt von 12 Scheffel Dinkel" (Dinkel = Getreideart) an das Kloster Maulbronn verliehen. 1305 ging die Mühle an den Konvent des Hl. Grab-Klosters zu Speyer über. Bei einer Güterverleihung im Jahre 1363 wurde die „Gansmühle" ebenfalls in den Akten erwähnt: Der Speyerer Bürger Rudolf Offenburg ließ am 17. November 1363 beurkunden, daß er seinem Mitbürger Henel Rorbecher, „dem ackermann, für eine jährliche Gült von 35 Pfund Heller die Nuwewisen zwuschent Dutenhoven und dez vorgenanten Rudolfes busche als der grabe beslußet, anderwarbe die Keverwise und die gemite wise als der Wassergrabe get und der rein beslußet, in den lochern abwendig Gansmueien by Dutenhoven gelegen, in Erbbestand verliehen zu haben."

Rudolf bekennt in dieser Urkunde, daß diese Güter, wie auch sein Hof und die dazugehörigen Güter mit einem jährlichen Ewigzins von 60 Pfund Heller und 50 Malter Korn belastet sind. Der Zins ist von ihm „den herren von Mutenbrunnen (Maulbronn) zu entrichten." Das Datum lautet: 1363 an dem fritage nach sant Martins tage des heiligen bischoves."

Auch im Weistum von Dudenhofen ist die Gansmühle genannt. Jene Darstellung bezieht sich auf einen Allmendweg, der über den Bach zog, und „welcher (= wer) auch uß dem Walde führe die Gansmühl herab und über die bach entführe uff der anderen seithen .....". Der angeführte Wald müßte demnach der Alimentwald gewesen sein, der Allmendweg über den Bach ist die heutige Straße nach Harthausen.

An einer anderen Stelle heißt es im Weistum: „ .. . weissen und sprechen, daß ein gemeiner Alllmendweg seyn soll zu der Muhlbronnr Mühlen bederich, uff das frembde und heymbsche daselbst ihre viehe getränken mögen und wasser, weyd zu brauchen nach ihrer notdurfft...."

Am 10. Juni 1474 verlieh Nithart von Homberg, Amtmann zu Lauterburg, „von wegen des Bischofs Matthias v. Speier" die Mühle bei dem „Schloß Mergentruot" ( = Marientraut) dem Müller Veit Bumann von Zeißgem (= Zeiskam) und seinen Söhnen auf Lebenszeit gegen jährlich 48 Malter Korn in Bestand.1

1) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 502.

 Am 16. Mai 1521 empfangen Blasius, Müller von Zeiskam, und seine Frau Katharine vom Bischof Georg zu Speyer, Pfalzgrafen bei Rhein, die bischöfliche Mühle bei Heynhofen gegen eine jährliche Pacht von 56 Malter Köm in Erbbestand. Siegler der Urkunde war Junker Konrad von Sickingen, bischöflicher „Fauth am Bruhrein" 2.

In einem Akt vom 5. Januar 1541 sagte im Zeugenverhör über Eberhart Augenreich von Dürkheim der Müller Hanns von Heinhofen aus. Er bescheinigte dem Dürkheimer Bürger, der sich auf die Seite der aufrührerischen Bauern geschlagen hatte, „sich ehrlich und wohl gehalten" zu haben, so daß „ihn die Grafen lieb und werth gehabt."3

Hanns von Heinhoffen muß ein Unterpächter gewesen sein; denn eine Urkunde als Beständer ist nicht vorhanden. Am 23. April 1560 erhielt Peter Nagell von Dirmstein vom Bischof Rudolf von Speier „die Mahl- und Rodtmühle zu Heinhoffen beim Schloß Marientraut gelegen auf beiderseitige Kündigung gegen einen jährlichen Pacht von 60 Malter Korn in Bestand." Siegler war Peter Nagell von Dürmstein, Faut des untern Lauterburger Amts zu Marientraut. Datum: „Udenheim uff Sant Georgen des heyligen Rietters und Martinstag."4 

2) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 503.

3) Ernst Zink: Dürkheim und der Bauernkrieg, Pfälzer Heimat, Jg. 118, S. 52.

4) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 504.

Anmerkung zu Rodtmühle: nach Duden: idg. Wurzel reu = reißen, brechen, (auf-) wühlen; lat. rumpere = brechen, rupfen; Rotten, rotten = Flachs zum Rotten, zum Rösten, zum Mürbewerden bringen. Also wurde in dieser Mühle nicht nur Korm gemahlen, sondern auch Flachs bearbeitet.

Am 3.9.1665 erhält Hans Michael Tyrolff von Philippsburg den Bestandsbrief über die auf sechs Jahre „bestandene" - gepachtete Mahlmühle zu Hainhofen. Danach hat er „alle Jahr 100 Malter Korn gute, dürre Frucht, Kaufmannsgut, auf seine Kosten und ohne Abgang von Monat zu Monat oder längstens quartaliter zur Kellerei Pfalz (d. i. Bezeichnung für den Bischofshof der Stadt Speyer) zu liefern." Außerdem muß er „die Mühle alsdann mit Haus, Hof und Pertinenzien leidentlich halten, auch bei seinem Abzug die Mühle, wie er sie bekommen, liefern." Als gebannte Ortschaften werden in jenem Bestandsbrief aufgeführt: Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Berghausen, Dudenhofen, Walsheim, Schifferstadt und Geinsheim. Seine Bürgen sind Martin Hübsch, Anwalt zu Hanhofen, und Hans Gref von Walsheim, „welche im Falle der Versäumnis oder Fallierens des Bestandners für ihn selbst stehen und zahlen sollen." 5

Am 24.1.1674 wurde „Hans Michaeln Tyrolff, Müller zu Hainhofen, die Schildwirtschaft auf seine daselbst neu gebaute Behausung unterm Land­schreibereisiegel erlaubt."6

Am 3.3.1678 wird vermerkt, daß mit dem Müller Hans Michael Tyrolff wegen des Mühlenpachts verhandelt werden mußte.

Statt der festgesetzten Mühlenpacht sollen „in Ansehung dieses schweren, verderblichen Kriegswesens und mehrenteils entwichener Untertanen vom l. 3. bis 31.8.1678 15 Malter Früchte" geliefert werden.

Anscheinend wurde die Mühle ohne besondere Formalitäten jeweils nach Ablauf der Pachtzeit weiterverpachtet, solange sich der Pachtbetrag nicht veränderte.

Am 1.9.1678 wird der Bestand urkundlich auf ein Jahr erneuert und zwar gegen eine Pacht von 42 Malter Korn.

Die Kriegswirren machten sich im folgenden Jahr stark bemerkbar. Am 16.9.1679 werden dem Müller Hans Michael Dirolffen „auf sein untertänigstes Ansuchen wegen erlittenen Schadens von den durchgezogenen Völkern" 5 Malter des auf 40 Malter reduzierten Mühlenpachts erlassen."7

Am 2.1.1680 wird dem Hans Michael Tyrolff die herrschaftliche Mahlmühle zu Hainhofen gegen eine Pacht von 66 Malter „reinem, wohl gewandtem, marktgebigem Korn" übertragen. Nach Ablauf der Zeit soll er bei der Verleihung der Mühle den Vorrang haben."7

Der alte Müller war hochbetagt, er konnte die Mühle nicht weiterführen. Aus den Speyerischen Landschreiberei- und Kammerprotokollen Nr. 12 155 (General-Landesarchiv Karlsruhe) ist zu entnehmen, daß Hermann Adolf Tyrolff  Nachfolger seines Vaters Hans Michael Tyrolff auf der Hanhofer Mühle war.

Danach wird ihm ab 1698 die Mühle „dergestalt verliehen, daß er dieselbe auf seine eigenen Kosten wieder aufbauen, in Stand und Gang bringen" solle, „wie dieselbe bei vorigen Friedensjahren gewesen." Dazu habe er alles Material auf eigene Kosten herbeizuschaffen und anzufahren, „doch sind ihm dabei die Fronden im Amt Marientraut zu leisten. Der Bestand ist vormals und viele Jahre her 100 Malter Korn gewesen, so doch nunmehr einige Zeit und zwar die letzten Jahre, wie sein Vater gehabt, auf 80 Malter moderiert und nicht mehr gegeben worden."

5) Protokolle der Speyerischen Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 148

6) ebenda Nr. 12 151

7) ebenda Nr. 12152

Da jedoch wegen der „vorher gewesenen Kriegsjahre wenig Leut und Mahlgäste im Amt der dazu gebannten acht Dorfschaften, welche in dieser Mühle und nirgends anderst wo zu mahlen verbunden," wurde die Naturalienpacht in Geldpacht umgewandelt und auf jährlich 100 Gulden festgesetzt. Der Bestandner beschwerte sich wegen der Baukosten über diese hohe Summe. Deshalb wurde die Pacht „mit Vorbehalt gnädigster Herrschaft Ratifikation auf 60 Gulden ermäßigt." Der Vertrag war doppelt ausgestellt, einer davon „sub sigillo camerae dem Bestandner gleich zugestellt, der andere anstatt eines Reverses vom Bestandner unterschrieben worden." Das Datum lautet:

14./24. Januar 1698.8

Tyrolff baute auch die Lohmühle wieder auf, die während der Kriegswirren zerstört worden war. Dafür braucht er für das Jahr 1698 „keinen Zins" zu bezahlen. Am 3. September 1698 wird ihm in Kirrweiler zugesichert, daß er die Lohmühle während der nächsten drei Jahre „so gut er kann und mag nützen darf ohne jedes Entgelt. In den letzten drei Jahren der Pachtperiode muß er für die Lohmühle 30 Gulden Pacht „in guter gangbarer Münze an den Keller des Amtes Marientraut zahlen." Die Herrschaft behielt sich das Recht aus, nach Ablauf der Pachtzeit, die Lohmühle nach Belieben weiterzuvergeben9

Noch im gleichen Jahr führt Hermann Adolf Tyrolff, im Protokoll Müller zu Geinsheim (?) genannt, an, daß er wegen hoher Baukosten den Mühlzins zu 60 Gulden nicht aufbringen könne. Außerdem habe er „wegen Wasserbauten sieben Wochen nicht mahlen können." Am 30.12. 1698 werden ihm 10 Gulden erlassen.10 Am 20.12.1700 erhält Hermann Adolf Thyrolff die herrschaftliche Mahlmühle zu Hanhofen mit allem Zubehör auf die nächsten Jahre bis 1707. Als Pacht hat er 80 Malter Korn zur Kellerei Pfalz in Speyer zu liefern, und zwar an Michaelis. Den auswärtigen Müllern wird im Jahre 1700 geraten, daß sie den Untertanen der acht (gebannten) Dörfer nicht mahlen sollen, andernfalls müßten sie mit der Pfändung ihrer Pferde und des Geschirres rechnen. Bei Neuverpachtung der Mühle soll Thyrolff den Vorrang haben."

Am 23. 6. 1705 beschweren sich Hermann Adolf Tirolf zu Hanhofen und Andreas Fürst von Dudenhofen, beide Müller, „gegen die beiden Gemeinden, daß sie nicht allein keine Freiheit, wie doch jederzeit gebräuchlich, genießen, sondern über ihren Anteil beschwert wurden." Sie bitten um Aufrechterhaltung des Befehls, der „ausgewirkt" sei, die Mühlen, da sie herrschaftliche Häuser seien, von der Einquartierung frei zu lassen.

Am 27. 11. 1711 bittet Hermann Adolf Tyrolff, Müller zu Hanhofen, um Nächlaß der diesjährigen Pacht, da er wegen „vielfachen Hochwassers in verschiedenen Malen etliche 20 Wochen" nicht mahlen konnte. Ein Beschluß sagte ihm einen Teilerlaß zu.12

8) ebenda Nr. 12155 (fol. 12/3)

9) ebenda Nr. 12155 (fol. 66/37)

10) ebenda Nr. 12155 (fol. 98 r)

11) ebenda Nr. 12 156 (fol. 55/6)

12) ebenda Nr. 12 157 (fol. 161)

Am 14.12.1712 bittet Hermann Adolf Tyrolff, herrschaftlicher Mühlbeständner zu Hanhofen, abermals um Ermäßigung der Pacht; als Grund für sein Anliegen gibt er Mißwachs an und längeren Stillstand der Mühle wegen Wasserbauten. Von 80 Malter werden ihm 25 nachgelassen.13 Am 18.1.1713 werden ihm weitere 5 Malter nachgelassen!14 Am 10. 3. 1713 bittet Tyrolff, seinen Sohn Benedikt, der sich unlängst verheiratet habe und „zum Mühlwerk tüchtig sei", für ihn in die Pacht eintreten zulassen. Diese Bitte wird bewilligt.15 In diesem Schreiben nennt sich Hermann Adolf Tyrolff „Anwalt zu Hainhofen." Die Bezeichnung Anwalt entspricht dem späteren Adjunkt. Hermann Adolf Tyroiff zog sich anscheinend allmählich von der Mühle zurück; denn am 26. 5.1713 sucht er um die Genehmigung nach, einen Stall auf dem Gelände seines Wirtshauses „Zum Hirsch" um seiner Bequemlichkeit willen näher an die Haus- und Hofmauer des Hanhofer Amtshauses bauen zu dürfen. Mit einigen Auflagen erhält er die Bewilligung. Am 14. 11. 1773 meldet er sich energisch zu Wort. Er führt als Beständer der Mahl- und Lohmühle an, daß er beim letzten Franzoseneinfall völlig ausgeplündert worden sei, daß er während des Aufenthaltes der französischen Armee bei Speyer auf der Mühle nicht sicher war und daß er außerdem nichts zu mahlen hatte. Auf seine Eingabe hin werden ihm von den 80 Maltern Mühlenpacht 15 Malter und von den 36 Gulden Zins von der Lohmühle 6 Gulden erlassen!16 Am 12.1.1714 werden ihm auf eine weitere Bittschrift weitere 10 Malter Korn gestrichen!17 Am 3. 12. 1716 ist zwischen Hans Michael Tirolf von Hanhofen und dem Amtsdiener Koch von Manentraut wegen einer Wiese ein Prozeß anhängig. Aus dem Bericht des Amtes ist folgendes über den alten Müller zu erfahren:

Tirolf habe sich schon seit 8 Jahren von der Gemeinde „ganz und gar abgesondert." Er habe keine bürgerlichen Lasten mehr getragen, die Mühle an seinen Sohn abgetreten. Auch habe er jüngst nicht gehuldigt, was alle Bürger und Hintersassen tun müssen." Deshalb eröffnete man ihm, daß er seines Bürgerrechts verlustig gegangen sei.18 Am 28.1.1717 übergibt Hans Michael Tirolf zu Hanhofen seine Gegenvor­stellungen an das Amt Kirrweiler.19 Aus den Speyerer Hofratsprotokollen Nr. 11586 (Generallandesarchiv Karlsruhe) vom 19.6.1719 geht hervor, daß sich Hans Michael Tirolf, Altmüller zu Hanhofen, gegen den Amtsverweser Dinker zu Marientraut beschwert, „daß ihn dieser für keinen Bürger erkennen wolle", weil er bei der letzten Huldigung zu Kirrweiler nicht erschienen sei. Tirolf gibt an, daß er 85 Jahre alt sei und „aus Unvermögenheit" seine Haushaltung aufgegeben habe. Er bittet, wegen hohen Alters und damaliger Kränklichkeit, ihn für entschuldigt und für einen Bürger zu halten.

13) ebenda Nr. 12 158 (fol. 46)

14) ebenda Nr. 12 158 (fol. 66 r)

15) ebenda Nr. 12158 (fol. 84 r)

16) ebenda Nr. 12158 (fol. 128)

17) ebenda Nr. 12 158 (fol. 144)

18) Protokolle des fürstbischöflich speyerischen Hofrates Generallandesarchiv Karlsruhe, Nr. 11581 (S. 849/50).

19) ebenda Nr. 11582 (S. 82) 

Am 1. 2.1719 20 wurde beschlossen, nach Ablauf des Bestandes der herrschaft­lichen Mahl- und Lohmühle zu Hanhofen (nun immer Hanhofen statt bisher Hainhofen geschrieben) zur besseren Solidierung der Mühlwerke das Wasser anders zu fassen und einen ganz neuen Wasserbau zu legen. Die Verhand­lungen werden mit dem Hauptbeständer Tyrolff geführt - am 22. 12. 1717 wurde ein herrschaftlicher Müller Heinrich Siegel zu Hanhofen genannt; er war wahrscheinlich ein Unterpächter Tyrolffs.21

Es kam zu folgender Abmachung:

  1. Die Kammer beschafft das Baumaterial.

  2. Tyrolff bezahlt die Handwerksleute.

  3. Die Mahl- und Lohmühle wird ihm und seiner Familie auf 16 Jahre überlassen.

  4. Für die Mahlmühle entrichtet er eine jährliche Pacht von 100 Malter Korn.

  5. Für die Lohmühle muß er einen jährlichen Zins von 36 Gulden bezahlen? 2

Die Mühle wird von Joh. Clemens Froimont, der bis 1720 in Speyer Architekt war, wieder unter der Bezeichnung „Gansmühl" angeführt. Auf einem Flurplan ist die „Ganßmühlenwies" eingezeichnet. Der Text dazu lautet:

„.... die Ganßmühl genannt, allwo die Hainhoff er mit Dudenhofen angrenzen, bei der Hainhofferstraß von Dudenhofen aus."23

Aus dem Speyerischen Hof Ratsprotokoll Nr. 11 602 vom 22. 2. 1723 geht hervor, daß Hermann Adolf Tirolf nun in seinem Wirtshaus in Hanhofen wohnt. Er wird als Anwalt und Hirschenwirt zu Hanhofen angeführt. Er übergibt der Kammer eine Aufstellung, was in seiner Wirtschaft „durch verschiedene von hoher Regierung geschickten Kommissionen, auch zu Marientraut gewesene Inhaftierte, verzehrt worden", nämlich etwas über 75 Gulden. Die Kammer wird zur Zahlung aufgefordert. 1830 wird Franz Josef Becker als Müller der Hanhofer Mühle genannt. Er war mit Maria Ursula geb. Grüner verheiratet. Am 30. 8. 1830 ist der Tod von Maria Franziska Becker beurkundet; sie war die Tochter des Ehepaares. Im Türsturz einer Stalltür sind die Buchstaben FIB und die Jahreszahl 1837 zu finden. Das Feldkreuz westlich von der Schloßmühle - Einbiegung B 39 Richtung Harthausen - wurde 1839 von den Eheleuten F. J. und M. U. Becker errichtet.

Franz Jos. Becker, der Müller, starb am 16. Mai 1847,59 Jahre alt. Dann muß sein Sohn gleichen Namens die Mühle übernommen haben; denn 1857 lebt ein Müller namens Franz Josef Becker in Hanhofen. Seine Frau heißt Elisabeth Wilhelmine geb. Landes. Im Sterberegister der Pfarrei wird nämlich unter dem 23. Juli 1857 der Tod seiner Tochter Maria Elisabetha Becker beurkundet. Von ihm erwirbt 1899 Josef Schmied die Mühle. Er war verheiratet mit Gretel geb. Ziegler. 1909 übernimmt Georg Grüner senior die Mühle, als er die Tochter Schmieds, Philippine, heiratet. Georg Grüner war gelernter Gerber, übte seinen Beruf nach der Heirat aber nicht mehr aus.

Sein Nachfolger wurde 1947 Georg Grüner junior, verheiratet mit Anna geb. Hammer. Er führt die inzwischen von ihm modernisierte Mühle heute noch.

20) Protokolle der speyerischen Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 160

21) ebenda Nr. 12 160 (fol. 95 r)

22) ebenda Nr. 12160 (fol. 165 r)

23) Stadtarchiv Speyer Plan Nr. 361.

Abbildung der Publikation von Frank Mohr entnommen

 

 

 

 

 

 

 

 


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