Neustadt
a. Haardt, den 3. Juni 1899
Nummer 2o34 E.
Königliches
Bezirksamt
Neustadt
a.d.H.
Betreff:
Die Reinigung des Speyerbaches
Mit
1 Amtsakt.
Anbei
folgen die Verhandlungen ausgesetzten Betreffs zur Kenntnisnahme und
Verständigung des Stadtrates und Vorlage eines Beschlusses derselben über
seine Stellung zur Sache, nachdem die Gemeinde Neustadt a./H. an der
entsprechenden Reinhaltung des Speyerbaches hervorragendes Interesse hat und
gerade von hier des Öfteren durch die Presse und in sonstiger Weise über
die in dieser Beziehung gegenwärtig bestehenden Mißstände Klagen laut
geworden sind.
Junker
Königl.
Bezirksamtmann
Auszug
Sitzung
des Sanitäts - Ausschusses vom 29. Juli 1899
"Die
Reinigung des Speyerbaches betr."
Der
Ausschuss spricht sich in folgender Weise aus:
1.)
Nach der Beobachtung des Sanitätsausschusses zu Neustadt fließt das Wasser
im Speyerbache der Stadt Neustadt in höchst schmutzigen Zustande zu.
Dasselbe ist häufig tagelang von mißfarbigem Aussehen und unangenehmem
ekelhaftem Geruche.
2.)
Diese Verunreinigung des Bachwassers wird hervorgerufen, durch die an dem
Bache zu Weidenthal, Neidenfels, Frankeneck, Lambrecht und
Schönthal-Neustadt liegenden Fabriken. Die Fabrikbesitzer geben dies auch
nach den Akten zu.
3.)
Der Sanitätsausschuss ist der Ueberzeugung, daß dieser sanitäre Mißstand
nur dadurch möglichst beseitigt werden kann, wenn den Fabrikbesitzern die
Auflage gemacht wird, vor der Einleitung der Abwässer aus den Fabriken in
den Speyerbach eine ausreichende Reinigung derselben vorzunehmen. Die
Gutachten verschiedener Fabrikanten z.B. F.F. Marx und Engelmann &
Hoffmann geben geeignete Anhaltspunkte und zeigen auch die meisten
Fabrikanten den ausgesprochenen Willen zu der notwendigen Reinhaltung des
Speyerbachwassers nach Kräften beizutragen.
Nr.
5o3
1899
Die
Reinigung des Speyerbaches betreffend.
Von
Jahr zu Jahr mehren sich die Klagen über die zunehmende Verunreinigung des
Speyerbaches. Durch die vielfach festgestellte Übung der angrenzenden
Triebwerksbesitzer, die Abwässer ihrer Werke ohne Benützung von
Klärbassins oder anderer ähnlicher Vorrichtungen unmittelbar in den
Speyerbach zu leiten, hat sich im Laufe der Zeit ein Mißstand
herausgebildet, der nicht nur den Gebrauch des Wassers für jeden Dritten
nahezu unmöglich macht, sondern auch im hohen Grade gesundheitsschädlich
für die Allgemeinheit geworden ist. Die Rücksicht auf das allgemeine Wohl
erfordert es daher, hier Verbesserungen zu treffen, die den gegenwärtigen,
schädlichen Zustand thunlichst beseitigen und eine geordnete, einheitliche
Benützung des Wassers ermöglichen. Bevor jedoch das unterfertigte Amt
weitere Maßnahmen zur Beseitigung des besagten Mißstandes in's Auge fassen
wird, ergeht hiermit an alle beteiligten Triebwerk- und Fabrikbesitzer die
Aufforderung bis längstens 1. Mai lfd. Jrs. anher mitteilen zu wollen, auf
welche Weise die Ableitung der Abwässer aus ihren Betrieben in den
Speyerbach erfolgt, ob und welche Vorrichtungen behufs deren Reinigung sie
besitzen, eventuell, wie sie sich bei dem Mangel von Klärbassins etc. der
Forderung notwendiger Neuanlagen gegenüberstellen und bezw. welche
Verbesserungen sie freiwillig zu übernehmen gesonnen wären.
Neustadt
a/H., den 12. März 1899
Königl.
Bezirksamt
Neustadt,
den 26ten Oktober 1891
No
374971
Kgl.
Bezirksamt Neustadt a./H.
Betreff:
Verunreinigung
des Speyerbaches
durch Adolf Heck in Neustadt a./H.
In
der Anlage erhält das Bürgermeisteramt gegen Rückgabe ein Gutachten des
Herrn Bezirksarztes Dr. Schröder vom 8. Oktober 1898 mit dem Auftrage, den
Herrn Heck zu einer Erklärung aufzufordern, ob er sich neben den vom Kgl.
Straßen- und Flußbauamt aufgestellten Bedingunungen auch den von Herrn
Bezirksarzt Dr. Schröder begutachteten Auflagen unterwirft.
Die
Erklärung ist unterschriftlich zu erhärten.
Ferner hat sich das Bürgermeisteramt nach Anhörung des Stadtbaumeisters
darüber zu äußern, ob von Ortspolizei wegen noch irgend eine Erinnerung
zur Sache machen ist.
Das
Gutachten des Kgl. Straßen-und Flußbauamtes liegt gleichfalls gegen
Rückgabe bei.
Siebert
Kgl.
Bezirksamtmann
Regierungsrat
Neustadt,
den 16. August 1886
An
das Kgl. Bezirksamt Dahier
Betreff:
Die Landesfischereiordnung
Hier:
die Verunreinigung der Wasserläufe
Zur
Verf. vom 15. Juli 1886.
Die
hier in Betracht kommenden Gewerbe und Fabriken sind:
1.
Färbereien,
2.
Gerberbereien,
3.
Papierfabriken,
4.
Tuchfabriken,
5.
Gemischte Fabriken,
6.
Gasbereitungsanstalt.
ad.
1) Die Färbereien von Habig und Heck führen ihr Abwasser direkt den
Wasserläufen zu; der erste in ein Bächel welches in den Stadtbach mündet,
und in das erstere durch einen Canal in seinem Anwesen, der letztere (Heck)
in den Speyerbach.
ad.
2) In den Gerbereien sind weder Cisternen noch Senkgruben vorhanden, das
Abwasser fließt in die Bäche, nur in der Gerberei von Nicolaus Prehsler
zunächst der Postmühle, läuft das Abwasser zuerst in einen kleinen
Behälter der aber kaum als Senkgrube gelten kann.
ad.
3) Die Papierfabrik von Philipp Knöckel Söhne leitet ihr sämtliches
Abwasser in eine im Hofe etwa 20 Centimeter vom Fabrikgebäude entfernte
Grube (Reservoir) aus welcher es nachdem gewisse Bestandtheile sich gesetzt
in einer etwa 30 m langen Röhrenleitung auf eine Wiese des Knöckel u. von
dieser in den Bach abläuft.
In
der Papierfabrik Goßler fließt das Abwasser vom
Kochapparat mit Chlorkalk unmittelbar in den Speyerbach; das andere
Abwasser (von den Waschapparaten) durch eine 15-20 m lange Röhrenleitung in
den Kühlkanal.
Die
Papierfabrik Engelmann u. Hoffmann leitet ihr sämtliches Abwasser ohne
Cisternen oder Grube in den Bach, das Chlorkalkwasser läuft jedoch zuerst
durch eine offene ca.25 m lange Rinne.
ad.
4) Die Oehlert'sche Tuchfabrik leitet ihr Abwasser direkt in das
Kaltenbrunnerbächel, das unterhalb in den Speyerbach ausmündet.
ad.
5) Die chemische Fabrik von August Adolph Heck, sammelt ihr Abwasser in ein
einfach bei der Fabrik angebrachtes Reservoir aus welchem es in einer ca. 18
m langen Röhrenleitung in den Speyerbach abläuft.
ad.
6) Die Gasanstalt sammelt ihr Abwasser in wasserdichten Gruben um es zu
verwerfen, dem fließendem Gewässer wird kein Abwasser zugeführt.
Gehorsam
Das
Bürgermeisteramt
Gez.
Mack
Heck,
Jakob, Färberei in der Stadtgasse, das Abwasser wird in der Färberei
ausgeleert und läuft dann direkt durch eine Thüre welche zum Bach führt in
den Bach.
Habig,
Adam, Färberei in der Landschreibereigasse, das gebrauchte Wasser wird in
der Färberei ausgeleert und läuft in der Färberei in einen Kanal von dort
in das am Hause vorüberfließende Bächelchen und dadurch in den Bach.
Nikolaus
Preßler, Gerberei in der Nähe der Postmühle, das gebrauchte Wasser, Farb-
und Kalkwasser, wird aus den Gruben herausgeschöpft und in die Gerberei
geleert, läuft dann vor der Gerberei in einen kleinen Behälter in den auch
das Küchenwasser läuft, und von da durch einen unterirdischen Kanal in den
Bach.
Karl
Zinkgraf, Gerberei in der Hintergasse, das gebrauchte Wasser, welches aus
sogenanntem Farb- und reinem Wasser besteht wird durch Kanäle in den Bach
geleitet, das Farbwasser besteht aus Loh (Gerbbrühe) und Wasser, das reine
Wasser dient zum wassern der Häute.
Friedrich
Exter, Gerberei in der Kellereigasse, das gebrauchte Farbwasser wird aus den
Gruben in die Gerberei geschöpft und läuft durch dieselbe in den Bach
während das reine Wasser durch einen unterirdischen Kanal in den Bach
läuft.
Philipp
Exter ebenso.
Wegmüller
Eduard läuft das Farbwasser direkt in den Bach während das reine Wasser
durch einen Kanal in den Bach läuft.
Albert
Moritz wird nicht gegärbt, das Farbwasser läuft durch einen Kanal, das
reine Wasser direkt in den Bach.
Heck
Adolf, von der Fabrik durch eine Röhre in ein Reservoir und von da geklärt
durch unterirdischen Kanal in den Bach.
Knöckel
Theodor, von der Fabrik durch eiserne Röhre durch den Hof in ein Reservoir,
von dort unterirdisch durch die Scheune über Weg und Wiese läuft geklärt
in den Bach, als Abwasser.
Goßler
Heinrich das Abwasser vom Kochapparat direkt in den Bach - Kalkwasser - von
den Waschapparaten durch Röhre direkt in den Bach, dasselbe ist beinahe
geklärt.
Engelmann
& Hoffmann von Bleichhaltender durch Kanal in den Bach, Waschhaltender,
direkt in den Bach ebenso vom Klarwasser durch die Böschung vom alten Weg in
den Lauf.
Oehlert
Jakob, das Farbwasser aus der Fabrik direkt ins Bächelchen, während das
Walkwasser in ein Reservoir und von dort etwas gereinigt ins Bächelchen und
dann bei der Heck'schen Pechfabrik in den Lauf.
Neustadt,
den 11.Juni 1887
Es
ist die beschwerende Anzeige gemacht worden und wir haben uns auch selbst von
der Richtigkeit dieser Anzeige überzeugt, daß der Stadtbach immerwährend
mit einer Flüssigkeit verunreinigt wird,die aus Ihrer Fabrik kommt, so daß
das Baden in der städtischen Badeanstalt vollständig unmöglich gemacht
ist.
Wir
ersuchen Sie deshalb dafür gefl. Sorge zu tragen, daß wenigstens während
der Badezeit, d.h. während der Zeit des Tages als gebadet wird, jene
unreinen Stoffe nicht mehr in den Stadtbach abfließen.
Hochachtungsvollst
das
Bürgermeisteramt
(Unterschrift
unleserlich)
An Herrn Gustav Adolph Heck
Hier
Nr.
2839 R
Neustadt
a./H., den 10. Februar 1887
Kgl.
Bezirksamt Neustadt a./H.
Betreff:
Die Landesfischereiordnung,
Hier
Verunreinigung der
Wasserläufe
(Auszug
aus diesem Brief)
...
Die
Kosten dieser Prüfung werden, je mehr Werkbesitzer zusammen behandelt werden
können, um so leichter zu tragen sein.
Das
Bürgermeisteramt wird nun beauftragt, die Besitzer nachstehend bezeichneter
Etablissements aufzufordern, binnen 14 Tagen Gesuche um die polizeiliche
Bewilligung zur Einführung der Ablaufwasser in den Speyerbach hierher
einzureichen, oder bereits vorhandene derartige Konzessionen vorzulegen:
Habig,
Heck, Färbereien; Friedrich Exter, Philipp Exter, Nikolaus
Preßler,Gerbereien; Heinrich Goßler, Papierfabrik; Hoffmann § Engelmann,
Papierfabrik; A.Oehlert, Tuchfabrik; Knoeckel,Papierfabrik.
Eröffnungsnachweise
sind vorzulegen.
Siebert
Kgl. Bezirksamtmann
Neustadt
a/H., den 27.5.1887
Kgl.Bezirksamt
Neustadt a/H.
Betreff:
Die Landesfischerei=Ordnung,
Hier
Verunreinigung der Wasserläufe
Dem
Bürgermeisteramt wird eröffnet, daß mit Beschluß vom 21.Februar 1866 das
kgl. Bezirksamt Neustadt der Firma J.Oehlert folgende Erlaubnis erteilt hat:
1.)
Zu der von dieser Firma unmittelbar hinter dem Fabrikgebäude vorgenommenen
Verlegung des Bächelchens wird hiermit die nachträgliche Concession erteilt
und darf daher der heutige Zustand fortbestehen, unter der Bedingung, daß
das Wasser stets in gutem Abflusse erhalten und dafür gesorgt werde, daß
keinerlei Rückstau entstehe;
2.)
Das unmittelbar hinter dem Fabrikgebäude zum Ansammeln des Abwassers
befindliche Reservoir muß binnen 6 Wochen wasserdicht hergestellt werden;
ist die wasserdichte Herstellung nicht möglich oder das Reservoir für den
Fabrikgebrauch nicht zweckentsprechend, so steht der Firma Oehlert das Recht
zu, dieses Reservoir ganz zu entfernen und das Wasser frei in das Bächelchen
laufen zu lassen.
|
Neustadt,
am 11. April 1891
No
279
Betreff:
Verunreinigung der Bäder
Zur
Verf. v. 18/26. März 1891
Das
ergebenst unterfertigte Bürgermeisteramt beehrt sich zu berichten, daß die
geschätzte Weisung vom 18. v. Mts. am 7. ds. durch Notifikation an Philipp
Knoeckel Söhne, Hoffmann u. Engelmann, Jakob Heck, Adam Habig, dann an
Heinrich Goßler, Karl Zinkgraf, J.Oehlert, Friedrich Exter, Färber J.Heck,
und Seifenfabrikant Fliesen vollzogen ist.
Die
Gerbereien von Philipp Exter, Preßler und Albert sind inzwischen
eingegangen.
Gehorsam
Das Bürgermeisteramt.
Gez.
Krafft
Abschrift
Neustadt
a./H., den 18. August 1891
Adolph
Heck
Neustadt a./H.
An
das Bürgermeisteramt
Neustadt a./H.
Betreff:
Verunreinigung
des Speyerbaches
Auf
Ihre Zuschrift vom 10. crt. erwidere ich Ihnen, daß ich die mir vom Kgl.
Straßen- und Flußbauamtes vorgeschlagenen und aufzuerlegenden Bedingungen
eingehe, umsomehr, da meine seitherige Einrichtung zur Reinigung meiner
Abwässer genau diesen Bedingungen entspricht.
Bei
dieser Gelegenheit kann ich jedoch nicht umhin zu bemerken, daß mein
oberhalb mir wohnender Nachbar und Tuchfabrikant J. Oehlert jährlich für
einige tausend Mark Wollvele (Olein, Schmierseife etc.) ohne jegliche
Reinigungsvorrichtung in den Bach einlaufen läßt und es zur Allgemeinheit
geworden ist, wenn oelige Substanzen auf dem Bache herumschwimmen, die von
dieser Fabrik herrühren, es einfach heißt, dies kommt von der Heck'schen
Oelfabrik.
Das
gleiche ist bei den Lambrechter Tuchfabriken der Fall. Ich habe mir vor
einigen Jahren die Mühe gemacht und mit Hilfe des Herrn Tuchfabrikanten Marx
in Lambrecht zusammengestellt,daß in Lambrecht allein jährlich für ca. 80
000 Mark, sage achtzigtausend Mark, Oele u. Fette ohne jegliche
Reinigungsvorrichtung in den Speyerbach einlaufen.
Ferner
kommt es sehr häufig vor, daß die Gasfabrik in Lambrecht ihre Abwässer
direkt in den Speyerbach einlaufen läßt und sich in Folge dessen auf der
Oberfläche ein alle Farben habender Fettspiegel bildet, den man, wenn
derselbe in Neustadt ankommt, einfach auch mir zuschreibt.
Es
wird, wenn die übrigen hinter mir liegenden Fabriken nicht angehalten werden
ihre Abwässer zu reinigen, der Speyerbach und das
Kaltenbrunnenbächel nach wie vor im höchsten Grad verunreinigt bleiben.
Hochachtungsvoll!
Gez.
Adolph Heck
Neustadt,
den 23. Februar 1883
Vom
Polizeiamt
an
das Bürgermeisteramt
Betreff:
Verunreinigung des Wassers in den
zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Bächen
Mit
Rücksicht auf die Stadtratsversammlung vom 17. dieses Monats nebigen
Betreffs, sehe ich veranlaßt folgendes anzuführen:
Die
gewerblichen Anlagen im Neustadter-Thal führen dem Speyerbach höchst
nachtheilige, das öffentliche Interesse schädigende Abflüsse zu. Dieser
Mißstand, der zwar nicht in den letzten Jahren, sondern mit den
Fabrikanlagen erstanden ist, führte schon öfter zu Klagen, die mich vor
längerer Zeit veranlaßten, der Frage behufs Beseitigung näher zu treten.
Vor allem mußte ich feststellen, durch welche Anlagen der Unrath dem
Speyerbach zugeführt wird. Ich gelangte zur Ueberzeugung, daß die
Verunreinigung zum Theil durch die Schönthalanlagen, zum größten Theil
aber durch die Tuchfabriken Lambrecht verursacht wird. Die dunkle,
fettschlammige Masse, wie sie täglich im Speyerbach wahrzunehmen ist, rührt
ausschließlich von den Tuchfabriken, dagegen die gelblich trübe Fettmasse
von der Pechfabrik Heck im Schönthal. - In letzter Zeit hat Herr Heck auf
Ersuchen meinerseits nichts mehr ausfließen lassen. Sobald ich die
Verunreinigung des Wassers verfolgend, den Ort des Ausflusses aufsuchte,
führten mich die Spuren gewöhnlich über das Schönthal nach Lambrecht. Der
Mißstand ist demnach nur dann mit Erfolg abzustellen, wenn die
Verunreinigung des Wassers auch oberhalb dem Schönthal eingestellt wird.
Indem
die Beseitigung des Übelstandes wesentlich materielle Schädigungen, sowie
die Beseitigung vieler in der Stadt bestehender Mißstände nach sich zieht,
dürfte die Frage behufs Beseitigung näher in Erwägung zu ziehen sein.
Bitte
Gegenwärtiges dem löblichen Stadtrath bekannt geben zu wollen.
Hochachtungsvollst!
Müller
Neustadt,
den 19. März 1883
Das
Bürgermeisteramt
der
Stadt Neustadt
an
das kgl.Bezirksamt
Neustadt
Betreff:
Verunreinigung des Speyerbachs
Schon
seit einer Reihe von Jahren mehren sich die Klagen über die Verunreinigung
des Wassers im Speyerbache durch Abflüsse und Abgänge aus Fabriken, die
Klagen sind nur allzubegründet, indem der Speyerbach hier den größten
Theil des Jahres dunkle fettschlammige Massen und gelblich trübe Fettmassen
abführt, die das Wasser trüben, es wesentlich alterieren zum Genusse für
Thiere verderben und das Baden im Speyerbach fast unmöglich machen, die mehr
und mehr zunehmende Verunreinigung war die Ursache, daß die städtische
Badeanstalt im letzten Sommer wenig benützt wurde, es scheint sich jeder
nicht in die dicke trübe sumpfartig aussehende Flüssigkeit zu begeben, die
Angelegenheit ist dadurch auch für die hiesige Stadt eine acute geworden,
weil die Stadtverwaltung eben im Begriffe ist eine neue Badeanstalt mit
bedeutenden Kosten herzustellen.
Die
verunreinigenden Stoffe werden dem Speyerbache aus den Tuchfabriken zu
Lambrecht, den Fabriken im Neustadter Thale, hier namentlich der Heck'schen
chemischen Fabrik zugeleitet, und muß diesem Verfahren das sogar gegen Art.
92 des Polizeigesetzbuches verstößt,gesteuert werden, unter dem ferner noch
die Wiesenwässerung und damit ein wesentlicher Faktor in der Landwirtschaft
leiden soll.
Die
Beseitigung des allgemein gefühlten Mißstandes läßt sich wohl auch durch
Vorrichtungen, welche die Fabrikinhaber anzulegen hatten - Senkgruben -
erreichen, ohne daß dem Industriebetriebe zu nahe getreten würde.
Das
ergebenst unterfertigte Bürgermeisteramt beehrt sich im Auftrage des
Stadtrates bei dem geschätzten Kgl. Bezirksamte mit der Bitte vorstellig zu
werden, in der ihm geeignet erscheinenden Weise Abhilfe zu schaffen.
Gehorsames
Bürgermeisteramt
Gez. Mack
Neustadt,
den 27ten März 1883
Kgl.
Bezirksamt Neustadt
Betreff:
Verunreinigung des Speyerbaches
Aus
dem Bericht vom 19/22ten d. Mts. habe ich ersehen, daß begründete
Beschwerden obwalten gegen die Verunreinigung des Speyerbaches und das
Bürgermeisteamt führt selbst an, daß die Handlungsweise durch welche das
geschieht gegen den Art. 92 des Polizeistrafgesetzbuches verstoßen.
Hierdurch ist jedoch die einzig mögliche Abhilfe geboten und darf das
Bürgermeisteramt nur die Contravenienten protocollieren lassen und die
wiederholte Bestrafung derselben wird zum Ziele führen, denn keiner
derselben wird den Nachweis liefern können, daß er zu der in Frage
stehenden Verunreinigung des Speyerbaches befugt ist, da die mir bekannten
und schwerlich irgend eine Concession eine solche Befugnis verleiht,
Zuwiderhandlungen gegen die
Strafgesetzte aber, mögen sie noch so lange dauern, keine Titre zu
Verjährung begründen.
Gez.
Siebert
Kgl. Bezirksamtmann
Neustadt
a./H., den 15. Juli 1886
Kgl.
Bezirksamt Neustadt a.d./H
Betreff:
Die Landesfischereiordnung, Hier: Die Verunreinigung der Wasserläufe
Um
zu ermessen, ob und eventuell in welchem Umfange im Amtsbezirke eine
unbefugte Verunreinigung der Bäche durch die Abwasser der Fabriken u.s.w.
stattfindet, sind Erhebungen darüber erforderlich, in welcher Weise
überhaupt diese Abwasser innerhalb des Amtsbezirkes den Wasserläufen
zugeführt werden. Das Bürgermeisteramt wird deshalb angewiesen, in dieser
Richtung geeignete Recherchen zu pflegen, und innerhalb 4 Wochen
zuverlässige Aufschlüsse darüber zu erstatten, welche Etablissements,
insbesondere der Papier= und Tuchfabriken=branche, ihre Abwasser direkt den
Wasserläufen zuführen, oder dieselben vorher in Cisternen oder Senkgruben
sich absetzen und klären lassen.
Siebert
Kgl. Bezirksamtmann
Neustadt
den 4. März 1874
An
das Bürgermeisteramt
Neustadt
Den
unreinen Zustand des
Speyerbaches betref.
Die
Beschwerde des Bürgermeisteramtes vom 2. ds. Mts. ist wahrscheinlich gegen
die Schönthaler Fabriken gerichtet.
Da
dieselben im [ ? ] des Oberpolizeibezirkes Neustadt gelegen sind, so wird das
Bürgermeisteramt auch auf Art.92 des Polizeigesetzbuches aufmerksam gemacht,
durch welche derjenige, welcher das zum Genusse für Menschen oder Thiere
bestimmte Wasser in zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Bächen unbefugt
verunreinigt oder verdirbt, mit Geld- oder Haftstrafe bedroht wird.
Es
erscheint also als Aufgabe der Ortspolizeibehörde gegen die Contra ??
Protocoll zu errichten und gerichtliche Bestrafung zu veranlassen.
Sollten
auch auf dem Lindenberger oder Lambrechter Wasser gelegenen Fabriken
betheiligt sein, so wird es genügen, wenn die betreffenden
Ortspolizeibehörden, bezw. die kgl. Gendarmerie auf die bezüglichen
Mißstände aufmerksam gemacht wird.
Königl.
Bezirksamt
Neustadt,
25. Juli 1878
Herrn
Adolf Heck in Neustadt
Es
ist Hierorts die beschwerende Anzeige gemacht, daß das Wasser im Speyerbache
durch das Abwasser und die Zuflüsse aus Ihrer Pechfabrik im hohen Grade
verunreinigt werde.
Unter
Hinweisung auf Art. 92 des Polizeistrafgesetzbuches fordere ich Sie andurch
auf, jede Verunreinigung des Speyerbaches zu unterlassen.
Mit
Hochachtung
gez. Kölsch
Bürgermeister
1882
Betreff:
Beschädigung Stauvorrichtung
und durch Beschmutzung des Wassers
Zur
Eingabe des Adolph Heck an das Kgls. Bezirksamt vom 15.Sept.1882 herabgelangt
von letzterer Behörde mit Randverfügung vom 17.Sept.1883, wurde unter
Vorlage der Erklärung des Herrn Öhlert folgender Randbericht dem Bezirksamt
erstattet.
Die
Beschwerde des Herrn Heck über Verunreinigung des Wassers ist nur
allzubegründet und schließt man sich dessen Antrag auf Beseitigung dieses
Mißstandes vollkommen an. Die Situation hat sich seit 1866 auch Bedeutend
geändert. Damals war das Schöntal ein entlegener Ort, ein Walddistrikt
wohin Niemand kam, als wer dort etwas zu besorgen hatte, heute ist es durch
künstliche Anlagen gehoben, die beliebteste, besuchteste Promenade, ein
Anziehungspunkt für Einheimische und Fremte, eine Gegend reizend und
einlatend durch Naturschönheiten und künstlerische Schöpfungen.
Die Reinhaltung des das Thal durchziehenden belebenden Wassers verhüten,
daß das Bächel, wie jetzt heufig vorkommt, unterhalb der Öhler'schen
Fabrik widrige Ausdünstungen verbreitet, ist daher in hohem Grade im
öffentlichen Interesse gelegen, und ist heute das Motiv in dem Beschlusse
des Kgl. Bezirksamtes vom 21.Februar 1866.
Gehorsamst
Bürgermeisteramt
Gez. Heck
Speyer,
den 30. März 1883
Kgl.
Bayer. Fabrikeninspektor
für den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Betreff:
Verunreinigung des Speyerbaches
Auszug
aus dem Schreiben: "...Die endgültige Erledigung dieser Angelegenheit,
zu welcher ich dem Kgl. Bezirksamte möglichst praktische Vorschläge machen
zu können bestrebt war, wurde leider durch mein Kranksein, das mit mehr oder
weniger Unterbrechungen den ganzen Winter hindurch anhielt, bisher
verzögert. Da mein Gesundheitszustand sich jedoch gebessert hat, so glaube
ich innerhalb der nächsten 14 Tage oder 3 Wochen dem Kgl. Bezirksbeamten
Bericht erstatten zu können, wie und auf welche Weise dem Hauptübelstande,
in Bezug auf die Verunreinigung des Speyerbaches gesteuert werden kann, ohne
die Industrie in ihrer Entwicklung übermäßig zu belasten und zu hindern.
Ich möchte daher das ergebene Ersuchen an das Kgl. Bezirksamt richten, sich
noch ca. 14 Tage bis 3 Wochen gedulden zu wollen."
Der
kgl. Fabrikeninspektor
|