Errichtung einer Pferdeschwemme am Holzplatz (Kohlplatz)
In früheren Zeiten war es üblich, den Bach als eine Art Waschanlage zu
verwenden, allerdings nur für solche Gefährte mit einem bis maximal vier PS,
nämlich Pferde und ihre Gespanne. In Neustadt gab es etliche so genannter
Pferdeschwemmen. Im Stadtarchiv entdeckte ich einige Akten, in denen es um
Neubau - oder Umbaugesuche geht. Erstaunlich sind auch die sehr detaillierten
Qualitätsangaben bei der Ausschreibung. Siehe unten.
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Situationsplan 1870 |
Detail |
Situationsplan 1875 |
Detail |
Neustadt den 19. August 1870
An das Königliche Bezirksamt Neustadt!
Gesuch der Stadt Neustadt um Errichtung eines Zuganges zu einer
Pferdeschwemme am rechten Ufer des Speyerbaches, unterhalb Holzhof=
Lindenbrücke betr.
Das Bürgermeisteramt Neustadt hat sich im rubricierten Betreffe an das
ergebenst unterzeichnete Amt gewendet, und es koennte von hier aus diesem
Ansinnen unter folgenden 5 Bedingungen entsprochen werden, nemlich:
1.) Concessionaerin erhaelt die Erlaubniß: einen Zugang zu einer Pferdeschwemme
auf dem rechten Speyerbachufer unterhalb der Holzhof= Lindenbrücke in der Weise
zu errichten, daß die Breite des damaligen Zuganges von 2,90 Meter als normale
beibehalten und an den anstoßenden, resp. diesen Zugang oben und unten
begrenzenden Quadermauern keine Veraenderungen vorgenommen werden.
2.) Concessionaerin hat sodann die über der Bachsohle befindliche, den Zugang
verschließende Quaderschichte, wie auch die auf derselben lose im Einschnitt
liegenden Quader - nach beiliegendem Plane - in das Niveau der Sohlen südlich
hinter ?mauer verlegen und hierauf zwei Schichten neue Quadersteine a 2,90 Meter
lang und 0,30 Meter hoch, zum Verschlusse des Einschnittes zur Zeit des
Triftbetriebes, aus leicht tragbaren Quadersteinen anfertigen und an die Bau=
beziehungsweise Zugangsstelle verbringen zu lassen.
3.) Zum Schutze der den Einschnitt bildenden, beiderseitigen Flügelmauern der
rechten ?wand, wie zum Schutze gegen das südlich einströmende Ab= und
Regenwasser und zur Verhinderung hierdurch vorkommender Versandungen des
Floßbaches ist Cessionaerin gehalten: den Zugang mit Sandstein= Rollpflaster
oder mit Granitpflaster muldenfoermig versichern zu lassen, und zwar nach
beiliegender planmaeßiger Construction.
4.) Die Benützung des Floßbaches als Pferdeschwemme ist nur außerhalb
der Floßzeit gestattet.
5.) Die Errichtung des Zuganges nach beiliegendem Plane, wie die dauernde
Unterhaltung desselben, hat auf Kosten der Concessionaerin zu geschehen, welche
ausschließlich Nutzen von dieser Vorrichtung genießt.
Hiernach sieht man dienstfreundlicher Mittheilung entgegen und zeichnet
Hochachtungsvollst!
Das Königliche Triftenamt
Weib
Neustadt, den 29. Juli 1875
K. Forst & Triftamt Neustadt.
Verbreiterung des Zuganges zum Speyerbache und sogenannten Holzplatze Linden,
Hier, Anlage einer Pferdeschwemme betreffend
Zur Ausführung des rückfolgenden Gesuchs der Stadtgemeinde Neustadt hat das
Forst & Triftamt folgende Bedingungen zu machen:
1.) Der Stadtgemeinde Neustadt wird auf Grund der Art.:52, 67 u. 92 des
Wassergesetzes und der Art. 20 des Gesetzes über den Uferschutz vom 28. Mai
1852, vorbehaltlich dem privatrechtlichen Anspruche und Recht Dritter wie des k.
Triftärars an das Eigenthum des Grund & Bodens des zu benützenden
Terrains, soweit dies durch die frühere vorgenommene Bachcorrektion gewonnen,
vermessen, (.unleserlich) die nachgesuchte Erlaubnis ertheilt, den oberhalb der
Holzhofbrücke aus dem rechten Bachufer beim sogenannten Lindener Holzplatze
bereits bestehenden und als Zugang für Pferde zur Schwemme dienenden Einschnitt
auf 3,50 Meter zu verbreitern und den Weg zum Zugange in den Floßbach in
geeigneter Construktion anzulegen.
2.) Dabei müssen die Stirnfronten der Quadermauer, welche beiderseits der
Einschnitte zugekehrt sind, in vertikularer Ebene abgeschlossen und soweit dies
zur Haltbarkeit der Bachmauern nothwendig ist, mit Trockenmauerwerk verdickt und
hintermauert werden. Ebenso muß die Oberfläche unter der
Fundamentquaderschicht auf gleiche Höhe mit der normalen Bachsohle zu liegen
kommen, sodaß diese Schicht die Schwelle zur Einfahrt in den Floßbach bildet.
3.) An dieser Schwelle anschließend ist die Einfahrt zum Bache mit
Sandsteinpflaster auszurollen und dies Rollpflaster bis zum Niveau des
Lindenplatzes fortzuführen. Ebenso muß der Einschnitt dieser Einfahrt auf
beiden Seiten mit Quadermauerwerk versehen werden, deren Höhe
durch das Niveau des Platzes horizontal begrenzt wird.
4.) Um das Eindringen des Hochwassers in den angelegten Bachausschnitt zu
verhindern, sind erforderlichen Falles Kulissen anzulegen, welche zwischen die
beiden Stirnpfeiler des Einschnittes eingelassen werden und den Abschluß des
Wassers zu vermitteln haben. Demgemäß ist Concessionaerin verpflichtet in die
Stirnpfeiler Fugen einhauen zu lassen, in welche die Kulissen eingelassen
werden, wenn dies seitens des kgl. Triftamtes nothwendig erachtet werden sollte.
Die Anschaffung und Unterhaltung der Kulissen liegt Concessionaerin ob.
5.) Concessionaerin ist überdies verpflichtet die Anlage immer in gutem
Zustande zu erhalten und insbesondere die beiden Stirnpfeiler, welche dem Druck
des Hochwassers, Floßholzes und Eisganges ganz besonders ausgesetzt sind,
unentwegt in bestem baulichem Zustand zu belassen, sowie auf jede Entschädigung
von dem K. Amt zu verzichten, wenn die hier conzessionierte Anlage in Folge des
Flößereibetriebes, Hochwassers, der
Eisgänge oder aus sonst irgend welchen Umständen und Ereignissen
Beschädigungen oder Gefährden, welcher Art sie auch sein mögen, er??(nicht zu
lesen) sollte.
8.) Etwa durch die neue Anlage entstehenden Versandungen des Floßbaches im
Einschnitte sind auf Kosten der Concessionaerin hinwegzuräumen, wie dieselbe
überhaupt für alle Nachtheile und Gefährde verantwortlich bleibt, welche
durch die neue Anlage erfolgen sollte.
10.) Nach erfolgter Ausführung ist die neue Anlage durch den Kgl.
Triftmeister zu Neustadt zu constutieren und je ein Exemplar des
Constutierunsprotokolles dem kgl.Bezirksamt u. Forst= und Triftamt Neustadt zu
unterbreiten.
11.) Die Kosten des Verfahrens trägt die Concessionaerin
gez. Kgl. Forstmeister
Neustadt, den 16. Juli 1875
Das Bürgermeisteramt an das Kgl. Bezirksamt, Neustadt
Verbreitung des Zugangs zum
Speyerbache am sogen. Holzplatze Linden
betreffend:
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, den oberhalb der Holzhofbrücke auf dem
rechten Bachufer beim Holzplatze, bereits bestehenden u. als Zugang für Pferde
zur Schwemme dienenden Einschnitt auf 3 1/2 Meter zu verbreitern, sowohl um die
Pferde besser und bequemer in den Bach einführen zu können und die jetzige
ungefällige Construktion zu beseitigen als auch namentlich um mit Fuhren in den
Bach einfahren zu können, zur leichteren Füllung von Fässern, was bei
Brandfällen häufig sehr notwendig ist und auf rasche Bewältigung des
ausgebrochenen Feuers von großer Notwendigkeit ist.
Das unterfertigte Bürgermeisteramt bittet zur Ausführung dieser Anlage die
polizeiliche Erlaubniß geneigtest zu ertheilen.
Das Bürgermeisteramt
gez
Kölsch
Ausschreibung der Arbeiten für eine Pferdeschwemme
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Kostenanschlag Teil 1 |
Kostenanschlag Teil 2 |
Kostenanschlag Teil 3 |
Übersetzung in Auszügen
Königliches Bezirksamt Neustadt
Stadt Gemeinde Neustadt
Herstellen einer Pferdeschwemme oberhalb der steinernen Brücke in der
Vorstadt an dem Speyerbache.
Kostenanschlag
Die Herstellung derselben erfordert folgende Arbeiten und Kosten:
Erd, Maurer § Steinarbeit.
Ausgraben der Pferdeschwemme.
Dieselbe mißt: Länge 4 m, Breite 3,5O m, Höhe 0,70 m, Inhalt 9,80
Den Cubicmeter die Erde ausgraben, an die Fundamente beiwerfen und feststampfen,
so wie entfernen des übrigen Schutter,
alles inbegriffen:
Herstellen des Bruchsteinmauerwerks auslagerhaft mit dem Hammer zugerichteten
Bruchsteine in gutem Verbande, satt in hydraulischen Mörtel gesetzt.
Bearbeiten und versetzen von gesunden, harten sauber geflächten Hausteinen.
Herstellen des Pflasters aus gesunden, harten mit dem Hammer sauber und (nicht
lesbar) zugerichteten Sandsteinen
Die Steine dürfen nicht unter 0,30 lang, o,15 breit und 0,30 hoch sein.
Dieselben in regelmäßigen Schichten und gutem Verbande 0,20 hoch satt in Sand
gesetzt, die Fugen gut schließend nach Provil festgestampft und gut abgesandet.
Die Fläche mißt 3,70 m Länge, 2,10 m Breite, Inhalt 7,77 m
Ganzer Betrag: Sechzigsechs Gulden zwanzigvier Kreuzer
Aufgestellt zu Neustadt, den 12ten Juli 1872
Der Bauschaffener Lichtenberger
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